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Heilpraktiker-Krankenkassen
#1
Hallo Ihr Lieben,
Hallo liebe Savina,

ich habe eine generelle Frage. Und zwar gibt es gesetzliche Krankenkassen, die Behandlungen beim Heilpraktiker unterstützen (ich spreche nicht von den Zusatzversicherungen). Wenn ja, welche sind das?

Für Rückmeldungen wäre ich Euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Alexandra
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#2
Vom rechtlichen gesehen dürfte es keine Krankenkasse geben, die die Heilpraktikerbehandlung bezahlt.
Liebste Grüße 

Anne

Geh du voran, sagte die Seele zum Körper, denn auf mich hört er ja nicht – in Ordnung sagte der Körper, ich werde krank werden, dann hat er Zeit für dich.
Goethe, Faust
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#3
(24.07.2015, 08:34)annesun schrieb: Vom rechtlichen gesehen dürfte es keine Krankenkasse geben, die die Heilpraktikerbehandlung bezahlt.

Liebe Anne,

vielen Dank für Dein Feedback.

Jedoch habe ich in der Zwischenzeit eine Krankenkasse gefunden, und zwar die IKK Südwest:

Nachstehend ein Auszug von deren Web-Seite:

"Homöopathie

Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos können die Kosten für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie erstattet werden:
  • Erstanamnese
  • Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl
  • Folgeanamnese und Beratung
Um die oben genannten Leistungen im Bereich Homöopathie erstatten zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Heilpraktiker) durchgeführt werden."

Alles Liebe

Alexandra
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#4
Ja, da beziehen Sie sich auf die Homöopathische Behandlung. Nicht auf die grundsätzliche Behandlung beim Heilpraktiker. Da ist noch einmal ein Unterschied. Wichtig wäre auch zu wissen, was der Heilpraktiker nachweisen muss, damit man die Erstattung da bekommt. Ich denke nicht, das ein Heilpraktiker mit Wochenendkursen erstattungsfähig ist.

Das ist auch immer Werbung der Krankenkasse, was man letztendlich bekommt, ist auch wieder was anderes.
Liebste Grüße 

Anne

Geh du voran, sagte die Seele zum Körper, denn auf mich hört er ja nicht – in Ordnung sagte der Körper, ich werde krank werden, dann hat er Zeit für dich.
Goethe, Faust
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#5
Im SGB (Sozialgesetzbuch ) ist nur eine Behandlung durch Ärzte vorgesehen. Der Ausschluss der Heilpraktiker wurde durch ein Urteil des Bundesozialgericht und des Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Ich denke sollte ein Kasse mit so was werben ist Vorsicht geboten, denn es geht vom Gesetz her schlicht nicht.
Liebste Grüße 

Anne

Geh du voran, sagte die Seele zum Körper, denn auf mich hört er ja nicht – in Ordnung sagte der Körper, ich werde krank werden, dann hat er Zeit für dich.
Goethe, Faust
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#6
(24.07.2015, 11:02)annesun schrieb: Im SGB (Sozialgesetzbuch ) ist nur eine Behandlung durch Ärzte vorgesehen. Der Ausschluss der Heilpraktiker wurde durch ein Urteil des Bundesozialgericht und des Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Ich denke sollte ein Kasse mit so was werben ist Vorsicht geboten, denn es geht vom Gesetz her schlicht nicht.

Herzlichen Dank liebe Anne für diese wertvollen Infos.

Alles Liebe Dir

Alexandra
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#7
Hallo zusammen,
viele gesetzliche Krankenkassen zahlen inzwischenfür  naturheilkundliche Verfahren. Meist müssen diese aber durch den Arzt durchgeführt werden. Meine Gynäkologin ist z. B. Anthroposophin. Hier zahlt meine KK nur einen kleinen Teil. Viele Orthopäden bieten Akupunktur an. Das zahlen einige bis zu 6-10 Sitzungen ebenfalls.
Liebe Grüße Andrea
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#8
Die IKK-Südwest erstattet definitiv Heilpraktikerleistungen!

Man muß dort als Heilpraktiker gelistet sein und dann ist die Abrechnung nach der Gebührenverordnung kein Problem!

Die Patienten haben einen Freibetrag von 300 Euro jährlich bei Ihrem Gesundheitskonto!

Viele Grüße
Steffi
Gib jedem Tag die Chance,
der schönste Deines Lebens zu werden Heart
(von Mark Twain)

Patentante von Monika, Märzveilchen und claudia r.Smile
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#9
Es gibt ja verschiedene Diagnosen, wo es tatsächlich möglich ist, eine Akupunkturbehandlung über die Kasse zu bekommen. Folgende Diagnosen: Kopfschmerzen, Knie und Rücken. Das ist jetzt nur pauschal, 100 % Diagnosen habe ich jetzt nicht im Kopf. Hier haben aber die Krankenkassen studien zur Wirksamkeit von Akupunktur machen lassen.
Allerdings muss es ein Kassenarzt machen mit entsprechender Ausbildung.
Und es gibt auch die Möglichkeit bei einem Kassenarzt die homöopathische Erstanamnese machen zu lassen. Nur bekommt er dann nur den Kassensatz für eine ausführliche allgemeine Beratung. Das ist ein sehr geringer Teil, und zuzahlen muss man dann eh.

Aber es ist eben keine reine Heilpraktikerbehandlung. Was die IKK macht, geht auch nicht ewig gut. Die müssen sich ja auch vor dem Verband der deutschen Angestellten Krankenkassen verantworten. Und sollten die das mitkriegen...Was auch sein kann, das sie das anderes deklarien in der Abrechnung.

Ihr dürft bitte nicht vergessen, das die Krankenkassen sozialhandeln. Auch wenn das dem einzelnen wieder wütend werden lässt. Wir zahlen alle in einen Topf, damit wir alle wenn es uns mal schlecht geht, eine gute Behandlung bekommen können. Die Gesunden tragen eben die Kranken mit.
Wenn Ihr Euch beschwert, dann überlegt mal was ein Krebsbehandlung kostet. Eine Woche Krankenhaus, eine Reha usw. Das sind Summen die kann man sich gar nicht vorstellen.

Und was ich eben auch richtig finde, das es nur Behandlungen bezahlten werden die wirtschaftlich sind und eben auch nachweislich helfen. Natürlich hilft auch die Behandlung beim Heilpraktiker und viele tolle Therapien. Aber das muss alles in Studien bewiesen werden. Damit es für alle gleich bezahlt werden kann. Und leider gibt es auch unter den Heilpraktikern schwarze Schafe.
Liebste Grüße 

Anne

Geh du voran, sagte die Seele zum Körper, denn auf mich hört er ja nicht – in Ordnung sagte der Körper, ich werde krank werden, dann hat er Zeit für dich.
Goethe, Faust
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