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Prüfungsprotokoll Freiburg vom 4.11.15
Meine Prüfung fand am 04.11.2015 bei Dr. Henning und einem beisitzenden Heilpraktiker in Freiburg statt.
Die erste Frage war die Beschreibung eines Schnittbildes vom oberen Bauchraum. Ich sollte die Strukturen benennen: Dickdarm mit seinen abgebildetet Anteilen, Dünndarm mit seinen Anteilen, Bursa Omentalis, Zwerchfell...
Anschließend fragte er mich nach der Besonderheit des Duodenums und wollte als Antwort die retroperitoneale Lage hören.
Als nächstes sollte ich Formen des Schocks aufzählen und die Pathophysiologie des Schocks erklären. Formen des Schocks: Anaphylaktischer Schock, Hypovolämischer Schock, Septischer Schock und Hypoglykämischer Schock. Pathophysiologie: Beim Schock besteht ein Missverhältnis zwischen dem Sauerstoffbedarf lebenswichtiger Organe und Gewebe und dem Sauerstoffangebot. Wichtiger Parameter des Schockzustandes ist der Schockindex, definiert als Quotient von Pulsfrequenz und Blutdruck (normal 0,5, Schockindex über 1 bedeutet: manifester Schock). Es kommt beim Schock zu einer Zentralisation des Blutes (lebenswichtige Organe wie Herz und Gehirn werden vorrangig durchblutet) und zu einem Versacken des Blutes in der Peripherie mit der Gefahr der Thrombenbildung und dem massiven Verbrauch von Gerinnungsfaktoren (DIC, folglich erhöhte Blutungsneigung).
Danach kam eine Notfallfrage: Ein mir bekannter Diabetiker bricht zu Hause zusammen. Was mache ich?
1. Verständigung des Notarztes durch mich oder die Ehefrau
2. Vor Ort spreche ich den Mann an und anschließend überprüfe ich die Vitalfunktionen (Puls, Atmung und Blutdruck)
3. Bei Bewusstlosigkeit und stabilen Vitalfunktionen erfolgt stabile Seitenlage, bei fehlenden Vitalfunktionen Lagerung der Person auf festem Grund in Rückenlage und Herzdruckmassage und Beatmung (Rhythmus 30 zu 2).
4. Sind die Kreislaufparameter stabil, messe ich Blutzucker. Bei Hypoglykämie erfolgt die intravenöse Gabe von 40%er Glukose, bei Hyperglykämie sollte Insulin verabreicht werden (laut Dr. Henning ist dies nicht nur dem Notarzt vorbehalten).
Eine weitere Frage bezog sich auf das Auge. Er legte mir ein Bild einer Person mit einer entzündlichen Veränderung am Oberlid vor: ein Gerstenkorn. Ich sollte das Gestenkorn definieren als Abszess einer Moll- oder Zeissdrüse in Abgrenzung zum Hagelkorn; hierbei handelt es sich um eine schmerzlose Zyste einer Meibomdrüse. Er fragte mich nach typischen Erregern beim Gestenkorn und welche weiteren Erkrankungen diese Erreger auslösen: Staphylokokken. Typische Staphylokokkeninfektionen sind Hirnhaut- und Gehirnentzündungen, Wundinfektionen, Abszesse, Furunkel, Karbunkel und Magen-Darm-Infektionen (hier vor allem durch die extrem hitzeresistenten Staphylokokkentoxine).
Frage nach Blut im Stuhl und die möglichen Ursachen dafür: ich differenzierte zwischen eher hellrotem und dunkelrotem Blut (schwarzer Stuhl) und somit zwischen Blutungen aus dem unteren bzw. oberen Verdauungstrakt. Aus dem oberen Verdauungsabschnitt kamen damit Gastritis, Magenpolypen, Magen-Ca und Ösophagusvarizen in Betracht. Hier wird das Blut durch Kontakt mit Verdauungssäften eher dunkler bzw. schwarz sein. Als Blutungsquelle für helle Blutauflagerungen habe ich Rektum-Ca, Rektumpolypen, Hämorrhoiden und Divertikulitis genannt. Bei
Bei Colitis ulcerosa hängt die Färbung des Stuhls davon ab, in welchem Dickdarmabschnitt die Entzündung ist und es gibt zusätzlich zu Blutauflagerungen Schleimbeimengungen und natürlich eher Durchfall.
Nach dieser Frage gab Dr. Henning an den beisitzenden Heilpraktiker weiter: dieser fragte mich nach Ursachen für Schmerzen im rechten Oberbauch: Entzündungen der Gallenwege und der Gallenblase, die oft mit dem Vorliegen von Gallensteinen zusammenhängen. Die typischen Merkmale der Betroffenen, nämlich female, forty, fair, fertile, fat und family. Dann kamen als Ursache für die Oberbauch schmerzen bösartige Veränderungen der Gallengänge oder der Gallenblase infrage, evtl. Lebererkrankungen ( Leber selbst ist eigentlich nicht mit Schmerzrezeptoren ausgestattet!). Außerdem Herzinfarkt, Pankreatitis (Schmerz eher gürtelförmig im Oberbauch) , evtl. Magenerkrankungen (Schmerz eher links) oder Duodenumerkrankungen, zum Beispiel ein Geschwür (eher punktueller Schmerz rechts).
Nach dieser Frage war es vorbei, die beiden Prüfer haben sich für die gute Prüfung bedankt, ich mich natürlich ebenso, und haben mir direkt gratuliert.
Die Prüfungssituation war sehr angenehm. Dr. Henning hatte einen Zettel vor sich und hatte während meiner Antworten die einzelnen Fragen jeweils abgehakt. Er hat mich immer reden lassen und hat in ein paar Fällen noch gezielt nachgefragt, beispielsweise bei der Diabetikerfrage: durch welche Umstände kann es zur Hyperglykämie kommen? Und wollte hören bei Infekten und bei körperlicher Untätigkeit, sprich wenn der Patient sich den ganzen Tag nicht bewegt hat.
Meist waren meine Antworten mehr als ausreichend und er hat nur vereinzelt nachgehakt.
Insgesamt möchte ich mich bei Ihrer Schule für die gute Betreuung bedanken. Ich habe vorwiegend aus den Lehrheften gelernt und aus Zeitgründen wenig an online Schulungen teilgenommen. Ich habe aber vieles noch zusätzlich im Internet nachgelesen. Sehr hilfreich war an Ende das Prüfungsvorbereitungstraining bei Marlene , vor allem in der 2-er-Gruppe mit meiner Kollegin. Insgesamt war ich überrascht über die Tiefe der Wissensvermittlung und habe ein paar mal innerlich geflucht, dass ich doch kein Facharztwissen haben muss. Andererseits muss ich sagen, dass mir zum Schluss genau das, nämlich die Differentialdiagnose am meisten Spaß gemacht hat. Nach 2 Berufsabschlüssen sehe ich die Heilpraktikerausbildung als wertvolle 3. Ergänzung und hoffe, ich kann möglichst viel in meinen Berufsalltag einbauen.
Petra Eckenfels
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Eine Frage zum hypoglykämischen Schock: Kann man denn die Glucose i.v. noch geben, bzw. ist diese nicht verschreibungspflichtig geworden? Wie ist es bei einem bewusstlosen Patienten, bei dem ich ein solches Notfallset finden würde: Es ist verschreibungspflichtige - also dürfte ich es nicht anwenden, ich weiß ja nicht ob es für ihn bestimmt ist, oder? Laut AMG
Kann man überhaupt mit der Gabe von Glukose einen Schaden anrichten, wenn ja welchen - abgesehen von der Menge. im Zeifelsfall würde man ja Glukose geben, da es beim hyperglykämischen Koma einen schleichenden Verlauf hat.
Wenn ich mich mit Arzneimitteln nicht auskenne - sollte ich lieber die Finger davon lassen, laut HPG, sollte man sich dann lieber darauf berufen?
Gibt es einen Forumseintrag zur Notfallmedikamentation, der aktuell ist? Ich fand leider keinen.
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(04.12.2016, 15:37)negromamba schrieb: Eine Frage zum hypoglykämischen Schock: Kann man denn die Glucose i.v. noch geben, bzw. ist diese nicht verschreibungspflichtig geworden? Wie ist es bei einem bewusstlosen Patienten, bei dem ich ein solches Notfallset finden würde: Es ist verschreibungspflichtige - also dürfte ich es nicht anwenden, ich weiß ja nicht ob es für ihn bestimmt ist, oder? Laut AMG
Kann man überhaupt mit der Gabe von Glukose einen Schaden anrichten, wenn ja welchen - abgesehen von der Menge. im Zeifelsfall würde man ja Glukose geben, da es beim hyperglykämischen Koma einen schleichenden Verlauf hat.
Wenn ich mich mit Arzneimitteln nicht auskenne - sollte ich lieber die Finger davon lassen, laut HPG, sollte man sich dann lieber darauf berufen?
Gibt es einen Forumseintrag zur Notfallmedikamentation, der aktuell ist? Ich fand leider keinen.
Lieber/Liebe negromamba,
vielen Dank für deine Fragen. Ich versuche sie hier zu beantworten:
Verschreibungspflicht:
Eine befreundete Apothekerin hat kürzlich eine verschreibungsfreie Glukose i.v. Lösung von Braun gefunden. Es ist anscheinend ein und dasselbe Produkt, einmal verschreibungspflichtig und einmal frei verkäuflich.
Anwendung:
40%ige Glukose (bedeutet: 4g Glukose in 10 ml Wasser aufgelöst)
Ein bewusstloser hypoglykämischer Diabetiker bekommt über den i.v. Zugang 12 g Glukose gespritzt und sollte dann wieder zu sich kommen (ansonsten nochmal nachspritzen). D.h. man muss sich drei Ampullen 40%ige Glukose auf eine Spritze ziehen (3x4g=12g).
Ja, man sollte das unbedingt geben, der Patient verstirbt rasch, wenn er die lebensrettende Glukose nicht bekommen würde. Also auch wenn sie je wieder nur mit einem Rezept zu bekommen wäre, würde man unbedingt die Glukose sofort geben, sofern man welche hätte.
Schaden:
Glukose ist sehr gefäßschädigend, es kommt zu massiven Gewebsnekrosen, wenn sie ins Interstitium läuft.
Der Zugang muss also wirklich richtig liegen (sollte ja eigentlich selbstverständlich sein). Außerdem setzt man die 30 ml langsam auf dreimal ab und spült gründlich aber kurz mit der Infusion nach, damit das Gefäß nicht so stark gereizt und nicht zerstört wird.
Wir sprechen über alle Notfallsituationen (versteckte und offensichtliche) und die Handlungen/Medikamente des HPs auch im Prüfungsvorbereitungskurs:
http://www.isolde-richter.de/ausbildung/...er-hp.html
Ich hoffe, dass ich alle deine Fragen beantworten konnte.
Alles Liebe
Marlene
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Danke, bin bald zur Prüfung an dran, ich hörte nur das Glukose nicht mehr verschreibungspflichtig ist.
Alternativ habe ich in meinen Unterlagen, die Ringer-Laktat-Lösung stehen. Ist diese genauso wirksam wie die Glukose?
Eine Frage die sich noch stellt: z.Bsp: Beim Asthma-Notfall sollten wir kein verschreibungspflichtiges Medikament geben, der Patient sollte es selbst tun, also selbst in die Hand nehmen. Ähnliches zu anderen Notfällen, in dem der Patient verschreibungspflichtige Notfallmedikamente mit sich führt. Im Falle der Bewusstlosigkeit gibt man keins. Was im Falle der Glucose für den Patienten lebensgefährlich wäre. Deshalb kam meine Frage auf. Es wurde verwiesen auf die 323c dass man im Notfall trotzdem strafbar ist, hat man z.Bsp das Falsche gegeben und es wurde im Nachhinein geklagt auf Fahrlässigkeit.
Man verwies auch auf das AMG - das man diese nicht benutzen darf. Wie seht ihr das?
In der Bierbach steht, bei einem Patienten kann man auch den Hausarzt anrufen und dieser sagt einem dann welches Notfallmedi (deligiert also) (glaube Bsp:Hypertone Krise), könnte man das auch am Notfalltelefon oder der 116117? Also theoretisch?
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(05.12.2016, 16:44)negromamba schrieb: Danke, bin bald zur Prüfung an dran, ich hörte nur das Glukose nicht mehr verschreibungspflichtig ist.
Alternativ habe ich in meinen Unterlagen, die Ringer-Laktat-Lösung stehen. Ist diese genauso wirksam wie die Glukose?
Eine Frage die sich noch stellt: z.Bsp: Beim Asthma-Notfall sollten wir kein verschreibungspflichtiges Medikament geben, der Patient sollte es selbst tun, also selbst in die Hand nehmen. Ähnliches zu anderen Notfällen, in dem der Patient verschreibungspflichtige Notfallmedikamente mit sich führt. Im Falle der Bewusstlosigkeit gibt man keins. Was im Falle der Glucose für den Patienten lebensgefährlich wäre. Deshalb kam meine Frage auf. Es wurde verwiesen auf die 323c dass man im Notfall trotzdem strafbar ist, hat man z.Bsp das Falsche gegeben und es wurde im Nachhinein geklagt auf Fahrlässigkeit.
Man verwies auch auf das AMG - das man diese nicht benutzen darf. Wie seht ihr das?
In der Bierbach steht, bei einem Patienten kann man auch den Hausarzt anrufen und dieser sagt einem dann welches Notfallmedi (deligiert also) (glaube Bsp:Hypertone Krise), könnte man das auch am Notfalltelefon oder der 116117? Also theoretisch?
oh Entschuldigung, gerade erst gesehen. Eine Ringer-Laktat-Lösung ist keinesfalls eine Alternative zu einer 40%igen Glukoselösung. Sie enthält nicht mal Glukose, sondern soll Flüssigkeit und Elektrolyte auffüllen. Aber auch jede andere Lösung mit Glukose (z.B. G5-Infusionslösung) wäre keine Alternative. Da sie viel zu niedrig konzentriert ist, und viel zu viel Wasser ins System bringen würde und damit den hypoglykämischen Notfall-Patienten ins Jenseits befördern würde, da man seinen Glukosespiegel nur noch weiter verdünnen würde.
Ist das zu verstehen und hilfreich?
Es gibt leider keine einheitliche Antwort auf die Frage mit der Verschreibungspflicht im Notfall - weder was korrekt ist - noch was vom einzelnen Amtsarzt gehört werden will !
Ganz viele liebe Grüße
Marlene
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