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med. Fußpflege
#1
Hallo ihr lieben,

darf ich als HP Fußpflege als "med". Fußpflege anbieten? oder dürfen das nur Podologen. ? Wie sieht es aus mit Abrechnung? Erkennen KK dies  bei Durchführung vom HP als abrechnungsfähig an? Im Netz finde ich nur verwirrendes und nichts für mich "greifbares"... Vielleicht bietet ja jemand von Euch schon Fußpflege an, oder kennt HP der /die das anbietet.
L.G.

Carmen
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#2
Liebe Carmen,

hast du eine Fußpflegeausbildung und hast du eine med. Ausbildung gemacht?

Das Podologengesetz schützt ja nur den Namen des med. Fußpflegers. Ich selber mache seid 13 Jahren med. Fußpflege habe das in der Schule so gelernt, allerdings preise ich diese aber nicht so an weil es schon einige Abmahnverfahren bei Kolleginnen gab, durch das Podologengesetz.

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, warum du als HP dann keine med. Fußpflege anbieten darfst. Ich würde nicht damit werben, weil es immer wieder Abmahnverfahren diesbzgl. gibt. aber ansonsten sehe ich darin kein Problem. Du musst halt zwei Buchhaltungen dann führen. Und meine Patienten fragen bei der Kasse nach, ob sie für diese Dienstleistung aufkommen, sie bekommen dann eine Rechnung mit und damit war das nie ein Problem.
Eine Kassenzulassung haben nur die Podologen.

Aber ich denke von Horst bekommst du bestimmt auch ncoh eine Antwort.
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#3
(12.01.2017, 17:33)simone2710 schrieb: Liebe Carmen,

hast du eine Fußpflegeausbildung und hast du eine med. Ausbildung gemacht?

Das Podologengesetz schützt ja nur den Namen des med. Fußpflegers. Ich selber mache seid 13 Jahren med. Fußpflege habe das in der Schule so gelernt, allerdings preise ich  diese aber nicht so an weil es schon einige Abmahnverfahren bei Kolleginnen gab, durch das Podologengesetz.

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, warum du als HP dann keine med. Fußpflege anbieten darfst. Ich würde nicht damit werben, weil es immer wieder Abmahnverfahren diesbzgl. gibt. aber ansonsten sehe ich darin kein Problem. Du musst halt zwei Buchhaltungen dann führen. Und meine Patienten fragen bei der Kasse nach, ob sie für diese Dienstleistung aufkommen, sie bekommen dann eine Rechnung mit und damit war das nie ein Problem.
Eine Kassenzulassung haben nur die Podologen.

Aber ich denke von Horst bekommst du bestimmt auch ncoh eine Antwort.

Hallo liebe Simone,


ich werde im März die Fußpflegeausbildung machen. (habe schon vor Jahren zudem in Zusammenarbeit mit einer Ärztin Fußpflege angeboten, nach einer Schulung,  möchte jedoch gerne noch schulisch fundiert und zertifiziert  das ganze wieder in Angriff nehmen und es in mein Angebot aufnehmen.   Eine medizinische Ausbildung habe ich bisher nur als Krankenschwester im OP. 

Also meinst Du,dass man dies nicht als medizinisch titulieren darf, obwohl man Heilpraktiker ist? Das ist doch auch total konfus.... Wenn mich jemand fragt, was sage ich dann bzw. wie bezeichne ich die Fußpflege dann um sie von der kosmetischen Abzuheben. Schließlich behandelt man ja dann auch Diabetikerfüße  etc. Mhm....  

L.g.
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#4
Liebe Carmen,

mit diesem Podologengesetz wird leider ein großes Tamtam gemacht.
Es schützt aber nur die Berufsbezeichnung des Podologen=med. Fußpfleger

Ich würde es nicht öffentlich anpreisen, die Leute rufen an und fragen
dann nach ob ich auch Hühneraugen, Pilznägel behandel, dann sage ich JA.
Ich habe bislang damit keine Probleme, jeder ist mit einer passenden Lösung
bei mir raus gegangen.


Du hast aber dann auch als Heilpraktikerin keine Kassenzulassung, sodass eben
Diabetiker bei dir bar zahlen müssen ohne das sie ein Rezept bei dir einreichen können.
Kassenzulassung haben eben nur die Podologen, deswegen machen sie diese teure
Ausbildung damit sie sich mit den Kassen dann rumärgern dürfen.

Ich habe drei Kunden, die nehmen eine Rechnung mit, da sie mit ihrer Krankenkasse eine
Absprache getroffen haben und diese dann die Rechnung bezahlen. Ich lasse mir diese
aber immer bar bezahlen, was sie dann mit der Kasse machen ist mir egal.
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#5
(12.01.2017, 17:58)simone2710 schrieb: Liebe Carmen,

mit diesem Podologengesetz wird leider ein großes Tamtam gemacht.
Es schützt aber nur die Berufsbezeichnung des Podologen=med. Fußpfleger

Ich würde es nicht öffentlich anpreisen, die Leute rufen an und fragen
dann nach ob ich auch Hühneraugen, Pilznägel behandel, dann sage ich JA.
Ich habe bislang damit keine Probleme, jeder ist mit einer passenden Lösung
bei mir raus gegangen.


Du hast aber dann auch als Heilpraktikerin keine Kassenzulassung, sodass eben
Diabetiker bei dir bar zahlen müssen ohne das sie ein Rezept bei dir einreichen können.
Kassenzulassung haben eben nur die Podologen, deswegen machen sie diese teure
Ausbildung damit sie sich mit den Kassen dann rumärgern dürfen.

Ich habe drei Kunden, die nehmen eine Rechnung mit, da sie mit ihrer Krankenkasse eine
Absprache getroffen haben und diese dann die Rechnung bezahlen. Ich lasse mir diese
aber immer bar bezahlen, was sie dann mit der Kasse machen ist mir egal.

Supi, vielen lieben Dank Simone, Du hast mir schon sehr geholfen ;-))))
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#6
Sehr gerne liebe Carmen.
Ich wünsche dir eine schöne und erfolgreiche Ausbildung.

Heart
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#7
(12.01.2017, 18:16)simone2710 schrieb: Sehr gerne liebe Carmen.
Ich wünsche dir eine schöne und erfolgreiche Ausbildung.

Heart

Das wünsche ich Dir natürlich auch ?ich hab leider noch ein langes Weilchen vor mir.
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#8
Die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt...

Das wird schon alles werden und alles zu seiner Zeit liebe Carmen Heart
Herzensgrüße
Simone
Heart
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