Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zum Thema "Rezept" - Arznei / Nahrungsergänzung
#1
Ich habe über die Suchfunktion nichts bzgl. diese Themas gefunden, falls es dazu doch schon einen Thread gibt: Tschuldigung.

Im Vortrag über Darmsanierung erwähnt Isolde gegen Ende, dass es beim Rezept ausstellen essentiell wichtig ist, zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzung zu unterscheiden, um Abmahnungen zu entgehen.
Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, wie ich das handhaben muss und warum, bzw. inwieweit es zur Last gelegt werden kann, wenn ich nicht kennzeichne, dass es sich bei dem verschriebenen Präparat um eine Nahrungsmittelergänzung und nicht ein Arzneimittel handelt.

Danke im voraus für eine Auf-/Erklärung.
Antworten Zitieren
#2
...aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel darf man doch verordnen, oder? Sowas wie zB Omniflora , Symbioflor....Das sind ja auch Arzneimittel, die aber nicht verschreibungpfichtig sind.
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
Antworten Zitieren
#3
Ja darf man, es geht vermutlich um die Erstattungsfähigkeit: Nahrungsergänzungsmittel werden von den Krankenkassen nicht erstattet...darauf sollte man seine Patienten hinweisen.

Inwieweit Isolde etwas mit Abmahnung meint, weiß ich leider nicht. Ich denke aber sie kann und wird sicherlich hier noch etwas genaueres dazu sagen können.

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#4
(27.06.2011, 05:56)Gini schrieb: Ja darf man, es geht vermutlich um die Erstattungsfähigkeit: Nahrungsergänzungsmittel werden von den Krankenkassen nicht erstattet...darauf sollte man seine Patienten hinweisen.

Inwieweit Isolde etwas mit Abmahnung meint, weiß ich leider nicht. Ich denke aber sie kann und wird sicherlich hier noch etwas genaueres dazu sagen können.

LG Gini

aber angeblich macht sich der HP nicht strafbar, wenn er ein verschreibungspflichtiges AM versehentlich aufschreibt...

Nur die Apotheke kriegt Probleme wenn sie´s abgibtBig Grin
Sonst gibts gute Nachschlagewerke: ROTE LISTE. Da stehen alle AM....Kann man sehen ob Rp. oder nicht...oder BTM (Betäubungsmittel)


Was auch super ist: Selbstmedikationsliste vom Deutschen Apothekerverlag...Weiss nicht ob das soo relevant ist für HPs...aber gutes Nachschlagewerk...
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
Antworten Zitieren
#5
So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte: Wink

Definition wichtiger Begriffe:

Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung

Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung

Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.


Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.

Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.

Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!! Heart
GLG Isolde
Antworten Zitieren
#6
ach darum gings...Sorry
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
Antworten Zitieren
#7
(27.06.2011, 17:49)Isolde Richter schrieb: So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte: Wink

Definition wichtiger Begriffe:

Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung

Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung

Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.


Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.

Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.

Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!! Heart


Haha, ich sollte das wohl schon gewusst haben, so mein Eindruck... aber: reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?
Es kommt sowieso eher selten vor dass ich Ergänzungsmittel aufschreibe, aber mit dem Vortrag von Dr. Rüffer (danke übrigens) habe ich mir die Broschüre von Enterosan kommen lassen, und wenn ich z.B. "Enterobact" empfehle, dann fällt das eindeutig unter Ergänzung und nicht unter Arznei. Ehrlich gesagt, dass das so einen Unterschied machen kann hätte ich nicht vermutet.

Vielen Dank für die Klärung!
Und auch für das Mitdenken der anderen Teilnehmer.
Antworten Zitieren
#8
(27.06.2011, 19:01)Lutz schrieb:
(27.06.2011, 17:49)Isolde Richter schrieb: So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte: Wink

Definition wichtiger Begriffe:

Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung

Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung

Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.


Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.

Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.

Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!! Heart


Haha, ich sollte das wohl schon gewusst haben, so mein Eindruck... aber: reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?
Es kommt sowieso eher selten vor dass ich Ergänzungsmittel aufschreibe, aber mit dem Vortrag von Dr. Rüffer (danke übrigens) habe ich mir die Broschüre von Enterosan kommen lassen, und wenn ich z.B. "Enterobact" empfehle, dann fällt das eindeutig unter Ergänzung und nicht unter Arznei. Ehrlich gesagt, dass das so einen Unterschied machen kann hätte ich nicht vermutet.

Vielen Dank für die Klärung!
Und auch für das Mitdenken der anderen Teilnehmer.

ich dachte immer, dass es halt einfach nicht erstattet wird; Punkt aus...Aber dass man abgemahnt wird? Gut zu wissen...

Aber wenn man gute Erfahrungen gemacht hat mit einem sogenannten Nahrungsergänzungsmittel, dann spricht ja nix dagegen es zu verordnen...Naa guut...Dann schreibt mans halt auf nen Zettel oder so...
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
Antworten Zitieren
#9
(27.06.2011, 19:07)Georgiangirl schrieb: ich dachte immer, dass es halt einfach nicht erstattet wird; Punkt aus...Aber dass man abgemahnt wird? Gut zu wissen...

Aber wenn man gute Erfahrungen gemacht hat mit einem sogenannten Nahrungsergänzungsmittel, dann spricht ja nix dagegen es zu verordnen...Naa guut...Dann schreibt mans halt auf nen Zettel oder so...

Siesch? Genau darum dieses Thema, ich bin selbst aus allen Wolken gefallen als ich das hörte.
Antworten Zitieren
#10
siesch...*lächel*...süüüss...Smile
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
Antworten Zitieren
#11
(27.06.2011, 19:01)Lutz schrieb: ... reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?

Dein HP-Allerwertester ist genau dann auf der sicheren Seite, Big Grin wenn Du es eben nicht auf den Rezeptblock schreibst sondern auf einen anderen Block, der die Überschrift trägt "Verzehrempfehlung", damit es eindeutig ist, dass hiermit keine Arznei verordnet ist.

Übrigens:
Mir persönlich ist diese Regelung absolut unverständlich!
Sie impliziert nämlich, dass man mit Nahrungsmitteln nicht heilen kann.
Und da bin ich gänzlich anderer Meinung - könnte mir vorstellen einige von Euch auch!!

Denn wie sagte schon Hippokrates:
Eure Nahrungsmittel sollen Eure Heilmittel und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.
Scheint vor lauter Pharmainteressen total in Vergessenheit geraten zu sein. Sad
GLG Isolde
Antworten Zitieren
#12
Ja, da bin ich auch der Meinung, dass Nahrungsmittel, bzw. eigentlich Lebensmittel auch heilen können!

Nicht umsonst gibt es das Buch "Krebszellen mögen keine Himbeeren" Wink
Antworten Zitieren
#13
(27.06.2011, 21:43)Isolde Richter schrieb: Übrigens:
Mir persönlich ist diese Regelung absolut unverständlich!
Sie impliziert nämlich, dass man mit Nahrungsmitteln nicht heilen kann.
Und da bin ich gänzlich anderer Meinung - könnte mir vorstellen einige von Euch auch!!

Denn wie sagte schon Hippokrates:
Eure Nahrungsmittel sollen Eure Heilmittel und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.
Scheint vor lauter Pharmainteressen total in Vergessenheit geraten zu sein. Sad


Diese Regelung ist ein Ausdruck von grösster Ignoranz und Arroganz. Aber Abmahnanwälte müssen auch von etwas leben können...

Vielen Dank nochmals, jetzt habe sogar ich es kapiert!
Antworten Zitieren
#14
(28.06.2011, 05:51)Lutz schrieb: [quote='Isolde Richter' pid='69698' dateline='1309207416']


Übrigens:
Mir persönlich ist diese Regelung absolut unverständlich!
Sie impliziert nämlich, dass man mit Nahrungsmitteln nicht heilen kann.
Und da bin ich gänzlich anderer Meinung - könnte mir vorstellen einige von Euch auch!!

Denn wie sagte schon Hippokrates:
Eure Nahrungsmittel sollen Eure Heilmittel und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.
Scheint vor lauter Pharmainteressen total in Vergessenheit geraten zu sein. Sad


ArbeitsbeschaffungsmaßnahmenWink


Paragraphen-Masochisten müssen ja auch was davon haben...
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)Wink
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...Heart
Antworten Zitieren
#15
Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen und würde mich freuen wenn wer Links hier posten oder mir auch per PN schicken kann, die sich mit diesem Thema befassen.

Also wo finde ich denn was darüber das HP keine Nahrungsergänzungsmittel aufschreiben dürfen? Selbst Ärzte schreiben die desöfteren auf Privatrezepte auf bei uns.

Mir war nicht klar das es damit zu Abmahnungen kommen kann, denn ob der Patient es nutzt oder nicht, liegt ja in seiner Entscheidung. Wir weisen die Patienten nur von uns aus darauf hin, weil die Sachen nicht erstattungsfähig sind und das ist das was viele Patienten ärgert.

Neugierige Grüße Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#16
(30.06.2011, 06:36)Gini schrieb: Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen und würde mich freuen wenn wer Links hier posten oder mir auch per PN schicken kann, die sich mit diesem Thema befassen.

Also wo finde ich denn was darüber das HP keine Nahrungsergänzungsmittel aufschreiben dürfen? Selbst Ärzte schreiben die desöfteren auf Privatrezepte auf bei uns.

Mir war nicht klar das es damit zu Abmahnungen kommen kann, denn ob der Patient es nutzt oder nicht, liegt ja in seiner Entscheidung. Wir weisen die Patienten nur von uns aus darauf hin, weil die Sachen nicht erstattungsfähig sind und das ist das was viele Patienten ärgert.

Neugierige Grüße Gini

Gini, das geht mir ganz genauso. Darum war ich etwas baff, als ich von Isolde hörte, welches Risiko darin besteht, alles auf ein Rezept zu schreiben.
Das ist die einzige Quelle die ich hierfür kenne ist hier.
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Frage zur Anmerkung der Kontrollfrage Oliver B. 0 638 16.08.2022, 07:55
Letzter Beitrag: Oliver B.
  Frage zum HP/ "kleinen" HP Melli 4 6.094 26.01.2018, 16:15
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? yvonneschäfer 26 24.320 26.01.2018, 15:35
Letzter Beitrag: Mirabella
Rainbow MC Frage Symptom - Komplikation susannesid 2 3.598 31.08.2014, 10:08
Letzter Beitrag: susannesid
  unklare Hygiene-Frage (HPA Online) Sabine (Kiel) 4 4.077 14.07.2014, 18:45
Letzter Beitrag: Sabine (Kiel)

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: