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Hallo zusammen
Könnt ihr problemlos die Studiengebühren und Materialien beim Finanzamt geltend machen?
Bekommt man am Jahresende dazu von der Fernschule eine Übersicht über die gezahlten Studiengebühren oder wie macht ihr das z.B. nur mit Kontoauszügen?
Liebe Grüße
Ergoline
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Hallo Ergoline,
die Kosten für die HP-Ausbildung kannst du problemlos bei der Steuer absetzen. Manche Finanzämter wollen aber Belege sehen, z. B. über Literatur, Arbeitsmaterialien ... Ich sammel alles, von Papier bis Umschläge, Druckerpatronen, gekaufte Bücher usw.
Du hast zu Beginn der Ausbildung von Isolde die Rechnung bekommen, die kannst du als Beleg fürs Finanzamt beilegen.
LG, Kerstin
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Ich setzte Bücher und die Schulkosten auch ab.
Den ganzen Kleinkram nicht, das ist mir zu nervig.
Für die Schulkosten bekommen die von mir zwei Kopien von den Kontoauszügen, den ersten vom Januar und den zweiten vom Ende des Jahres, bzw. nächstes Jahr vom Monat wo Zahlungsende ist.
Rechnung von Isolde ist natürlich noch besser, die hab ich aber schon lange in die Tonne geklopft.
Das Problem kann kommen wenn man über längere Zeit nachdem man den HP hat, keine Praxis aufmacht.
So hat es mir zumindest mein Steuerberater erklärt.
Kann sein, dass dann eine Rückforderung kommt.
Dann muss man halt zurückzahlen.
Aber die Leute, die schnell eine Praxis haben betrifft das ja sowieso nicht.
LG
Antje
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Ich sammle alle Rechnungen von Büchern, Seminaren usw. und lasse mir von Frau Häfner am Jahresende eine Rechnung (Zahlungsaufstellung) zusenden.
Die Ausbildungskosten und was eben dazu gehört, wird immer unter Vorbehalt steuerlich angerechnet. Wenn ich keine Praxis eröffne, muss ich eben Steuer zurück zahlen, was ich ja nicht möchte.
Namaste
Andrea
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Hallo zusammen
Was ich nicht verstehe ist, dass ich die Steuer /Studiengebühren zurückbezahlen muss, wenn ich keine Praxis eröffne. Ich kann doch auch als HP irgendwo angestellt sein? Oder was ich, wenn ich ein kleines Kind zu Hause habe und es ist mir garnicht möglich mich zur Zeit selbstständig zu machen?
Kann das Finanzamt das wirklich verlangen?
Gruß
Ergoline
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Du wirst es zurückzahlen müssen, wenn du nicht in dem Beruf arbeitest für den du die Ausbildungskosten absetzt, du wirst sicherlich nicht unbeding eine eigene Praxis aufmachen müssen.
Frag doch am besten einfach mal beim Finanzamt nach, die können dir doch da genau Auskunft drüber geben.
Lg Kati
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Ich glaube es geht unter anderem darum, WO man das ganze ansetzt.
Im Mantelbogen unter Ausbildungskosten (mit einer Höchstgrenze) oder im Bogen N als Werbungskosten (in unbegrenzter Höhe - mit der Möglichkeit ins Minus zu gehen bei den Einkünften).
Setzt du es als (vorausgelegte) Werbungskosten an, möchten die natürlich irgendwann sehen, dass auch mal Geld eingenommen wird. Egal ob mit eigener Praxis oder angestellt.. Hauptsache der Rubel mit dem neu erlernten rollt.
Genau das ist jetzt mein Problem... wo setze ich es an... HMPF
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Das ist ganz bestimmt so, du musst nur in dem Beruf Geld verdienen oder es versuchen.
So hab ich es verstanden.
Und dann ist es auch noch Ermessenssache des Finanzamtes.
Ist zumindest meine Erfahrung und die Aussage unseres Steuerberaters.
Ich würde auch einfach fragen.
Das Finanzamt hat mir das aus den Werbungskosten rausgesetzt und irgendwo unter Ausbildungskosten abgerechnet.
Muss nächste Woche mal nachsehen wo genau.
Aber auch da muss man evtl. mit einer Rückzahlungsforderung rechnen lt. unserem Steuermensch.
LG
Antje
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Ich hab eben mal nachgelesen, bei mir läuft das unter Sonderausgaben.
Hier hatten wir das Thema übrigens auch schon mal:
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...ungskosten
LG
Antje
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Hallo Antje
Die Seite kann ich leider gar nicht aufrufen. Anscheinend bin ich nicht "berechtigt"?!?!
LG Ergoline
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(26.10.2011, 21:08)Ergoline schrieb: Hallo Antje
Die Seite kann ich leider gar nicht aufrufen. Anscheinend bin ich nicht "berechtigt"?!?!
LG Ergoline
Die Seite ist im schulinternen Bereich. Wenn du kein (Fern-)Schüler bist, hast du leider keinen Zugriff. Wenn doch, wende dich doch an Frau Häfner.
LG
Tina
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Hallo Ergoline, ich habe gerade mal nach Deinen Beiträgen geschaut.
Du warst hier angemeldet bevor Du Dich in der Schule angemeldet hast, richtig?
Damit Du nun auch in den Schulinternen Bereich kommst musst Du in der Schule bescheid sagen! Die können Dich mit Deinem Nutzernamen "Ergoline" freischalten!
Momentan bist Du "nur" Registrierte im Forum.
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So, ich hab es jetzt mal unter Werbungskosten eingetragen:
Text:
Kurse bei Bierbach (xxx€) und Richter (yyy€)
dann zusammengezogen.. hinten in die Spalte dann die Gesamtsumme: zzzz€
Dazu noch Fahrtkosten zu den Kursen bei Bierbach und ein paar Fachbücher.
Ich werde berichten, was passiert.
LG,
Heike
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(26.10.2011, 21:08)Ergoline schrieb: Die Seite kann ich leider gar nicht aufrufen. Anscheinend bin ich nicht "berechtigt"?!?!
Liebe Ergoline,
wie Daniela schrieb, warst Du lediglich "registriert". Nun bist Du auch für den inneren Bereich frei geschaltet. Es müsste also alles funktionieren.
GLG Isolde
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Hallo
Danke für die Freischaltung. Hier wird echt überall mitgedacht
LG
Ergoline
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(27.10.2011, 12:15)Heike schrieb: So, ich hab es jetzt mal unter Werbungskosten eingetragen:
Text:
Kurse bei Bierbach (xxx€) und Richter (yyy€)
dann zusammengezogen.. hinten in die Spalte dann die Gesamtsumme: zzzz€
Dazu noch Fahrtkosten zu den Kursen bei Bierbach und ein paar Fachbücher.
Ich werde berichten, was passiert.
LG,
Heike
Hallo,
ich mache die Steuer seit 10 Jahren selbst. Seit 2009 kann die Ehefrau die Ausbildungskosten unter Sonderausgaben absetzen.Bis zu 4000 € im Jahr ist möglich. Vorher ging das nur für die eigene ( mein Mann) Ausbildung. Wir sind gemeinsam veranlagt.
LG
Sonja
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