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Rechte und Pflichten eines HP - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Erfolgreich Lernen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-130.html) +---- Forum: Schult euer differenzialdiagnostisches Können! (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-447.html) +----- Forum: Krankheitsbilder, Untersuchungstechniken und Befunde erarbeiten (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-241.html) +----- Thema: Rechte und Pflichten eines HP (/thread-4836.html) Seiten:
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Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 27.12.2010 Hallo Ihr, in vielen HP-Prüfungen wird nach den Rechten und Pflichten eines Heilpraktikers gefragt. Dachte wir könnten eine wuuuuuuuuunderschöne Zusammenfassung über dieses prüfungsrelevante Thema zusammenstellen ![]() Zusammenfassung Alle Pflichten eines Heilpraktikers 1. Berufspflicht Heilpraktiker verpflichten sich ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Bei ihren Patienten wenden sie stets solche Heilmethoden an, die möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit führen können. Heilpraktiker müssen die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften beachten. Soweit ihnen gesetzlich die Untersuchung oder Behandlung einzelner Leiden und Krankheiten sowie andere Tätigkeiten untersagt sind, sind diese Beschränkungen unbedingt zu beachten. So jetzt seid ihr dran ![]() Viel Spass Eure Steffi ![]() RE: Rechte und Pflichten eines HP - Katrin - 28.12.2010 2. Schweigepflicht ein HP darf keine personenbezogene Daten über seinen Patienten weitergeben, jede Weitergabe muss vom Patient schriftlich genehmigt werden RE: Rechte und Pflichten eines HP - Gini - 28.12.2010 3. Dokumentationspflicht: wir müssen alles genauestens dokumentieren: Diagnose und Therapie und auch die Maßnahmen die wir zur Aufklärung des Patienten genutzt haben, also wenn man ihn vor einer Injektion z.B. über die möglichen Risiken informiert hat. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Andrea - 28.12.2010 Sorgfaltspflicht: Der HP muss bei der Diagnose und Therapie Sorgfalt walten lassen. Außerdem besagt die Sorgfaltspflicht, dass der HP sich seiner Kompetenzen bewusst sein muss und entsprechend handeln muss. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Anna R. - 28.12.2010 AUFKLÄRUNGSPFLICHT: Der Patient ist verantwortlicher Partner und nicht erduldendes Objekt und ist über die Behandlungsart, voraussichtliche Dauer, Risiken und Nebenwirkungen, sowie voraussichtliche Kosten zu informieren. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Meike - 29.12.2010 Ergänzung zur Berufspflicht: Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Ansonsten ist ja eine Gefahr für die Volksgesundheit... ![]() RE: Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 29.12.2010 Schon eingefügt Meike ![]() Steffi RE: Rechte und Pflichten eines HP - PetraR - 29.12.2010 Das HP hat Meldepflicht Bei Verdacht,Erkrankung und Tod einer in §6 aufgeführten Erkrankung oder einem dort auf geführtem Zustand muss der HP dem Gesundheitsamt dieses unverzüglich melden. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Heike H. - 29.12.2010 er darf nur Geräte mit CE Kennzeichen verwenden er ist zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Desinfektion u. Sterilisation verpflichtet er hat eine Fortbildungspflicht RE: Rechte und Pflichten eines HP - PetraR - 29.12.2010 Der Heilpraktiker muss sich den Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst sein. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 29.12.2010 Zusammenfassung Alle Pflichten eines Heilpraktikers 1. Berufspflicht Heilpraktiker verpflichten sich ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Bei ihren Patienten wenden sie stets solche Heilmethoden an, die möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit führen können. Heilpraktiker müssen die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften beachten. Soweit ihnen gesetzlich die Untersuchung oder Behandlung einzelner Leiden und Krankheiten sowie andere Tätigkeiten untersagt sind, sind diese Beschränkungen unbedingt zu beachten. Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Ansonsten ist ja eine Gefahr für die Volksgesundheit 2. Schweigepflicht ein HP darf keine personenbezogene Daten über seinen Patienten weitergeben, jede Weitergabe muss vom Patient schriftlich genehmigt werden 3. Dokumentationspflicht: wir müssen alles genauestens dokumentieren: Diagnose und Therapie und auch die Maßnahmen die wir zur Aufklärung des Patienten genutzt haben, also wenn man ihn vor einer Injektion z.B. über die möglichen Risiken informiert hat. 4. Sorgfaltspflicht: Der HP muss bei der Diagnose und Therapie Sorgfalt walten lassen. Außerdem besagt die Sorgfaltspflicht, dass der HP sich seiner Kompetenzen bewusst sein muss und entsprechend handeln muss. 5. AUFKLÄRUNGSPFLICHT: Der Patient ist verantwortlicher Partner und nicht erduldendes Objekt und ist über die Behandlungsart, voraussichtliche Dauer, Risiken und Nebenwirkungen, sowie voraussichtliche Kosten zu informieren. Der HP hat Meldepflicht Bei Verdacht,Erkrankung und Tod einer in §6 aufgeführten Erkrankung oder einem dort auf geführtem Zustand muss der HP dem Gesundheitsamt dieses unverzüglich melden. er darf nur Geräte mit CE Kennzeichen verwenden er ist zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Desinfektion u. Sterilisation verpflichtet er hat eine Fortbildungspflicht aus der Berufsordnung für HP=BOH von 1992: 1. Der Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet, fachliche Fortbildung anzubieten. 2. Die Verbände geben Fortbildungsnachweise aus. 3. Fortbildungsnachweise und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind. Haftpflicht: Der Heilpraktiker hat einer Haftpflicht genüge zu tun und muss sich gegenüber Risiken, die bei der Berufsausübung auftreten können, absichern. Weiter so ![]() Steffi RE: Rechte und Pflichten eines HP - Anna R. - 30.12.2010 er hat eine Fortbildungspflicht Könnt ihr dazu noch etwas schreiben. aus der Berufsordnung für HP=BOH von 1992: 1. Der Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet, fachliche Fortbildung anzubieten. 2. Die Verbände geben Fortbildungsnachweise aus. 3. Fortbildungsnachweise und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 30.12.2010 Danke Anna (schöner Name! Meine Tochter heisst auch so ![]() Steffi RE: Rechte und Pflichten eines HP - PetraR - 12.01.2011 Haftpflicht: Der Heilpraktiker hat einer Haftpflicht genüge zu tun und muss sich gegenüber Risiken, die bei der Berufsausübung auftreten können, absichern. RE: Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 12.01.2011 Danke Petra ![]() ![]() ![]() werde es oben eintragen! Steffi RE: Rechte und Pflichten eines HP - PetraR - 13.01.2011 Ich muss hier nun aber gestehen,dass ich so gar keine weiteren Pflichten mehr wüsste ![]() Ich hätte da nur noch einen Übergang von Recht und Pflicht zu bieten Ein HP hat die Pflicht einen Patienten abzulehen,wenn dieser an einen Erkrankung mit Behandlungsverbot leidet oder er mit einer Behandlich seine Sorgfaltspficht verletzt. Und er hat das Recht einen Patienten abzulehnen,wenn sich im ersten Kontakt heruasstellt,dass er nicht die Möglichkeit hat ihn zu behandeln oder er eine Antipathie gegen diesen entwickelt,die eine erfolgreiche Zusammenarbeit ausschliesst RE: Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 22.01.2011 Zusammenfassung Alle Pflichten eines Heilpraktikers 1. Berufspflicht Heilpraktiker verpflichten sich ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Bei ihren Patienten wenden sie stets solche Heilmethoden an, die möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit führen können. Heilpraktiker müssen die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften beachten. Soweit ihnen gesetzlich die Untersuchung oder Behandlung einzelner Leiden und Krankheiten sowie andere Tätigkeiten untersagt sind, sind diese Beschränkungen unbedingt zu beachten. Der Heilpraktiker hat sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein. Er ist verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen. Ansonsten ist ja eine Gefahr für die Volksgesundheit 2. Schweigepflicht ein HP darf keine personenbezogene Daten über seinen Patienten weitergeben, jede Weitergabe muss vom Patient schriftlich genehmigt werden 3. Dokumentationspflicht: wir müssen alles genauestens dokumentieren: Diagnose und Therapie und auch die Maßnahmen die wir zur Aufklärung des Patienten genutzt haben, also wenn man ihn vor einer Injektion z.B. über die möglichen Risiken informiert hat. 4. Sorgfaltspflicht: Der HP muss bei der Diagnose und Therapie Sorgfalt walten lassen. Außerdem besagt die Sorgfaltspflicht, dass der HP sich seiner Kompetenzen bewusst sein muss und entsprechend handeln muss. 5. AUFKLÄRUNGSPFLICHT: Der Patient ist verantwortlicher Partner und nicht erduldendes Objekt und ist über die Behandlungsart, voraussichtliche Dauer, Risiken und Nebenwirkungen, sowie voraussichtliche Kosten zu informieren. 6. Der HP hat Meldepflicht Bei Verdacht,Erkrankung und Tod einer in §6 aufgeführten Erkrankung oder einem dort auf geführtem Zustand muss der HP dem Gesundheitsamt dieses unverzüglich melden. 7. er darf nur Geräte mit CE Kennzeichen verwenden 8. er ist zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Desinfektion u. Sterilisation verpflichtet 9. er hat eine Fortbildungspflicht aus der Berufsordnung für HP=BOH von 1992: 1. Der Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet, fachliche Fortbildung anzubieten. 2. Die Verbände geben Fortbildungsnachweise aus. 3. Fortbildungsnachweise und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind. 10. Haftpflicht: Der Heilpraktiker hat einer Haftpflicht genüge zu tun und muss sich gegenüber Risiken, die bei der Berufsausübung auftreten können, absichern. Da gibt es noch mehr. Welche Pflichten hat denn der HP bei Praxisgründung? Welche bei Einstellung von Personal? Ihr seid soooooooo gut, gebt nicht auf. Die Liste geht später noch weiter. Dann werden wir die Verbote noch dazunehmen ![]() Eure Steffi RE: Rechte und Pflichten eines HP - PetraR - 22.01.2011 Ich hoffe mal,du willst nun darauf hinaus,dass der Heilpraktiker seine Praxis beim Finanzamt und Gesundhaitsamt anmelden muss??? RE: Rechte und Pflichten eines HP - Steffi M. - 22.01.2011 Ja, und wie sieht es mit dem Schild aus oder mit Werbung? LG Steffi RE: Rechte und Pflichten eines HP - PetraR - 22.01.2011 Puh,ich glaube die Größe sollte 30 mal 50 sein,bin aber nicht sicher ![]() Auf dem Schild sollte stehen: Name Heilpraktiker Sprechzeiten 3 Therapieverfahren Telefonnummer evtl Stockwerk Werbung darf der HP natürlich.Er darf Anzeigen schalten und auch in Form von Flyern.Zeitungsanzeigen wegen Praxiseröffnung,Urlaub oder Änderungen/umzug dürfen geschaltet werden |