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Heilpraktikerschule Isolde Richter
Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Druckversion

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RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Alexandra N. - 07.01.2010

Was für Medikamente meinst du denn?

Als Heilpraktiker darf man nur freiverkäufliche oder apothekenpflichtige Medikamente verordnen. Alles andere, z.B. rezeptpflichtige Medikamente, dürfen nicht verordnet werden.
So wird es beim THP auch sein.


RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Nicci - 07.01.2010

In seiner Praxis hat man dann also keine? ( Manche Ärzte haben ja auch so einen Medikamentenschrank)

Oder kauft ein HP in der Apotheke ein? ( Zu anderen Konditionen? )

Oder Großhandelsapotheke ( oder wie man sowas nennet)


RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - werner - 07.01.2010

Hallo,wer ist den gemeint der HP. oder THP. Wenn THP. kann Antje oderNicky Müller sicher Auskunft geben.Ich meine einmal etwas von einer Kenntnisprüfung bei der IHK. gelesen zu haben.Fragt doch mal nach!!


RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Andrea L. Rapp - 07.01.2010

Heilpraktiker haben auch Medis in der Praxis, Naturheilkundliche eben für den Notfall oder Erstversorgung. Ein Beispiel wäre "Bachblüten Notfalltropfen".
Oder eben auch Einmalgaben direkt vom HP in seiner Praxis.
Bei Heilpraktiker/innen wo ich schon in Behandlung war gabs schon mal Globulis oder Schüssis direkt in der Praxis und dann eben ein Rezept um diese mir dann für die weitere Einnahme zuhause in der Apotheke zu holen. Mitgeben darf ein HP meines Wissens nichts.
Diese "Notfall oder Erstversorgung-Medis" kaufst du als HP selber oder bekommst sogar manchmals von Pharmafirmen Muster. Im Internet gibt es viele Möglichkeiten zu bestellen und zwar deutlich günstiger als bei den meisten ortsansässigen Apotheken. Nur irgendwann können eben diese Apotheken nicht mehr gegen die Internet-Apos ankommen. Es liegt an dir das zu entscheiden.


RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Isolde Richter - 07.01.2010

Also hier noch einmal zusammenfassend:

Ein HP und ein Tier-HP dürfen freiverkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente verordnen und in ihrer Praxis zur Behandlung vorrätig halten.
Verschreibungspflichtige Medikamente darf der HP und der Tier-HP nicht verordnen. Damit dürfen HP und Tier-HP nur das verordnen, was sich der Patient auch so in der Apotheke besorgen kann.

Notfallmedikamente jeder Art darf der HP in seiner Praxis haben. Im Notfall darf der HP (wie jeder andere auch) verschreibungspflichtige Medikamente am Patienten anwenden, wenn es dazu dient, Schaden vom Notfallpatienten abzuwenden. Nur wo soll er die her haben? Ein großes Problem!
Deshalb wird immer wieder einmal diskutiert, ob man dem HP nicht untersagen sollte, Injektionen (z.B. Vitamin-Präparate) zu setzen, bei denen es zu Unverträglichkeiten kommen kann, denn da der HP dann nicht die erforderlichen Medikamente zur Verfügung hat, kann er auch nicht angemessen reagieren.

LG I. Richter


RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Nicci - 07.01.2010

Vielen Dank für die Information. Nun habe ich das alles auch verstanden Idea


RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Mirabella - 26.01.2018

Hab gerade interessehalber dieses Thema durchgelesen und dachte eigentlich, ich wüsste schon alles dazu  Angel , aber während ich so die Diskussion weitergelesen habe, ist bei mir doch noch eine Frage aufgetaucht Huh , und zwar heißt es ja im Skript Gesetzeskunde (Druckversion, Stand: 23. Oktober 2017) auf S. 80:

"Diese freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen Medikamente darf der Heilpraktiker direkt am Patienten anwenden und er darf sie an ihn abgeben (...)."

Das würde bedeuten, dass er dem Patienten doch was mitgeben darf. Oder?

Und bedeutet das dann, der HP dürfte z.B. dem Patienten aus einem Globulifläschchen fünf Globuli von Mittel A geben zum gleich in der Praxis Lutschen und außerden von dem Folgemittel B, das er auch in seinem Arzneischränkchen in der Praxis stehen hat, 5 Kügelchen mitgeben mit der Anweisung:" Die nehmen Sie bitte am 30.1. ein." und für diese fünf Globuli vom Mittel A und vom Mittel B vom Patienten (zusätzlich zur Behandlung) jeweils extra Geld verlangen?