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Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Erfolgreich Lernen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-130.html) +---- Forum: Inhaltliche Fragen und Verständnisfragen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-141.html) +----- Forum: Themenbereiche (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-225.html) +------ Forum: Gesetzeskunde (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-155.html) +------ Thema: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? (/thread-2607.html) Seiten:
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RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - werner - 29.01.2010 Danke, für das Einstellen des Links.Ich bitte aber zu bedenken das es hier ursprünglich nicht um einen Notfall und auch nicht um Patientenverfügungen ging.Es geht auch nicht um die schnelle Entscheidung eines Arztes was im Notfall zu tun ist,sondern um Einweisung eines Menschen in eine geschlossene Einrichtung zur Gefahrenabwehr, auch gegen seinen Willen.Hier ist immer das Gericht gefragt.Natürlich gibt es auch ein Recht auf "Krankheit".Bekommen den nicht auch Menschen Zuwendung wenn sie krank sind? Oder als Krank gelten.Der Unterschied liegt wohl in der Gefährdung Dritter, Unbeteiligter. RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - Alexandra N. - 29.01.2010 (29.01.2010, 13:59)wernerbergner schrieb: Hallo Alexandra, Nein, das ist keine Wortschöpfung von mir, wie kommst du denn darauf?! ![]() RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - werner - 29.01.2010 Hallo Alexandra, du hast doch dieses Thema gestartet unter der Bezeichnung "Zwangsbehandlung",so hast du doch zumindest den Titel übernommen.Für mich klingt er wie aus einer fernen schlimmen Zeit und ich würde ihn nicht benutzen wollen. RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - Alexandra N. - 29.01.2010 Ja, ich hab ihn übernommen, aber ich hab ihn doch nicht erfunden. Der Begriff geht aus einer MC-Frage hervor. Na wie dem auch sei...Ich danke euch für eure Antworten und Links. RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - Daggi - 30.01.2010 Der Begriff "Zwangsbehandlung" findet heute nach wie vor Anwendung (BGH Beschluss XII ZB 236/05 auch wenn es hier nicht um eine Zwangsbehandlung bei TBC geht, sondern lediglich der Begriff Verwendung findet). Den Begriff "Zwangseinweisung" hat man inzwischen auf Unterbringung geändert. Richtig ist, dass der Begriff "Zwangsbehandlung" uns negativ an die Geschichte erinnert. Die Thematik, die hier aufgegriffen wurde, hat mich deswegen interessiert, weil zwar noch vor meiner Geburt, meine Mutter und meine 2 Schwestern an Lungen-TB erkrankt waren. Ende der 60iger Jahre erinnert diese damals von meiner Familie durchgeführte freiwillige Behandlung allein aufgrund des Ablaufes an eine "Zwangsbehandlung". Meine Schwestern wurden in ein gesondertes Sanatorium im Schwarzwald gebracht. Meine Mutter war in Esslingen. Mein Vater durfte meine Schwestern 1 Mal im Monat besuchen. Als meine eine Schwester, sie muss so ungefähr 3 Jahre alt gewesen sein, als sie erkrankte, nach über einem Jahr wieder entlassen wurde, konnte sie kaum mehr sprechen und laufen. Das alles ist über 4 Jahrzehnte her, die Erlebnisse aus dieser Zeit haben allerdings unsere Familiengeschichte geprägt. RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - Alexandra N. - 30.01.2010 ![]() RE: Zwangsbehandlung bei Tuberkulose? - anwalt - 20.11.2010 (29.01.2010, 15:35)Steffi H. schrieb: Huhu Alexandra, Hier greift die sgn. Regel "Der Schutz der Gemeinde ist wichtiger als der Schutz des einzelnen." Doch auf individueller Basis kann dann jeder für sich entscheiden, jedoch wie schon erwähnt, nur in der Quarantäne. |