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HP Abrechnung bei Beihilfepatienten - Druckversion

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HP Abrechnung bei Beihilfepatienten - Zauberin - 24.01.2013

Liebe Forumsmitglieder,

mir wurde vor kurzem erzählt, dass bei Patienten die über die Beihilfe versichert sind, die Beihilfe seit 01.01.2013 keinerlei vom HP verordneten Arzneimittel mehr bezahlt.

Stimmt das so?
Danke für Eure Antworten.


RE: HP Abrechnung bei Beihilfepatienten - Scapi - 25.01.2013

Ja, aber ich glaube das war vorher auch schon so.

Also, Medis vom HP werden nicht übernommen!

lg Andrea


RE: HP Abrechnung bei Beihilfepatienten - Silke Uhlendahl - 25.01.2013

Medikamente werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet:

Die grundsätzliche Regelung:

verschreibungspflichtige Arzneimittel sind beihilfefähig,
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht beihilfefähig (egal ob vom Arzt oder HP verordnet)

Ausnahmen:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur anerkannt werden, wenn Ihr Arzt oder Heilpraktiker das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.

Hier weiterlesen

und hier weiterlesen

Quelle: www.beihilferecht.de, www.zope.dz-portal.de

Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr auch immer da bei euren Berufsverbänden nachfragen, die sollten diesbezüglich auch immer beraten können.



RE: HP Abrechnung bei Beihilfepatienten - Zauberin - 25.01.2013

Vielen Dank für Eure Antworten.

(25.01.2013, 08:18)Silke Uhlendahl schrieb: Medikamente werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet:

Die grundsätzliche Regelung:

verschreibungspflichtige Arzneimittel sind beihilfefähig,
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht beihilfefähig (egal ob vom Arzt oder HP verordnet)

Ausnahmen:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur anerkannt werden, wenn Ihr Arzt oder Heilpraktiker das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.

Hier weiterlesen

und hier weiterlesen

Quelle: www.beihilferecht.de, www.zope.dz-portal.de

Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr auch immer da bei euren Berufsverbänden nachfragen, die sollten diesbezüglich auch immer beraten können.