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Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Druckversion

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Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Calendula - 20.03.2013

Hallo meine Lieben,

da ich keinen Thread zum o.g. Thema im Forum gefunden habe, stelle ich meine Frage in unsere vertraute TCM Runde Sleepy

Nach einem Schlag in die Magengrube und um viel Geld leichter, bin ich auf der dringenden Suche nach einem Praxisrechtsschutz für die Zukunft. Kennt sich Jemand mit diesen Thema gut aus?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Liebe Grüße,
BettinaBlush


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Cindy - 20.03.2013

HAllo,

wir haben uns zur Physiotherapie erkundigt. Die Kosten für eine Rechtsschutz ist viel zu hoch ca. 500 EUR im Monat. Da kannst Du viele Anwälte beschäftigen Wink. Und dann noch mit vielen ausschlüssen. Was bezahlbar ist, ist eine Berufshaftpflicht und eine private Rechtsschutz, die zumindest das individuelle Strafreht abdeckt.




RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Lindalu - 21.03.2013

500 € im Monat??

Ich hatte eine Rechtschutz, die den beruflichen Teil als Heilpraktikerin (plus privat, Auto, Immobilie privat) abgedeckt hat für 340 € im Jahr. (bei der Arag)


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Calendula - 21.03.2013

Hallo Big Grin

@ Cindy: also ein Rechtschutz von 500 Euro im Monat erscheint mir auf den ersten Blick auch sehr hoch. Hattet Ihr denn eine große Praxis mit vielen Angestellten und Geräten?
@ Lindalu: bin auch schon auf der ARAG Seite gelandet, allerdings muss man ziemlich genau hinschauen, was die Pakete beinhalten.

Ich habe gestern eine Seite ausgemacht, die noch einmal alle juristischen Feinheiten separat aufgelistet hat. Rechtsschuz ist nicht gleich bedeutsam, dass alles abgedeckt ist. Das ist dann blöd, wenn auf einmal nicht bei Regressansprüchen oder Schadensersatz, die Versicherung greift.
Wenn ich was näheres erfahre melde ich mich, über weitere Hinweise freue ich mich.

Liebe Grüße


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Silke Uhlendahl - 21.03.2013

Hallo Bettina,

ich weiß auch nur dass eine Rechtsschutzversicherung für die Praxis sehr teuer ist und in der Regel nicht greift, wenn es um Behandlungsfehler geht (da greift die Berufshaftpflicht).

Frage mal Sue Riahi (sie ist auch hier im Forum) sie arbeitet bei einer großen Versicherung und kennt sich etwas aus, vielleicht kann Sue dir helfen?

Alles Liebe!


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Corinna Stübiger - 21.03.2013

In meiner Berufshaftpflicht (Conti) ist eine Rechtsschutzversicerung mit drin


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Stephanie Meurer - 21.03.2013

(21.03.2013, 17:27)Corinna Stübiger schrieb: In meiner Berufshaftpflicht (Conti) ist eine Rechtsschutzversicerung mit drin

Ui, da Kram ich doch gleich mal meine Police raus. Das wäre ja cool!
Danke Corinna!


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Lindalu - 22.03.2013

Oh Entschuldigung!!!
Ich hatte eine Berufsrechtschutz - keine Praxisrechtschutz.


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Calendula - 22.03.2013

@ Corinna und Stephanie: Oh! Meine Berufshaftpflicht läuft auch über die Conti, jetzt habe ich echtes Herzrasen, ich hoffe, dass dies auch noch rückwirkend greift!!!

DANKE Mädels Heart Heart Heart

@ Lindalu: aber deine Berufsrechtschutz ist hoffentlich nicht so teuer, oder....Huh


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Sue Guardado - 22.03.2013

Also....eine reine Rechtschutzversicherung für unsere Belange lohnt nicht, da zu teuer.
Die Berufshaftpflicht schützt Euch auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter....was bedeutet, dass wenn Ihr einen Haftpflichtschaden meldet, man Euch auch anwaltlich vertritt, wenn die Versicherung den Schaden als unberechtigt abweist und der Betroffene Klage einreicht.




RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Lindalu - 22.03.2013

(22.03.2013, 12:37)Calendula schrieb: @ Lindalu: aber deine Berufsrechtschutz ist hoffentlich nicht so teuer, oder....Huh

340 € im Jahr war das.
Jetzt mit einem anderen Beruf fahre ich günstiger Smile



RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Sue Guardado - 22.03.2013

Solltet Ihr Euch tatsächlich für eine Rechtschutzversicherung für Heilberufe entscheiden, schaut bitte auch nach der Selbstbeteiligung.
Bitte berücksichtigt auch, dass Ihr bei günstigen Verträgen nach dem ersten Schaden in der Regel "rausgeschmissen" oder sanierungsgekündigt werdet, was den unangenehmen Beigeschmack hat, dass man es dem Folgeversicherer im Antrag angeben muß. Diese nehmen das oft als Grund, Euch gar nicht erst neu zu versichern.
Was man völlig vergessen kann, ist, dass man bei evtl. Rechtsunsicherheiten stehenden Fußes den Anwalt anrufen kann.
Meiner Meinung nach rechnet es sich einfach nicht.


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Calendula - 23.03.2013

Hallo Zusammen,

herzlichen Dank für Eure Infos. So, nun habe ich mit der Conti gesprochen-ist alles etwas kompliziert und man kann den Eindruck generell bekommen, dass man "Schwein" haben muss, die richtige Versicherung/geeigneten Baustein zu haben.

Der erweiterte Rechtschutz greift nur in einem Strafverfahren gegen Euch. Wenn man, wie ich, in ein Zivilverfahren reinschlittert wird der erweiterte Rechtschutz bei der Conti nicht greifen.

Auch, wenn ein Rechtschutz mit sämtlichen Bausteinen teuer ist, so würde ich nach heutigem Stand einen abschließen. Ich mach's zum Verständnis anschaulich.

Ich habe ein Gerät erworben, der Geschäftsführer= Lieferant, hat auf den zustande kommenden Kaufvertrag eine Rücktrittoption (während einer gewissen Frist) schriftlich fixiert und mündlich zugesagt. Die Zahlung lief über ein separates Leasingunternehmen.
1. Das Unternehmen sagte mir kurz nach Erhalt der Unterschrift, dass es als Freiberufler nicht die Möglichkeit einer Kündigung gibt.
2. Das Leasingunternehmen hat in seinen vielen AGB's stehen, dass Drittvereinbarungen nicht gelten.
3. Irgendwann kommt heraus, dass mein "neues" und teuer erwobenes Gerät, keines ist und bei einer Kollegin zuvor in Gebrauch war. Dies konnte man anhand der eingetragenen Seriennummer (wird nur einmal pro Gerät vergeben) im Leasingvertrag ersehen. -Dies habe ich heraus bekommen, als ich den Karton mal genau angeschaut und einen abgerissenen Paketaufkleber gefunden und anschließend recherchiert habe.

Das Unternehmen bzw. der damalige Geschäftsführer hat mich arglistig getäuscht, viele versprochene Bestandteile des Vertrages wurden ebenfalls nicht eingehalten. Ich habe eine Strafanzeige aufgegeben und gehofft, dass die Staatsanwaltschaft auch den Verdacht eines Betruges äussert. Das war auch so und so wurde eine Anklage gegen den ehem. Geschäftsführer erhoben. Mit seinem Nichterscheinen hat sich der Prozess fast zwei Jahre in die Länge gezogen, er wurde in 1. Instanz schuldig gesprochen und er hat nun Berufung eingelegt, was das Ganze wieder künstlich in die Länge zieht.

Mein Anwalt hat versucht den Vertrag bei der Leasingfirma anzufechten, weil Betrug vorliegt und veranlasst die Zahlung einzustellen. Letzten Endes ging es vor Gericht, der Richter bat uns eine Einigung zu erwirken, alles andere würde für mich teuer werden.
Das Absurde ist, das Gericht bestätigt das ich Opfer eines Betruges geworden bin und nichts für die Umstände kann ABER, die Leasingfirma kann man nicht für die Betrügerei des Lieferanten verantworten und so muss ich zahlen (Gerät, Zinsen, Gerichtskosten, Anwälte) und das nicht zu knapp.
Sagen wir's so, damit kann man einen guten Mittelklassewagen finanzieren.
Es besteht die Möglichkeit meinen entstandenen Schaden, in einem Regressverfahren, bei Gericht einen "Titel" zu erwirken. Aber, auch das muss ich erst einmal bezahlen und ob dann Geld für mich da ist bzw. der Lieferant seine Schuld bezahlt, steht eher in den Sternen. Wenn man Pech hat ist alles bei Seite geschafft und der Gerichtsvollzieher kommt mit leeren Händen zurück, was auch wieder kostet.

Übrigens wurde der werte Herr erst einmal auf Bewährung verurteilt.....Von Kollegen höre ich, dass dieser ab und zu Geräte verkauft. Leider kann ich hier keine Namen nennen. Aber, wenn das Verfahren in 2. Instanz durch ist, versuche ich an die Verbände zu gehen. Damit Kollegen in Zukunft geschützt sind.

Also, lest jeden Absatz durch! Besser noch, falls ihr auf einen Rechtschutz verzichten wollt/müsst, investiert das Geld einer Rechtsberatung bevor der Vertrag unterschrieben wird und lasst diesen überprüfen.
Ich habe mich vor dem Kauf bei div.Kollegen informiert (wie sie diese Firma finden und ob sie zufrieden sind) auf deren Aussage verlassen. Die schriftliche Fixierung des Lieferanten im Kaufvertrag gab mir erst einmal eine Sicherheit.
Es hat nichts genützt und nun stehe ich da. Am Rande meiner Praxisexistenz und ruder munter um nicht unterzugehen. Denn die Praxis ist mein Herzenswunsch und meine Berufung.

Es ist schon makaber wenn das Gericht mir sagt, sie sind ein unschuldiges Opfer des Betruges doch es muss gezahlt werden. Andererseits wird der Betrüger auf Bewährung verurteilt und ich kann meinem Geld hinterher laufen. Last but not least, das Gerät habe ich zurück gegeben, weil es sich in meiner Praxis nicht amortisiert und die Zahleinigung wäre noch teurer geworden.

Also, schützt Euch! Emotionales Rechtsempfinden bedeutet noch lange nicht, dass es sich mit dem juristischen Rechtsempfinden deckt.
Alles Liebe!


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - stefanieha - 10.04.2013

Oh Bettina, das tut mir so leid. Was für eine heftige Geschichte. Ich bin grad wirklich sprachlos.
LlG Steffi


RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - Calendula - 12.04.2013

Danke liebe Steffi!
Glaub mir, das war ich auch. Leider ist das Ganze noch nicht vorbei.....
Deswegen mein dringender Rat, sucht Euch eine Praxis Rechtsschutz, die wirklich umfassend ist.

LG