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Rechte und Pflichten eines HP - sandraroestel - 21.03.2013 Pflichten des HP • Meldung an das Gesundheitsamt bei Praxisgründung • Meldung an das Finanzamt bei Praxisgründung • Berufshaftpflicht abschließen • Anmeldung von Personal bei der gesetzlichen Sozialversicherung über die gesetzliche Krankenkasse • Alle Helfer und sich selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege in Hamburg gegen Unfall versichern • Befolgen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (hygienische Anforderungen, Veranlassen der betriebsärztlichen und sicherheitsteschnischen Kontrollen) • Meldung an Berufsgenossenschaft bei Feststellung oder Verdacht von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei Personal • Einhaltung der Hygienevorschriften • Kontrolle d. Geräte, Dokumentations und Meldepflichten nach Medizinproduktegesetz • für mache Geräte ist ein Medizinproduktebuch zu führen • Medizinproduktebetreiberverordnung (messtechnische Kontrollen, früher Eichung) Im Patientenkontakt • Aufklärungspflicht • Sorgfaltspflicht • Fortbildungspflicht • Schweigepflicht (außer im Strafprozess, bei Entbindung, bei Gefahr für die Volksgesundheit) • Dokumentationspflicht • Aufbewahrungspflicht • Verkehrssicherungspflicht • Meldung von bestimmten Infektionsgefahren (§ 6 IfSG) • Erste Hilfe • Veranlassung einer Unterbringung nach öffentlichen Recht aufgrund psychischer Erkrankung bei Gefährdung des Patienten oder Dritter Und nochmal viel Spaß!! Sandra |