Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage (/thread-12997.html) |
Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - sabine b - 07.11.2013 Hallo also ich hätte mal folgende Fragen: lt. dem Heilpraktikerwerbegesetz darf man nicht werben für: Krankheiten und Leiden beim Menschen --bösartige Neubildungen Wenn ich also eine alternative Krebstherapie anbieten möchte, darf ich dies dann nicht auf meiner Webseite etc. erwähnen?? oder was wird hiermit gemeint? Praxischild - Autowerbung: Muss ein Praxischild eine bestimmte Max. Größe haben oder gibt es hier überhaupt eine Einschränkung? Autowerbung ?? Ist es erlaubt einen Schriftzug der Praxis etc. auf dem Auto zu kleben? Danke im Voraus für eure Antworten sabine RE: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - Horst - 07.11.2013 Hallo Sabine, zu Deinen Fragen möchte ich folgendes anmerken: 1. Werbung mit einer alternativen Krebstherapie - Hier sprichst Du das Werbeverbot nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage zu § 12 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) an, wonach sich "...die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der" ... in der genannten Anlage zu § 12 HWG genannten Krankheiten oder Leiden beziehen. In dieser Anlage sind auch die von Dir genannten "bösartigen Neubildungen" aufgeführt. Aber das Werbeverbot des § 12 HWG bezieht sich ausdrücklich nur auf die Werbung für "Arzneimittel und Medizinprodukte" und nicht auf Behandlungsmethoden. Du kannst daher für Deine alternative Krebstherapiemethoden werben (wichtig: ohne Heilungsversprechen!!!). 2- Praxisschild - Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Größe und Aussagen des Schildes, sondern nur "Empfehlungen" nach der Berufsordnung für Heilpraktiker, mit denen Du auch hinsichtlich des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG) auf der sicheren Seite bist (Abmahnungen). 3. Autowerbung: Kein Problem. Viele Grüße Horst RE: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - sabine b - 07.11.2013 Hallo Ganz lieben Dank für die Info Sabinr RE: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - Isolde Richter - 10.11.2013 Liebe Sabine, hier mal ein kleines Beispiel für eine "dezente" Autowerbung! RE: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - Martina Carmen Lamping - 10.11.2013 Liebe Isolde, auf einem Ferrari waere es weniger dezent. ...Schoener Flitzer! RE: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - Isolde Richter - 10.11.2013 Ja, liebe Martina, da müsste ich einfach nur ein wenig die Fernschulgebühren erhöhen. RE: Heilpraktikerwerbegesetz - Frage - Gini - 10.11.2013 Passender wäre aber ein grüner Flitzer...ggg...gefällt mir gut das Autochen mit seiner Werbung ;-) |