Waschzettel - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Erfahrungsaustausch, Smalltalk, Therapien, Existenzgründungen, Tagungen und Kongresse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-433.html) +--- Forum: Small Talk (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-40.html) +--- Thema: Waschzettel (/thread-13964.html) |
Waschzettel - Isolde Richter - 24.01.2014 Hat jemand eine Ahnung warum man den Beipackzettel von Medikamenten WASCHZETTEL nennt??? RE: Waschzettel - PetraR - 24.01.2014 Ich nicht,aber Wikipedia weiß da was zu erzählen http://de.wikipedia.org/wiki/Waschzettel Startseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite Deine Frage passt auch sehr gut,weil meine Freundin,Apothekerin,meinte letztens,die Waschzettel sollte man waschen,dann kann man die Nebenwirkungen wenigstens nicht mehr lesen. Habe aber versäumt nachzufragen wie sie auf den Begriff kommt. RE: Waschzettel - Martina Carmen Lamping - 24.01.2014 Warum der Waschzettel heisst in Deutschland, weiss ich auch nicht, liebe Isolde. Aber...der Beipackzettel heisst hier in Italien..... tatataaaa: " bugiardino", übersetzt auf gut deutsch: " kleiner Lügner" RE: Waschzettel - PetraR - 24.01.2014 Dann waschen wir den kleinen Lügner und alles ist gut Das ging bestimmt auf solche Sachen wie : Nebenwirkungen die sich gewaschen haben zurück. RE: Waschzettel - Horst - 25.01.2014 Hallo miteinander, zum Waschzettel nur noch 2 kurze Anmerkungen: 1. Die Wortherkunft kommt meines Wissens nach tatsächlich von der eingenähten Pflegeanleitung in Textilien. (Der Kunde hat halt falsch gewaschen, wenn das Hängerchen jertzt kneift). 2. Rechtlich beruht der Beipackzettel auf Europarecht (umgesetzt ins AMG in D) und soll den (End-)Verbraucherdurch wichtige Informationen über Wirkungen, Wirkmittel, Einnahmeformen, Risiken usw. informieren. Faktisch schützt der Waschzettel jedoch hauptsächlich den pharmazeutischen Hersteller der Arznei: Gemäß § 84 AMG - Gefährdungshaftung für Arzneimittelschäden - ist der pharmazeutische Unternehmer, der die Arznei hier in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädlichen Wirkungen hat. Das bedeutet: Der Hersteller haftet dafür, dass sein Produkt bei Beachtung bei strikter Beachtung all seiner Einnahme- und Anwendungsregelungen und -einschränkungen gefahrlos ist. Deshalb führt er im Beipackzettel alle möglichen Risiken und Einnahmeeinschränkungen an. Wenn sich dann ein Risiko verwirklicht, "hat er ja den Verbraucher ja ausdrücklich darauf hingewiesen"(Eigenverschulden des Verbrauchers). Und bei Nichtbeachtung der Risikohinweise durch den Verbraucher wird der Hersteller von seiner Gefährdungshaftung frei. Warum Therapeuten der Beipackzettel nicht tatsächlich "waschen" sollten, liegt in der eigenen Verantwortung des Therapeuten für die von ihnen angeordneten Arzneimittel begründet (Sorgfaltspflicht): So haftet derjenige, der z.B. eine ( z.B. ausländische) Arznei einem Patienten verordnet, dafür, dass er alle Waschzettelbedingungen für seinen Patienten beachtet und abgeklärt und seinen Patienten hierüber aufgeklärt hat (Sorgfaltspflicht). Bei ausländischen Arzneimitteln, deren Waschzettel oft nur in fremder Sprache verfasst sind, liegen hier einige Fallstricke, wenn der Therapeut die Arznei und deren Risiken nicht schon gut kennt. Der anordnende Therapeut sollte daher die Beipackzettel der von ihm empfohlenen Arzneien schon kennen uns hinsichtlich der Relevanz für seine Patienten abchecken ( und dokumentiert beraten!). Das hört sich jetzt schlimmer an, als es wirklich ist, denn auch übliche Arzt arbeitet durchschnittlich mit nicht mehr als 23 bis max. 30 Medikamenten. Das dürfte für HP`s nicht anders sein. Ein fröhliches Wochenende wünscht Horst RE: Waschzettel - Isolde Richter - 25.01.2014 Aha, verstehe, DANKE, lieber Horst, wie bei einem angenähten Pflegehinweis bei Textilien, muss ich mich an den Waschzettel halten, damit mir (bei der Medikamenteneinnahme) bzw. dem neuen Pulli (beim Waschen) nichts passiert. Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann macht es ein pharmazeutisches Unternehmen geschickterweise so, dass es möglichst ALLES, was vermutlich passieren kann, in den Beipackzettel schreibt. Denn alles was da drinnen steht, hab ich ja gewusst und kann keinen Schadensersatz fordern. Sollte aber mir eine Nebenwirkung auftreten, die dort nicht aufgeführt war, dann besteht Schadensersatzpflicht. Wobei natürlich die Schwierigkeit besteht nachzuweisen, dass das tatsächlich eine Nebenwirkung war und kein anderer Grund hatte. |