HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können (/thread-14057.html) |
HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - Claudia79 - 31.01.2014 Hallo, Ich hätte da allgemein die Frage ob man bei der Prüfung zum "großen" HP bereits ein Therapieverfahren vorweisen muss bzw sollte damit man die Chance hat diese zu bestehen? Man liest das überall anders. Die einen sagen man muss es nicht, aber es ist wünschenswert und erhöht die Chancen die Prüfung zu bestehen, die anderen sagen man muss es sogar nachweisen. Zudem hab ich mir mal den Anmeldebogen vom Gesundheitsamt angesehen und da muss man reinschreiben in welchem Bereich man tätig werden will. Nun wenn ich da was reinschreibe, kann mir natürlich passieren, dass die mich in der Prüfung danach fragen und dann ist das natürlich schwierig ohne vorherige Ausbildung darin. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte, Claudia RE: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - Isolde Richter - 31.01.2014 Liebe Claudia, vielen Dank, für diese wichtige Frage. Zunächst geht es bei der Prüfung darum, dass nachgewiesen werden muss, dass man "keine Gefahr für die Volksgesundheit" ist. Man muss also nicht nützen - sondern darf nur nicht schaden. Damit man keine Gefahr für die Volksgesundheit ist, muss man über medizinisches Grundwissen verfügen, sonst ist man gar nicht in der Lage gefährliche von ungefährlichen Krankheiten zu unterscheiden. Beispiel: Patient kommt mit Kopfschmerzen, da muss man WISSSEN, dass die Ursache ein Hirntumor sein kann - nicht dass man fröhlich drauflos therapiert und denkt die Ursachen seien Nackenverspannungen, wie das einem medizinischen Laien passieren könnte. Aber genau das lernt ihr im Lauf eurer Ausbildung. Wenn ihr zur Mündlichen geht, dann muss sich der Amtsarzt darüber ein Bild machen können, ob von der Therapie, die ihr ausführen möchtet, eine Gefahr für die Volksgesundheit ausgehen könnte. Insofern ist diese Frage des Amtsarztes gerechtfertigt. Keine gute Idee ist es bei der Prüfung zu sagen, ich weiß noch nicht, wie ich behandeln möchte. Ich möchte das Therapieverfahren erst nach der Prüfung erlernen. Wie soll der AA nun einschätzen, ob ihr eine Gef.f.V. seid? Von daher ist es gut, wenn ihr als Therapie das angebt, mit dem ihr auch später arbeiten wollt. Und wenn dann Nachfragen kommen ist das gut, denn dann seid ihr ja auf sicherem Terrain. Bitte nachfragen, wenn noch Unklarheiten bestehen. Das ist ja eine wirklich wichtige Sache! RE: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - Claudia79 - 31.01.2014 Hallo Frau Richter, Danke für die schnelle Antwort. Ich muss jetzt echt mal sagen, ich find es so toll, dass hier im Forum auch Leute was Fragen dürfen, obwohl sie noch nicht an Ihrer Schule sind. Das gibt es sonst an keiner Schule. Wenn ich nun aber bei der Prüfung angebe, was ich für ne Therapie machen mag, dann hab ich doch das Problem, dass die Prüfer mich darüber ausfragen werden oder? Und wenn ich dann nicht davor eine Ausbildung in dem Bereich gehabt habe, habe ich ja kaum Wissen darüber und dann ist das doch schlecht ? Noch eine Frage: sie haben ja auch viele Fernfortbildungen ( denn nach Kenzingen kann ich nicht kommen, denn ich wohne im Umland in München) im Angebot u.a. Auch Kinderheilkunde, das würde mich sehr interessieren ( hab selber zwei kleine Kinder und leite eine EKP Gruppe), sind diese Fortbildungskurse ausreichend um eventuellen Nachfragen in der Prüfung, wenn man diese dann als Therapieverfahren oder Richtung angibt, zu bestehen? Schafft man diese neben dem Studium? Nun hab ich noch Fragen ( ich hoffe das ist nicht zu viel): Also ich hatte hier imForum schon einen Thread wegen dieser Petition geschrieben, in der es um die Verschärfung der Zulassungsbedingungen geht ( also Abitur, hab ich, und dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich, hab ich nicht). Gibt es da wirklich noch keine Neuigkeiten? Für mich ist das sehr besorgniserregend für mich. Ich denke , wenn ich die Ausbildung( es würde das Fernstudium mit Skriptenversand werden) anfange werde ich wegen meiner Kinder und anderen Verpflichtungen realistisch gesehen mind. Vier Jahre bis zur Prüfung brauchen. Es wäre für mich schlimm, wenn dann alles (Zeit, Geld und natürlich auch Herzblut) umsonst wäre weil ich keine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich hätte. Was meine sie dazu? Petrazen hatte ja in dem Thread über die Petition, die Erfahrung mit dem Gesundheitsamt gemacht, dass die ihr gesagt habe, dass eine Änderung ansteht. Ebenso hört man leider oft, dass der Beruf ganz abgeschafft werden soll, weil er sonst in der EU kaum existiert. Noch eine Frage zu den Zwischenprüfungen, was ist wenn man die nicht besteht? Wie oft kann man die interne schriftliche Prüfung wiederholen? Da ich ziemlich Prüfungsangst vor mündlichen Prüfungen habe, denke ich fast das die Prüfung kaum aufs erste Mal schaffe. Wieviel ist der ungefähre Lernaufwand in Stunden Pro Woche? Ich weiß das ist individuell, aber ich würde nicht mehr als acht Stunden pro Woche schaffen und dann brauch ich ja auch noch Therapieausbildung. Zählt Kinderheilkunde als Therapieausbildung? Mir ist das jetzt richtig peinlich, dass ich so viel frage. Wenn es nicht okay ist bitte sagen. Es ist jetzt einfach alles aus mir herausgesprudelt. Ich hoffe das ist kein Problem. Danke, Claudia RE: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - Isolde Richter - 02.02.2014 Puuuh, das sind ja wirklich ganz schön viele Fragen auf einmal *SchweißvonStirnwisch* (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Wenn ich nun aber bei der Prüfung angebe, was ich für ne Therapie machen mag, dann hab ich doch das Problem, dass die Prüfer mich darüber ausfragen werden oder? Und wenn ich dann nicht davor eine Ausbildung in dem Bereich gehabt habe, habe ich ja kaum Wissen darüber und dann ist das doch schlecht ? Ja, das ist tatsächlich schlecht. Deshalb empfiehlt es sich, zumindest ein Grundwissen über allgemeine naturheilkundliche Therapieverfahren zu haben. Wenn also z.B. eine Leberschädigung vorliegt, dass man weiß, dass man da Mariendistel einsetzen und warme Leberwickel verordnen kann. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Noch eine Frage: sie haben ja auch viele Fernfortbildungen ... im Angebot u.a. Auch Kinderheilkunde, das würde mich sehr interessieren ... sind diese Fortbildungskurse ausreichend, um eventuellen Nachfragen in der Prüfung, wenn man diese dann als Therapieverfahren oder Richtung angibt, zu bestehen? Schafft man diese neben dem Studium? Das kommt ganz auf die Fortbildung an und darauf, wie Sie später behandeln möchten. Wenn Sie bei der Prüfung angeben, dass Sie sich auf Kinderheilkunde spezialisieren möchten, dann wird der Prüfer in dieser Hinsicht verstärkt prüfen - und vielleicht fragen, was Sie einer Mutter hinsichtlich einer Masernimpfung raten - oder wie Sie Röteln behandeln ... Hat man die Fernschulausbildung durchlaufen und noch die Online-Schulung Kinderheilkunde (diese Kombi empfiehlt sich wenn man sich später auf Kinderheilkunde spezialisieren möchte), dann können Sie über solche leichten Fragen nur wissend lächeln. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Nun hab ich noch Fragen ( ich hoffe das ist nicht zu viel): Da kann ich nur wiederholen, was ich schon oben geschrieben habe. Übrigens hat man mir schon vor über 25 Jahren noch während der Ausbildung gesagt: Melde dich schnell für die Prüfung an, die HPs sollen abgeschafft werden. Bisher ist das nicht passiert, obwohl es diese Gerüchte immer wieder gab, vor allem um 2000 rum. Passiert ist es nicht. Sollte der Fall aller Fälle eintreten und die HPs abgeschafft werden, gibt es auf jeden Fall für die bereits bestehenden HPs eine "Besitzstandswahrung", d.h. sie können ihren Beruf weiterhin ausüben (man möchte ja nicht ein Heer von Arbeitslosen schaffen). Und für die, die in der Ausbildung zu diesem Beruf stehen, gibt es Übergangsfristen innerhalb derer man sich zur Prüfung anmelden kann. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Ebenso hört man leider oft, dass der Beruf ganz abgeschafft werden soll, weil er sonst in der EU kaum existiert. Das war mal ein Thema so um 2000 herum, da hieß es, weil es in den anderen europäischen Ländern keine HPs gibt, sollen sie auch bei uns abgeschafft werden. Wie man weiß ist das nicht der Fall. Im Gegenteil in fast allen EU-Ländern gibt es Bestrebungen, dass die auch ihre HPs wollen. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Noch eine Frage zu den Zwischenprüfungen, was ist wenn man die nicht besteht? Bisher gab es noch keinen Fall, bei dem nicht spätestens beim 2. Anlauf die Zwischenprüfung nicht geklappt hätte. Wir halten es nämlich so, wenn man schon sieht, dass es bei den Lehrheftabschlussfragen öfter Probleme gibt, dann bitte ich den Schüler anzurufen. Wir überlegen gemeinsam, woran es liegen könnte und prüfen dann, wie er die Lernstrategie verbessern kann und ob ihm Julia Turnanelis mit dem "Zielorientierten Lernen" (kostenlos), oder die STARKE-Workshops oder ..... weiter helfen kann. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Da ich ziemlich Prüfungsangst vor mündlichen Prüfungen habe, denke ich fast das die Prüfung kaum aufs erste Mal schaffe. Die Prüfung beim Gesundheitsamt kann man beliebig oft wiederholen. Da hat der Gesetzgeber kein Limit gesetzt. Allerdings würde ich einem Schüler mit einer solchen Prüfungsangst als erstes empfehlen sich an Julia zu wenden. Es ist ganz wichtig mit dieser Angst fertig zu werden, damit sie einem nicht den Spaß am Lernen nimmt. Denn der Spaß am Lernen ist nun einmal das Wichtigste. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Wie viel ist der ungefähre Lernaufwand in Stunden Pro Woche? Ich weiß das ist individuell, aber ich würde nicht mehr als acht Stunden pro Woche schaffen und dann brauch ich ja auch noch Therapieausbildung. Wir hatten dazu hier mal eine Umfrage gestartet: Wie viel lernt ihr pro Woche? Weiß noch jemand wo die ist? Ich empfehle als Lernzeit pro Tag ein bis 1,5 Stunden. (31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Zählt Kinderheilkunde als Therapieausbildung?Ja Wenn noch Fragen bestehen, dann bitte stellen. Günstig ist es, RE: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - PetraR - 02.02.2014 Liebe Isolde , wo genau die Umfrage ist,weiß ich auch nicht. Aber wir waren bei 10-12 Stunden die Woche. Dass kommt bei 1-1,5 Stunden ja auch fast hin. Liebe Claudia , Der lernaufwand ist hier bunt gemischt. Manche Schüler lernen nur am Wochenende (Samstag und Sonntag zusammen) ca 12-16 Stunden . Manche wiederum jeden Tag 4 Stunden . Das hängt ja von so vielen Faktoren ab. Job,Kinder,Haushalt . Wichtig aber ist,dass es Spaß macht. Und wenn man jeden Tag nur 1 Stunde etwas tut,dann ist das so. RE: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - Claudia79 - 03.02.2014 Hallo, Danke schön Isolde und Petra für die Beantwortung, weiß es ist ganz schon viel was ich frage, aber ich muss im Vorfeld alles klären. Vom Lernaufwand kann ich denk ich mal pro Woche auf im Durchschnitt 8 Stunden kommen, wäre dann eher die 36 Monaten oder die 24 Monate Variante etwas für mich? Ich bin stark am Überlegen, ob ich nicht zu HP psych tendiere. Heute hab ich 15 Versicherungen abtelefoniert und von allen bis auf Allianz ein nein zur Übernahme von Leistungen psychotherapeutischer Art durch HP Psych bekommen. Das war sehr ernüchternd. Natürlich wären mir selbstzahlende Patienten lieber , denn die sind motivierter, allerdings können sich das die wenigsten leisten, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Bei drei Versicherungen kam die Antwort, machen Sie doch gleich den großen HP. Es ist bei mir jetzt doch wieder nicht so klar. Liebe Grüße, Claudia |