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Vollkornbrot, Vollkornbrötchen (Block B) - Druckversion

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Vollkornbrot, Vollkornbrötchen (Block B) - Bonnie2000 - 20.02.2014

In Block B hat Gudrun über Vollkornbrot etc. berichtet.

Wahrscheinlich habe ich da einiges falsch mit geschrieben:
- Bei "Vollkornbrot" muss der Vollkorn-Anteil 90% sein;
die restlichen 10% dürfen normales Mehl sein.
- Bei Vollkornbrötchen sind es nur 50% Vollkorn-Anteil.
- Das Mehl muss frisch gemahlen sein.

Muss das Mehl wirklich frisch gemahlen sein? Vielleicht habe ich das Wörtchen "nicht" überhört.
Sind es bei Brötchen tatsächlich 50% Vollkorn-Anteil (oder nur 30%)?
Und: gilt Vollkorn auch noch als Vollkorn, wenn der Keimling vor dem Vermahlen entfernt wurde?


RE: Vollkornbrot, Vollkornbrötchen (Block B) - Julia_ - 12.03.2014

Hallo Bonnie,

um als "Vollkorn" deklariert zu werden, muss in Broten 90% Vollkorn verarbeitet sein, bei Brötchen 50%.

Ob der Keimling entfernt wurde, hängt davon ab, ob das Vollkorn zu Mehl vermahlen und sofort verbacken wird, ob das Korn geschrotet und verbacken wird oder ob das Mehl oder Schrot gelagert werden muss. Bei Lagerung von Mehl oder Schrot muss der Keimling raus. Vollkorn steht dann trotzdem drauf. Man kann aber nicht pauschal sagen, ob ein Brot echt Vollkorn oder Vollkorn ohne Keimling ist, weil du dafür die Produktionswege kennen musst.
Nachfragen im Bioladen, Hofläden oder selber backen.
Je größer die Firma, je weiter die Wege, je größer die Produktion, desto wahrscheinlicher ist es, dass es kein volles Korn ist.
Möglich wäre es trotzdem, wenn das Korn zB im Schwarzbrot als ganzes verwendet wird und dieser Anteil 90% ausmacht.

Kann dir noch mal das Script empfehlen, darin stehen Gudruns Worte 1:1, so dass du nicht nachträglich zweifeln musst, ob du's richtig verstanden hast.