Heilpraktikerschule Isolde Richter
Behandeln ohne abgelegte HP-Prüfung - Druckversion

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Behandeln ohne abgelegte HP-Prüfung - Tanja Sandner - 29.05.2014

Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Bitte ggf. verschieben. Und ich hoffe, diese Frage wurde nicht schon x-mal gestellt und ich habe sie bislang noch nicht gefunden.
Ich arbeite seit kurzem vermehrt mit den Menschen, die "hinter meinen tierischen Klienten stehen" (ich habe eine mobile Tierheilpraxis). Genaugenommen sind es Gespräche, Beratungen und energetische Behandlungen.
Darf ich diese Dinge offiziell in Rechnung stellen, auch ohne abgelegte HP-Prüfung?
Darf ich Wellness-Massagen anbieten, die ich ja nicht als Therapie deklariere?

Liebe Grüße und weiterhin einen sonnigen Feiertag,
Tanja


RE: Behandeln ohne abgelegte HP-Prüfung - Corinna Stübiger - 29.05.2014

Hi Tanja,
Beraten (nicht verordnen) und energetisch behandeln (im Sinne von Reiki, Wellness, etc.), ohne Diagnose zu stellen und ohne von Heilbehandlung bzw. Therapie zu sprechen, darfst du. Meines Wissens musst du dafür aber ein Gewerbe angemeldet haben bzw. entsprechend beim Finanzamt gemeldet sein.


RE: Behandeln ohne abgelegte HP-Prüfung - Horst - 04.06.2014

Hallo miteinander,
aus juristischer Sicht kann ich nur Corinnas Stellungnahme beipflichten.
Jegliche Therapie am Menschen (Definition gemäß § 1 HPG) darf außer von Ärzten nur durch zugelassene Heilpraktiker durchgeführt werden.
Sonstige angesprochene Tätigkeiten (Beratungen/Wellnessmassagen) können neben der (im Regelfall ebenfalls als gewerbliche Tätigkeit bewerteten) Tätigkeit des Tierheilpraktikers als weitere gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden, sofern sie nicht als Therapie am Menschen angeboten oder abgerechnet werden.
Liebe Grüße aus Kenzingen
Horst


RE: Behandeln ohne abgelegte HP-Prüfung - MartinaKirchner - 14.08.2014

Hallo Horst,

hier http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/thread-15843-post-200932.html#pid200932
wurde ich gefragt, ob EFT (energetische Methode wie Kinesiologie) angewendet werden darf, ohne HP o.ä. zu sein.

Würdest Du bitte die rechtliche Grundlage darlegen? Vielen Dank.


RE: Behandeln ohne abgelegte HP-Prüfung - claudiaost - 31.08.2014

Hallo,
das wäre wirklich nett, wenn ich Infos über die Rechtslage EFT anwenden ohne Heilerlaubnis bekommen würde. Ich würde so gerne den Kurs im Januar machen. Also wie ich schon im anderen Thread schrieb, würde ich gern mit Klienten, an dessen Problemen wie Stress, Mobbing usw. Arbeiten, sowie auch an mir selbstBig Grin.
Liebe Grüße,
Claudia