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GA Prüfung - Melanie.M - 27.08.2014 Hallo, ich habe eine Frage , ich habe im Internet gelesen,das man nur zur Prüfung beim GA zugelassen wird wenn man vorlegen kann das man noch andere Weiterbildungen absolviert hat. Also nur der HPP würde nicht reichen weil man sich spezialisieren soll auf z.b Trauma, Angst usw. Weiss da jemand was darüber? RE: GA Prüfung - Corinna Stübiger - 27.08.2014 Ich habe das speziell bei HPP-Prüfung auch schon öfter gehört, dass die Prüfer das verlangen. Ich würde einfach bei deinem für die Prüfung zuständigen GA anrufen und nachfragen, damit du auf der sicheren Seite bist. RE: GA Prüfung - Savina Tilmann - 28.08.2014 Liebe Melanie! Also rein rechtlich ist das nicht ganz richtig. Hierzu gibt es hier im Forum auch schon eine Antwort unseres Rechts-Experten Horst. Die zweite Durchführungsverordnung regelt die Bedingungen, unter denen ein Mensch in Deutschland diese Prüfung machen darf. Hier steht nichts von einem bereits erlernten Therapieverfahren. Insofern müssen Menschen zur Prüfung zugelassen werden, die keines nachweisen können. So erstmal das Gesetz. Fakt ist, dass es natürlich eigentlich wichtig ist, nicht nur den Stoff zu können, mit dem man die Prüfung bestehen kann, sondern auch noch etwas an der Hand hat (Handwerkszeug), mit dem man dann später arbeiten kann. Wenn man einfach "nur" gut diagnostizieren kann, aber dann direkt nach bestandener Prüfung z.B. einem traumatisierten Klienten gegenüber sitzt und keine Ahnung hat, was man jetzt mit dem machen soll, ist das natürlich ungünstig. Das haben auch die Gesundheitsämter inzwischen bemerkt, dass hier die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung an dieser Stelle quasi eine Lücke aufweisen. Wenn du so gar keine Ahnung hast, was du mit einem potenziellen Patienten tust, wenn er zu dir kommt, werden die Prüfer natürlich nicht finden, dass du reif bist, diesen Job zu machen. Insofern ist es schon günstig, zusätzlich zu dem reinen Prüfungsstoff auch schon auf die Suche zu gehen nach etwas, wie du später arbeiten willst und dich darin auszubilden. Wir bieten hier an der Schule ja auch noch zusätzliche Kurse und Seminare an, die praktisch orientiert sind. Ich mache z.B. die Traumaseminare als Präsenz-Seminare. Dann gibt es auch noch den Psychologischen Berater, der sehr praktisch orientiert ist und die wichtigsten Gespsrächstechniken und Fragetechniken beinhaltet und eine gute Ergänzung ist zum HPP-Kurs. Katia Saalfrank bietet eine Ausbildung zum Familien-Berater an, Patrizia Möckel bietet eine systemische Ausbildung an. Gudrun Nebel bietet mit mir zusammen ein Seminar zur Gesprächsführung nach Rogers an. Ich biete eine Trauerbegleiterausbildung an. Die Auswahl ist also allein hier an der Schule schon recht umfangreich. Und es macht auf jeden Fall Sinn, wenn man nicht nur die Diagnosen nach ICD-10 kennt und in Notfallsituationen handeln kann, sondern wenn man tatsächlich Handwerkszeug hat, mit dem man mit Patienten arbeiten kann. Die Prüfer wollen ja sehen, dass Ihr keine Gefahr für die Volksgesundheit seid. Wenn jemand nur den trockenen Lernstoff kann (und das ist schon wirklich viel und umfangreich), aber dann nicht weiter weiß, dann sollte derjenige auch nicht mit Patienten arbeiten. Da ist es immer gut, wenn man sich in die Situation der Prüfer versetzt: Würde man jemanden, der zwar alle Diagnosen kennt aber kein Handwerkszeug zum Behandeln hat, durch die Prüfung lassen? Dieser Tatsache wird mit der Aussage Rechnung getragen, die man in manchen Prüfungsämtern findet. Zulassen zur Prüfung müssen sie aber jeden, der die Angaben nach der Durchführungsverordnung erfüllt - und da steht nicht drin, dass man ein Therapieverfahren gelernt haben muss. Ich hoffe, die Antwort konnte ein wenig weiter helfen Liebe Grüße, Savina RE: GA Prüfung - Melanie.M - 29.08.2014 Vielen Dank, diese ausführliche Antwort hat mir sehr geholfen. |