Heilpraktikerschule Isolde Richter
Gelbfieber - Meldepflicht - Druckversion

+- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum)
+-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html)
+--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Erfolgreich Lernen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-130.html)
+---- Forum: Inhaltliche Fragen und Verständnisfragen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-141.html)
+----- Forum: Themenbereiche (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-225.html)
+------ Forum: Infektionskrankheiten (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-164.html)
+------ Thema: Gelbfieber - Meldepflicht (/thread-16935.html)



Gelbfieber - Meldepflicht - Bonnie2000 - 03.10.2014

Laut Lehrheft (und laut Schulung von Gini) gibt es für Gelbfieber eine Meldepflicht für HP gem. § 6,8 IfSG.

Ich kann im § 6 IfSG Gelbfieber nicht finden, nur im § 7.
Müsste es dann nicht heißen:
Meldepflicht für HP gem. §§ 7,8 IfSG.

Oder habe ich etwas übersehen bzw. missverstanden?


RE: Gelbfieber - Meldepflicht - PetraR - 03.10.2014

Liebe Bonnie ,

Wir hatten ja vorhin schon gesagt ,dass das Gelbfieber zu den virusbedingten hämorrhagischen Fieber gehört und somit nach 6 Meldepflicht hat für uns.
Ebenso gehören noch einige andere ja auch dazu. Da du keinen erregernachweis machen darfst und sie sich von der Symptomatik teilweise ähneln, meldest du sie,wenn du den Verdacht hast,dass es ein hämorrhagisches Fieber ist.

Wenn du schaust,ist ja auch das ebolavirus in der 7 aufgeführt. Du weißt ja gar nicht,welche Form nun vorliegt,deshalb meldest du laut Paragraph 6 ein hämorrhagisches Fieber und das Labor dann,nach dem erregernachweis .

Ist es dir nun etwas klarer??


RE: Gelbfieber - Meldepflicht - Bonnie2000 - 03.10.2014

Liebe Petra,
danke Dir, ich habe es schon verstanden. Ich hatte nur vorhin die Kombination Gelbfieber - Häm. Fieber nicht parat. Danke Dir!