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Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 15.05.2015 Hallo an alle, mich würde interessieren, was ihr für Schröpfen als Preis gerechtfertigt haltet? Nehmen wir an, es handelt sich um eine 30-minütige Sitzung. Dazu kommt ja noch der Aufwand der Desinfektion sowie die Tatsache, dass die Anschaffungskosten mit einbezogen werden sollten. Also ich halte 50 Euro für angemessen, aber ich bin gespannt auf eure Meinungen. Viele Grüße Mathias RE: Abrechnung Schröpfen - simonewo - 15.05.2015 Also ich finde 30 Euro angemessen. Denn manchmal ist es doch nötig öfter zu schröpfen und dann wird es gleich mal ziemlich teuer. RE: Abrechnung Schröpfen - Sonja Harwardt - 15.05.2015 Hallo Mathias, ich habe insgesamt 10 Jahre lang täglich an meinen Kunden/Innen geschröpft. Hier gab es folgende Preisgestaltung, die ich auch gerechtfertigt finde: 20 Min - 35,-€ 30 Min - 49,-€ Man kann Aktionswochen machen oder 10er Karten anbieten zum Angebotspreis. Ich arbeite übrigens mit folgendem Schröpfgerät: http://www.weyergans.de/de/spm-vakuum-power.html Hauptseite: www.weyergans.de Diese deutsche Firma hat ihren wunderbaren Sitz in Düren und ich kann die Qualität der Geräte nur loben. Mein Schröpfgerät arbeitet seit 10 Jahren einwandfrei! Liebe Grüße Sonja RE: Abrechnung Schröpfen - anjabr - 15.05.2015 Mich hat eine Behandlung ( Schröpfkopfmassage ) von etwa 30 min 41,50 Euro gekostet. Es ist im Verhältnis zu den Schmerzen und Problemen die ich vorher hatte ein Minimalaufwand :-) Mein Arzt hat eine TCM-Praxis und hat das Schröpfen mit 4 Akkupunkturnadeln pro Sitzung unterstützt. Es waren 12 Sitzungen bis zur Beschwerdefreiheit- und jede hat wirklich sehr gut getan. Überall wo ich zuvor war wollte man mir Kortison und Schmerzspritzen verabreichen Rechne ich als Patient die Kosten für Arztbesuche und Medikamente ( mal abgesehen davon das ich die nicht nehmen mag ) so liege ich bestimmt nicht weit auseinander. Der klare Vorteil für mich sind : keine negativen Nebenwirkungen, eine gute Anamnese und es fühlt sich noch wie Wellnessbehandlung an :-) RE: Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 15.05.2015 (15.05.2015, 12:50)Sonja s-harwardt schrieb: Hallo Mathias, Hallo Sonja, vielen Dank für die Tipps. Die Idee mit einer 10-er-Karte finde ich super. Ich arbeite derzeit mit einem Gerät der Firma HeVaTech, aber ich bin für neue Geräte immer offen. Beim Preis denken wir ja sehr ähnlich. Ich denke, man muss, sofern man mit einem Gerät arbeitet (gleich welche Firma), das bei der Preisgestaltung beachten. Schließlich muss man die Anschaffungskosten ja auch wieder reinholen. Die Desinfektion kostet auch Zeit und das sollte man ja auch beachten. Ich kenne auch eine Heilpraktikerin, die seit circa 25 Jahren praktiziert und für das Schröpfen 20 Euro für eine halbe Stunde verlangt. Das finde ich schon wenig. Die Frau arbeitet mit einem Gerät von "pneumed". Nochmals recht herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort! Viele Grüße Mathias RE: Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 15.05.2015 (15.05.2015, 12:56)anjabr schrieb: Mich hat eine Behandlung ( Schröpfkopfmassage ) von etwa 30 min 41,50 Euro gekostet. Es ist im Verhältnis zu den Schmerzen und Problemen die ich vorher hatte ein Minimalaufwand :-) Mein Arzt hat eine TCM-Praxis und hat das Schröpfen mit 4 Akkupunkturnadeln pro Sitzung unterstützt. Es waren 12 Sitzungen bis zur Beschwerdefreiheit- und jede hat wirklich sehr gut getan. Schön zu hören, dass es so gut geholfen hat. Die komplementäre Naturheilkunde hat eben ihre Daseinsberechtigung, wenn auch manche Kritiker das nie verstehen werden / wollen. RE: Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 15.05.2015 (15.05.2015, 12:36)simonewo schrieb: Also ich finde 30 Euro angemessen. Denn manchmal ist es doch nötig öfter zu schröpfen und dann wird es gleich mal ziemlich teuer. Danke fürs Feedback! Mein Feedback zu dem zweiten Satz: Wenn ich 30 Euro pro Sitzung bezahle und 12 Mal die Therapie in Anspruch nehme (also einmal pro Monat auf ein Jahr gerechnet), dann kostet mich das 360 Euro. Vorausgesetzt die Therapie ist erfolgreich, haben sich die 360 Euro gelohnt. Bei 50 Euro pro Sitzung wären es 600 Euro. Das ist schon viel Geld - keine Frage. Das ist der Grund, warum ich allen Patienten anrate, eine Zusatzversicherung (wenn möglich) abzuschließen. Da reduzieren sich die Kosten (trotz der Versicherungskosten) enorm. Mit einer guten Versicherung kann es also sein, dass der Patient, bei 50 Euro Kosten pro Sitzung, weniger als 360 Euro bezahlt. Der Effekt ist der, dass der Patient weniger bezahlt und der Therapeut gerecht entlohnt wird. Für die Patienten, die nur zweimal pro Jahr kommen, erübrigt sich die Überlegung. Das Problem, das ich hier sehe, ist folgendes: viele Leute denken nicht daran, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen, solange es ihnen gut geht. Wenn sie dann einmal chronisch krank sind und diese Versicherung bräuchten, lehnen sie die Versicherer wegen der chronischen Erkrankung ab. Aber das ist ein anderes Thema. Viele Grüße Mathias RE: Abrechnung Schröpfen - Andrea - 15.05.2015 Für das Schröpfen nehme ich den normalen Stundensatz. Also für 30 MInuten 30 €- Da die Methode ja auch kein Material erfordert.... Anfangs kommen die Patienten ca. 1x pro Woche.. (ggf. 2x).. und im Verlauf vergrößert sich der Abstand auf alle 3-4 Wochen. Da halten sich die Kosten im Rahmen.. Generell rechne ich den Patienten nicht vor, was sie insgesamt bei mir zahlen.. das ist wie beim Rauchen.. man sieht nur die 6 € pro Päckchen.. (oder was kosten Zigaretten heute). Aber man sieht nicht, was man in den letzten 2 Jahren ausgegeben hat. Ich sage dem Patienten immer nur, was die Behandlung bei mir kostet also bspw. 30 Euro für 30 Minuten.. das genügt den Patienten. GLG ANdrea RE: Abrechnung Schröpfen - Anja Facchini - 16.05.2015 Was du verrechnen kannst, hängt auch mit deiner Region zusammen, was der Patient bereit ist zu zahlen bzw. wie viele Sitzungen er sich leisten kann. Ich verrechne das Schröpfen als Bindegewebsmassage nach GebüH für 20,50 € für 20 min mit dem PPT von Pneumed. Habe dadurch das Gerät täglich bei mehreren Patienten im Einsatz und durch die hohe Auslastung armotisiert es sich auch zügig. Außerdem können sich auch nicht so zahlungskräftige Patienten die Therapie leisten, sind begeistert von der Wirkung und die Mundpropaganda ist enorm. Und schon hast du eine volle Praxis .... RE: Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 16.05.2015 (16.05.2015, 12:09)Anja Facchini schrieb: Was du verrechnen kannst, hängt auch mit deiner Region zusammen, was der Patient bereit ist zu zahlen bzw. wie viele Sitzungen er sich leisten kann. Hallo Anja, vielen Dank für dein Feedback! Bei mir sind auch alle von der Wirkung des Schröpfens begeistert. Das ist einfach eine super hilfreiche Methode. Viele beschreiben die Wirkung immer so: "Jetzt fühle ich mich viel leichter." Obwohl ich das Schröpfen nur als ergänzende Methode nutze, mache ich es sehr gerne, weil es die Leute einfach begeistert. Viele meiner Kunden würden das gerne öfters nutzen, aber das geht leider bei vielen meiner Kunden nicht, da sie zu weite Anreisen haben (einige per Flugzeug). Da empfehle ich ihnen dann immer sich ein Gerät für den Privatgebrauch zuzulegen (vgl. Home Care Sets verschiedener Firmen). Ich finde es toll, dass du Rücksicht darauf nimmst, dass es sich möglichst viele Leute leisten können. Ich bin seit ich 6 1/2 Jahre alt bin, bei verschiedensten HPs gewesen und die haben das nicht gemacht. Ich versuche auch immer sozial zu sein, aber irgendwo hat jede Arbeit, meiner Meinung nach, ja auch ihre Wertigkeit. Viele Grüße Mathias RE: Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 16.05.2015 (15.05.2015, 16:00)Andrea schrieb: Für das Schröpfen nehme ich den normalen Stundensatz. Also für 30 MInuten 30 €- Da die Methode ja auch kein Material erfordert.... Material: 1. Desinfektionsmittel bei trockenem Schröpfen 2. Autoklav bei blutigem Schröpfen bei Mehrfachbenutzung der Gläser (gut, ist hier kein Thema) 3. Die Gläser und evtl. ein Gerät 4. Strom (bei Geräteeinsatz), Wasser für Desinfektion, ... 5. Heizkosten (wir hatten das ja im letzten Termin beim Webinar angesprochen, dass niemand im kalten Raum geschröpft werden möchte) Alternative Energien sind teuer in der Anschaffung und Öl ist zwar gerade günstig, aber kostet dann doch einiges. Kosten: ich habe es heute auch wieder in der Praxis erlebt: viele wissen nicht, dass es für HPs Zusatzversicherungen gibt, die sich bei regelmäßiger Inanspruchnahme wirklich lohnen. Wir HPs sollten das bekannter machen. Wenn, zum Beispiel, jemand 600 Euro pro Jahr bei HPs bezahlt und sich für, zum Beispiel, circa 10 Euro monatlich zusatzversichert, dann bekommt er 60%, zum Beispiel, zurückerstattet. Er zahlt also anstatt 600 Euro, inklusive der Versicherung (!), dann nur noch 360 Euro. Zahlt man pro Jahr mehr bei HPs gibt es teurere Versicherungen, zahlt man weniger gibt es günstigere Versicherungen. Ich denke, egal wie viel man für eine Therapie verlangt, wenn ein Patient eine solche Zusatzversicherung hat, ist er schnell bereit öfters zu kommen oder mehr zu bezahlen. Es lohnt sich also für Patient und Therapeut. Aber ich habe auch lange gesucht, bis ich Versicherungsvertreter gefunden hatte, die mir Werbematerial für die Praxis zukommen ließen. Dann können die Patienten im Internet oder vor Ort immer noch vergleichen. Viele Grüße Mathias RE: Abrechnung Schröpfen - Mathias Kellenbenz - 17.05.2015 Hallo an alle, da ich nun bereits ein paar Mal angeschrieben wurde, wo man Werbematerial für HP-Zusatzversicherungen herbekommt, hier nun eine öffentliche Antwort: man muss, meiner Erfahrung nach, wirklich viele Versicherungen und deren Vertreter anschreiben, bis man Werbematerial erhält. Aber es lohnt sich. Einfach sagen, dass man HP ist und für die Patienten Prospekte bzgl. Kranken-Zusatzschutz haben möchte und dass das ja für alle Beteiligten lohnenswert ist: Die Versicherung hat die Chance auf mehr Kunden, der Patient hat die Möglichkeit Geld zu sparen und der Therapeut hat die Chance auf mehr Umsatz. Ich habe Werbematerial von der ARAG bei mir in der Praxis, aber ich bin stets bemüht, solches auch von anderen Versicherungen zu erhalten. Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Viele Grüße Mathias Ein Kommentar: Abrechnung Schröpfen nach GebüH - Mathias Kellenbenz - 04.06.2015 Ich möchte nochmals auf die Abrechnung nach GebüH eingehen. Seit 01.06. rechne ich auch strikt nach GebüH ab und kann es nur empfehlen. Ich habe gestern ja noch an einer Fortbildung bzgl. GebüH '85 teilgenommen und werde hier nochmals ein paar wichtige Dinge nennen: vorweg ein paar wichtige Punkte: 1. Das Gebührenverzeichnis ist eben ein Verzeichnis und keine Verordnung. Jeder HP darf so abrechnen, wie er / sie es für richtig und vertretbar hält. Es sollte zur Orientierung bei der Preisgestaltung dienen. 2. Dieses Verzeichnis stammt aus dem Jahre 1985 und ist circa 30 Jahre alt. Es handelt sich um Durchschnittspreise aus der damaligen Zeit, die man zu eben dieser ermittelte. 3. Die bislang bedeutenste Veränderung fand 2002 statt (mit der Umstellung auf Euro). 4. Die PostB ist die Kasse, die am wenigsten übernimmt und zahlt. Aber diese Versicherung ist inzwischen vergleichsweise selten geworden. 5. Seit 2013 gibt es neue Beihilfesätze. Man sollte immer die neueste Ausgabe des GebüH haben. In vielen Büchern ist dieses als Begleitmaterial dabei aber bereits veraltet. Es gibt Abrechnungsprogramme (ab 5 Euro pro Jahr), die immer auf dem neuesten Stand sind. Viele HPs rechnen anscheinend inzwischen nur noch nach PKV1 und BeihilfeBund ab. Ich rechne auch die übrigen Abrechnungsmöglichkeiten (PKV2, ...) ab. Viele vertreten die Ansicht, man sollte sich nach dem eigenen Umsatz und nicht nach der Höhe der Erstattung des Patienten richten. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Die Ansicht, dass, wenn man auch nach PKV2 abrechnet, finanziell Probleme bekommt, halte ich für falsch. Erstens rechnet man PKV2 nur selten ab, da die meisten Privatversicherten PKV1 bekommen und zweitens ist das ab einer gewissen Patientenanzahl nicht mehr entscheidend. Es gibt in den GebüH-Tabellen immer einen SK-Wert. Dieser "selbstkalkulierte" Preis ist oft wesentlich höher als der PKV1-Wert. Ob eine Versicherung diesen zahlt, sollte man vorher abklären. Man sollte immer einen Behandlungsvertrag schriftlich aufsetzen, der aber auch knapp und übersichtlich sein sollte und dem Patienten darin erklären, dass man keine Übernahme der Kosten durch etwaige Versicherungen zusichern kann. Nun zur Abrechnung des Schröpfens: I. das trockene Schröpfen: Ziffer 27.3: diese beginnt bei 4,50 und endet bei 8 Euro (SK-Wert). Das trockene Schröpfen als alleinige Leistung nach GebüH abzurechnen, ist sicherlich meist unmöglich. Ich schröpfe zum Beispiel meist ca. 30 Minuten und dafür ist der Wert natürlich viel zu niedrig. Hier lohnt es sich das Schröpfen mit anderen Therapieformen zu kombinieren. Die müssen aber zur Diagnose passen und medizinisch notwendig sein. Hier ist zu beachten, dass jede Diagnose, die auf einer Rechnung steht und die eingereicht wird, bei den Versicherung abgespeichert werden kann. Bitte sagt das euren Patienten, da sie sonst beim nächsten Tarifwechsel einen Schock bekommen. Manchmal ist eine Abrechnung, die nicht eingereicht und selbst bezahlt wird, sinnvoll. Kombinierbar ist das Schröpfen u.a. mit folgenden Therapieverfahren aus dem GebüH: 1. Injektion homöopathischer Präparate (z.B. Ziffer 25.1) 2. Heilmagnetische Behandlung (Ziffer 18.1 / 18.2) 3. Massagen (Ziffer 20) 4. Akupunktur (Ziffer 21) ... hier könnt ihr gerne ergänzen. Durch eine Kombination verschiedener Therapieverfahren lohnt sich die Abrechnung nach GebüH. II. Das blutige Schröpfen: (ich wende es nicht an, aber der Vollständigkeit halber): Ziffer: 27.4 (4,50 bis 20,50 Euro (SK-Wert)) -> kombinierbar mit Ziffern 27.2 (Skarifikation der Haut) (3,60 bis 10,50 Euro) + Ziffer 32.1 (Versorgung einer kleinen Wunde) (5,20 bis 13 Euro) Kombination mit anderen Therapieverfahren: siehe I. III. Schröpfkopfmassage: Ziffer 27.5 (Schröpfkopfmassage inkl. Gleitmittel): 4,50 bis 10,50 Euro Kombination mit anderen Therapieverfahren: siehe I. Diese Therapieverfahren sind insbesondere natürlich mit folgenden Ziffern des GebüH kombinierbar (manche nur beim Ersttermin): alle! Warum? Keine Therapie schließt, wie man oben sieht, die andere wirklich aus. Eine Kombination kann sinnvoll sein. Das Schröpfen per Hausbesuch ist auch denkbar (wenn man ein Gerät zum Schröpfen hat, aber aufwändig). Hausbesuchspraxen werden von vielen Gesundheitsämtern nicht gerne gesehen, aber für alle HPAs: wer von euch nach der Prüfung sich nicht gleich eine Praxis zulegen kann, für den ist das eine tolle Sache: wenn ihr nach GebüH abrechnet, kann sich das richtig lohnen und bald könnt ihr euch dann "niederlassen". Man muss dies aber dem Gesundheitsamt melden! Ich habe schon von einigen HPs gehört, die so angefangen haben und wenn ich mir das GebüH anschaue, dann kann das Sinn machen. Ansonsten müssen Hausbesuche die Ausnahme bleiben und für den Fall, dass der Patient etwas von seiner Versicherung rückvergütet bekommen soll, muss ein Hausbesuch medizinisch notwendig sein: die Diagnose muss den Hausbesuch erklären können (z.B. schwere Erkrankungen mit Atemnot, Bettlägrigkeit, ...). Aus meiner eigenen Erfahrung: ich war bei einer HP, die das trockene Schröpfen mit Ohrakupunktur und der Injektion homöopathischer Präparate ergänzte. Ich selbst ergänze das trockene Schröpfen (bislang) mit der Heilmagnetischen Behandlung. Mit freundlichen Grüßen Mathias Kellenbenz |