Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Erfahrungsaustausch, Smalltalk, Therapien, Existenzgründungen, Tagungen und Kongresse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-433.html) +--- Forum: Umfragen zu virtuellen Therapieschulungen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-283.html) +--- Thema: Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt (/thread-19828.html) |
Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - Isolde Richter - 07.07.2015 Wenn ihr euch zum Ersthelfer ausbilden lassen möchtet, so könnt ihr das nun in einem Tag. Bisher ging es über 2 Tage. Wir bieten diese Ausbildung zum Ersthelfer hier in Kenzingen am Freitag, 13.11.15 von 9.00 bis 17.00 Uhr an. Dozent ist Marco Haas, Lehrrettungsassistent und Heilpraktiker und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes des Berufsverbandes FDH Wer benötigt eine solche Ausbildung? Ihr benötigt für eure Praxis einen Ersthelfer, wenn ihr Angestellte habt. Und als Angestellte in diesem Sinn zählt schon eine Reinigungskraft, die ihr stundenweise beschäftigt. Ihr müsst diesen Kurs alle 2 Jahre erneut belegen. Diesen Ersthelferkurs benötigen auch Führerscheinanwärter. Mal ganz abgesehen von diesen gesetzlichen Anforderungen, ist es auf jeden Fall sinnvoll diesen Kurs zu belegen, damit ihr im Notfall adäquat helfen könnt. Bestimmt sind einige von euch schon zu einem Notfall gekommen und mussten Erste-Hilfe leisten. Wie ging es euch dabei? Habt ihr euch sicher gefühlt? Konntet ihr helfen? Oder habt ihr bereut, dass ihr auf diesen Fall nicht besser vorbereitet ward? Bitte berichtet hier von euren Erfahrungen! RE: Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - Youlchen - 07.07.2015 Du schreibst man muss diesen Ersthelferkurs alle 2 Jahre machen, gilt das dann auch für alle? Oder nur HPs o.ä. mit Praxis? Ich finde schon lange, dass ALLE in mehr oder minder regelmäßigen Abständen einen Erste Hilfe Kurs belegen sollten, einfach weil viele nicht wissen wie sie reagieren sollen und trotz telefonischer Anleitung des Leitstellendisponenten kaum handeln können. Ich selbst bin ja Krankenschwester auf einer Intensivstation, auf der Arbeit natürlich schon bei ganz vielen Notfällen dabei gewesen, da bekommen wir auch jährlich ein großes, erweitertes Training, egal wie viel wir in der Praxis dabei waren. Aber auch im privaten, dann mit "richtiger" Erste Hilfe. Letztes Jahr sind mir im zeitlichen Abstand von ca 6 Wochen zwei ältere Menschen (eine war 91 Jahre alt) vor das Auto "gefallen". Mit dem Rollator von der Strasse auf den Bürgersteig und dabei umgefallen. Handling war bei mir klar gewesen. Erstmal ansprechen (beide waren Ansprechbar), dann "eingehender" untersucht (die eine Dame hatte eine Kopfplatzwunde und Schmerzen an der Hüfte) und dann sofort Notruf abgesetzt. In der Zeit bis der Rettungswagen kam dann Wunden versorgt und Seele getröstet um den Schock zu mindern. RE: Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - annette.herzberg - 07.07.2015 Liebe Isolde, das finde ich ganz super, dass du diesen Kurs hier anbietest Erst neulich habe ich hier vor Ort beim DRK einen eintägigen Kurs für betriebliche Ersthelfer absolviert und damit die deutlich eingestaubten Kenntnisse aus der Zeit meiner Mitgliedschaft im Jugendrotkreuz von anno dazumal sowie vor der Führerscheinausbildung wieder aufgefrischt. Das liegt sooo lange zurück ... Und ich war sehr überrascht, was sich über die Jahre hinweg alles geändert und auch verbessert hat. Und zum Glück Vieles doch auch erhalten geblieben ist! Es war klasse, unter fachkundiger Anleitung mal wieder ganz praktisch und intensiv einen Tag lang zu üben, verschiedene Verbände anzulegen, Notfallsituationen zu beurteilen und adäquat und effizient zu handeln; das war eine sehr gute und wichtige Erfahrung - wenn es bei manchen Teilnehmern auch schon damit anfing, überhaupt einen halbwegs vernünftigen Notruf abzusetzen! Am eindrücklichsten für mich war die Simulation einer Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahme unter Einsatz eines Defibrillators am Modell. Dabei hatte jeder Teilnehmer über die Dauer von 10 Minuten hinweg konstant die HLW-Maßnahmen durchzuführen - das ist eine verdammt lange Zeit und kann ganz schön anstrengend werden! Allen Teilnehmern des Kurses hier an der Schule wünsche ich viele gute Erkenntnisse und Freude und vor allem danach die Sicherheit, den Mut und die Zivilcourage, "wenn's irgendwann wirklich brennt" auch tatsächlich zu helfen - nicht nur in der eigenen Praxis, sondern eben auch im ganz normalen Leben - auch unser eigenes Leben kann eines Tages davon abhängen RE: Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - UliK - 08.07.2015 Hallo liebe Isolde, lange Zeit war ich selbst Ausbilder für Ersthelfer und habe einige Teilnehmer zu Ersthelfern ehrenamtlich ausgebildet. Ich finde es sehr sehr wichtig diesen Kurs auch immer wieder zu wiederholen. Es gibt Änderungen in der Herz-Druck Massage oder in dem Ablaufschema und natürlich auch in anderen Dingen. Aber was auch sehr wichtig ist, ist die Routine, das alles schon mal gehört zu haben. Die Wiederholungen alle 2 Jahre kommen einem vielleicht anstrengend, nervig oder langweilig vor. Aber genau diese Wiederholungen, dieses Abspulen von Tätigkeiten ist das was uns nachher bei einem Notfall das richtige machen lässt und uns Sicherheit gibt. Ich habe das selbst schon bei einigen Einsätzen als Ersthelfer erfahren (auch bei einer Herz-Lungen Wiederbelebung bei unserem Nachbarn). Das ein HP oder ein Arzt von dem Medizinischen Background wesentlich mehr weiß als ein Ersthelfer ist klar. Er weiß was muss ich spritzen, wie lege ich einen Zugang oder was auch immer. ABER wenn der Notfall eintritt, dann steht auch er daneben und denkt sich ok was machen wir jetzt. Die Stress Hormone werden ausgeschüttet, jetzt gilt es, keine Zeit für eine lange Anamnese, klotzen nicht kleckern ist angesagt :-) Ein Facharzt für Radiologie im "Badehösle" im Freibad, würde sich wahrscheinlich fragen, wie der Patient mit dem Sonnenstich und den Atembeschwerden am besten in sein CTG (Immerhin Klimaanlage unter dem CTG) passen würde. "Wie war das denn nochmals im Studium, war das nun Kopf Hoch oder war das Kopf tief Lagerung, oder war das bei einer Hitzeerschöpfung" Der HP würde sich fragen, ob er seine 100 Globuli in die Badetasche gepackt hat oder doch lieber Rescue Tropfen. "Hmm Brandverletzung, wo bekomme ich jetzt den Quark her für den Umschlag her oder geht vielleicht auch das Speiseeis der jungen Dame die mir gerade über die Schulter schaut um das Bild des Patienten und mir als Status auf Facebook zu posten". Also ihr kompetenten, macht Regelmäßig euer Training, auch wenn es euch langweilig erscheinen sollte. Es bringt wirklich etwas und es sind inzwischen auch nur noch 9h Stunden (a 45min) die ihr aufbringen müsst. Auf ans Werk, toll das du solch einen Kurs anbietest Isolde. Liebe Grüße Uli RE: Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - annesun - 08.07.2015 Hallo, @ulik: Deine Beiträge bringen mich immer zum lachen du schreibst so witzig. Danke! Ich bin Ersthelferin im Büro gewesen. Wg. Fusion machen das jetzt andere. Aber als ich noch Regelmäßig hin mußte fühlte ich mich immer sehr sicher, wenn ich helfen durfte, was doch das ein oder andere mal vorkam. Ich finde es sinnvoll für alle! Egal ob man muss oder freiwillig. Denn es kann leben retten! Und es könnte eben auch mal unseres sein, und dann sind wir dankbar noch dankbar sein zu können, wenn es mehr Leute gibt die so Ausgebildet sind. Und es ist sinnvolle Zeit die wir investieren, sinnvoller als TV schauen oder Putzen . RE: Ausbildung zum Ersthelfer gesetzlich neu geregelt - Isolde Richter - 17.07.2015 (07.07.2015, 18:37)Youlchen schrieb: Du schreibst man muss diesen Ersthelferkurs alle 2 Jahre machen, gilt das dann auch für alle? Oder nur HPs o.ä. mit Praxis? Liebe Youlchen, das gilt für alle. Ab 1. April 2015 wurde die Grundausbildung von 16 Unterrichtseinheiten auf 9 reduziert. Da eine Unterrichtseinheit nur 45 Min hat, bekommt man nun alles bequem in einem Tag unter. Die Ausbildung wurde kompakter: es wurde auf viele medizinische Infos verzichtet. Im Mittelpunkt steht nun die praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen. |