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Werbeaussage "pflanzliches Antibiotikum" nur mit genauer Indikationsangabe statthaft. - Druckversion

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Werbeaussage "pflanzliches Antibiotikum" nur mit genauer Indikationsangabe statthaft. - Isolde Richter - 12.08.2015

Zur Arzneimittelwerbung:
Unterscheidung zwischen "klassischen" und "pflanzlichen" Antibiotika


Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden:
Es ist nur dann statthaft, wenn ein Arzneimittelhersteller sein pflanzliches Arzneimittel (Repha = Kapuzinerkresse und Meerrettich) als "pflanzliches Antibiotikum" bezeichnet und eine "vorbeugende Wirkung gegen Infekte" verspricht, wenn er den genauen und arzneimittelrechtlich zugelassenen Einsatz konkret angibt.

Konkret bedeutet für die Fa. Repha, dass sie bei dem Präparat folgendes angeben muss:
Pflanzliches Antibiotikum bei akuten unkomplizierten Infekten bzw. Vorbeugung bei akuten, rezidivierenden Blasenentzündungen und Erkältungen. 



Wenn ihr die gesamte Begründung des OLG Celle lesen möchtet so findet ihr sie hier.


Werbeaussage "pflanzliches Antibiotikum" nur mit genauer Indikationsangabe statthaft. - Irene Engel - 12.08.2015


.docx   Kapuzinerkresse natürliches AB.docx (Größe: 125,5 KB / Downloads: 33)

Es ist soooo kompliziert.......

hier - wer mag - das Rezept für die "Eigenzulassung"......


Irene