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Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - Druckversion

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Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - Claudia Fiedler - 08.08.2009

Zu Eurer Information:


Aufhebung der Verschreibungspflicht für eine einmalige Anwendung von Adrenalin und Kortison für den Notfall

Bisher ist es für den HP ein Dilemma, dass er auf der einen Seite zwar Medikamente am Patienten anwenden darf, die lebensbedrohende Anaphylaxien verursachen könnten, auf der anderen Seite stehen ihm auf legalem Weg bisher keine Möglichkeiten zur Verfügung um angemessen reagieren zu können, wenn dieser Fall tatsächlich eintritt. Das könnte sich im ersten Quartal evtl. ändern:


Am 30. Juni 2009 fand die 63. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt.

Die Heilpraktikerschaft ist in diesem 15-köpfigen Gremium mit einem Sitz stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen der Kommission vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für Heilpraktiker wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden.

Der Ausschuss hat empfohlen, folgende Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen:

1. Kortison (Dexamethason) zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung anaphylaktischer Reaktionen zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung

2.
(Epinephrin-Autoinjektoren) zur einmaligen Anwendung bei akuten anaphylaktischen Notfällen in Packungsgrößen bis zu einer Packungseinheit zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung.

Das Ergebnisprotokoll der Sitzung wird über die Homepage des BfArM (www.bfarm.de) verfügbar sein, wenn ihm alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugestimmt haben.

Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen im ersten Quartal 2010 in Kraft treten.


RE: Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - markusku - 08.08.2009

Hallo,

da bin ich aber mehr als erstaunt !!! Ich dachte entsprechende Medikamente werden vom Gesundheitsamt für den Heilpraktiker verschrieben.....


RE: Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - Antje - 09.08.2009

Ich denk mal mit 120 mg Kortison und so einem Epinephrin-Autoinjektor
kann man nicht viel falsch machen im Notfall.
Das sind ja Medikamente, die Allergiker selbst in die Hand bekommen als Notfallmedikation.

LG
Antje


RE: Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - markusku - 09.08.2009

Das ist richtig !!!! Ich ging aber davon aus, dass diese Medis vom Gesundheitsamt für den HP verordnet werden (Privatrezept oder so....), werden dann Fenistil, Tavegil u. dgl. weiterhin für den HP nicht besorgbar sein ?? Denn die gehören ja auch zur Notfallbehandlung !


LG

Markus


RE: Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - Denise L. - 10.08.2009

Fenistil tropfen kannst du aber sogar so in der Apo kaufen, deshalb versteh ich das nicht. die kann sich ja im Prinzip jeder kaufen und ein HP darf das nicht anwenden? Und gerade die sache mit den Notfall-medis seh ich genau so: ein Allergiker bekommt die auch so und ein HP der die Risiken in meinen Augen besser abschätzen kann darf das nicht? finde diese "Lockerung" echt richtig wenns denn dazu kommt!


RE: Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - markusku - 11.08.2009

Hallo Denise.....

Mit Fenistil meine ich nicht die Tropfen oder die Tabletten. Nach meinen Erfahrungen dauert der Wirkungseintritt auch viiiiiieeeeeellllll zu lange. Ich meine die i.v. Medikation. Auch fehlt meiner Meinung nach Theophyllin i.v. und die Freigabe eines Bronchodilatator als DA. Ich denke an dieser Änderung sollte nochmals gearbeitet werden.........Ein Allergiker bekommt diese Medis zwar auch verschrieben, aber in einer anderen Darreichungsform (soweit mir bekannt ist). Es geht mir überhaupt nicht darum wie wild Patienten mit div. schulmedizinischen Medikamenten zu "behandeln" sondern vielmehr darum das ich einen von MIR verursachten Zwischenfall kompetent beende um schwerste Situationen wie z.B. CPR zu verhindern.

Liebe Grüße

Markus


RE: Aufhebung der Verschreibungspflicht für Adrenalin und Kortison - Antje - 11.08.2009

Hallo Markus,

am besten, wir verursachen gar keine Zwischenfälle und wenn dann doch mal einer eintritt müssen wir uns halt auf das verlassen was wir haben.
Bis das Theophyllin im Patienten ist wird in den meisten Fällen sowieso schon der Notarzt auf der Matte stehen.
Ich denke, ein weiteres Problem ist, dass man notfallmedizinisch topfit sein muss wenn man die ganzen Sachen verwenden darf und vor allem bleiben muss.
Und dann müssten wir auch weitergehen, Intubieren lernen und uns einen
Defi in die Praxis stellen und noch mehr Medikamente haben.

LG
Antje