Haftung für Links auf der eigenen Website - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Haftung für Links auf der eigenen Website (/thread-21776.html) |
Haftung für Links auf der eigenen Website - Horst - 23.02.2016 Hallo miteinander, viele Forumsteilnehmer betreiben eigene Websites, z.B. um auf die eigene Praxis oder Dienstleistungsangebote aufmerksam zu machen. Zur Vervollständigung des eigenen Dienstleistungs-/Behandlungsangebots wird dabei oftmals auch ein Link auf fremde Websites gesetzt, um zum weitergehenden Verständnis der eigenen Aussagen auf die dort geäußerter Meinungen oder Ansichten hinzuweisen. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, ob Ihr als Website-Betreiber ebenfalls für verlinkten Webinhalte verantwortlich gemacht werden könnt (Abmahnung oder/und Schadensersatz). In einem neueren Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 18.6.2015) erhellend zu dieser Fragestellung geäußert: Maßgeblich kommt es darauf an, ob derjenige, der eine Seite verlinkt, sich die Inhalte dieser Seite auch „zu Eigen macht“, z.B. dadurch, dass der Link dient zu einer Vervollständigung des eigenen Behandlungsangebots eingefügt wurde. Dann haftet er auch für den Inhalt des eingebetteten Links. Dieses „zu Eigen Machen“ hat der BGH im konkreten Fall hauptsächlich deshalb verneint, weil der Website-Betreiber nicht direkt auf die wettbewerbswidrigen Aussagen verlinkte, sondern nur auf die Startseite eines Verbandes. „Die beanstandeten Inhalte werden dem Internetnutzer also nicht schon durch einfaches Klicken auf den vom Beklagten bereitgestellten Link zugänglich, sondern erst durch weiteres unabhängiges und vom Beklagten nicht gelenktes Navigieren innerhalb des verlinkten Internetauftritts.“ Diese Form der Verlinkung !!also kein Deeplink !! hat der BGH wie einen Hinweis auf weiterführende Literatur am Ende eines Aufsatzes oder Beitrages, über den sich interessierte Nutzer weitere Informationsquellen zu bestimmten Themen eigenständig einholen können, beurteilt. Anders ist demnach ein Deeplink auf eine konkrete Aussage der eingebetteten Website zu beurteilen, da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass sich der verlinkende diese Aussage "zu Eigen" machen will, d.h. sie im Rahmen einer eigenen Werbung als Bestätigung/Verstärkung seiner Werbeaussagen heranzieht. In den Fällen eines Links lediglich aus eine Startsite ist der Website-Betreiber nicht für den weiteren Inhalt des Internetauftritt-Links verantwortlich, sofern er dessen möglicherweise wettbewerbswidrigen Inhalt weder kannte noch kennen musste. Wurde der Website-Betreiber jedoch nachträglich auf den Rechtswidrigen Inhalt der eingebetteten Internetsite hingewiesen (z.B. durch eine Abmahnung), muss er diesen Vorwurf unverzüglich prüfen und – wenn sich der Verdacht bestätigen könnte - den Link entfernen. Ich hoffe, Ihr habt noch keine entsprechenden negativen Erfahrungen machen müssen! Wenn doch, wäre eine Mitteilung über Eure Erfahrungen für andere Forumsteilnehmer hilfreich. LG Horst |