Kassenbuch - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Kassenbuch (/thread-22083.html) |
Kassenbuch - iris maria - 04.04.2016 Hallo zusammen, müssen wir als HP ohne Gewerbe ein Kassenbuch über Ein- und Ausgaben führen oder reichen die Quittungsbeläge bei Barzahlung und die Kontoauzüge bei Überweisung für das Finanzamt? LG Iris RE: Kassenbuch - simonewo - 04.04.2016 Hallo Iris. Ich benutze ein Kassenbuch Lg Simone RE: Kassenbuch - Steffi - 04.04.2016 Ich schreibe auch Kassenbuch! LG RE: Kassenbuch - Volkerchen - 04.04.2016 Ich glaube es ist vorgeschrieben wenn du Barzahlung machst. Wenn du rein Überweisung / Konto machst, dann natürlich nicht. Bei Mischform ist es auch vorgeschrieben weil du ja Barzahlung (auch) machst. RE: Kassenbuch - cordula.p - 05.04.2016 Liebe Iris, Du solltest auch ein Kassenbuch führen, weil Steuerberater und letztendlich auch das FA Kontoauszüge, Originalrechnungen für Patienten, Deine ausgestellten Quittungsdurchschläge, Rechnungen Deiner Einkäufe, die kopierten Thermo-Kassenbelege sowie deren Kopie als auch den Durchschlag bzw. die Kopie Deines Kassenbuches sehen möchten. Natürlich gesunde Grüße, Cordula RE: Kassenbuch - iris maria - 05.04.2016 Danke für die Antworten. Habe ich mir schon gedacht. Gestern habe ich eins gekauft und überlegt, wie ich es richtig ausfülle. Also nur die Bareinnahmen und eventuelle bar getätigte Ausgaben mit Rechnung, z.B. Büromaterial, Briefmarken. Das was bar abgerechnet wird. Alles andere, per Überweisung, Kontoeingänge nicht. Das wird durch Kontoauszüge belegt. Dann wird 1x im Jahr im Kassenbuch alles zusammengerechnet, sozusagen Kassensturz für die Steuererklärung, plus die Gewinne auf dem Konto. Ich hoffe ich habe das so jetzt richtig verstanden. Liebe Grüße Iris RE: Kassenbuch - Volkerchen - 05.04.2016 Ich glaube, du musst nur die Einnahmen und Entnahmen als Betrag mit Datum im Kassenbuch vermerken. Entnahme (natürlich datiert) musst du nicht begründen - falls doch schreibst du "Entnahme privat". Die ist ja auch normal weil es ja Sinn der Sache ist. Wie wollen ja verdienen. Geld, das du in der Kassette lässt kannst du nicht nutzen. Also wozu du das ("dein") Bargeld verwendest, ob privat oder nicht, ist egal. Denn deine Kosten für den Betrieb vermerkst du mit den Belegen in der EÜ-Rechnung. Da ist es egal womit du es gezahlt hast, ob bar aus dieser Kasse oder per (wie üblich) Karte oder Überweisung. Aus dem Kassenbuch kommen die Einnahmen mit allen Belegen (Quittung, Rechnung) die du ausstellst, in die EÜ-Rechnung. Die Kosten (wie auch immer gezahlt) stellst du mit deren entsprechenden Belegen gegenüber, der resultierende Saldo ist dann der "Gewinn/Verlust" des Jahres. Zumindest würde ich es so machen nach betriebswirtschaftlichem Prinzip. RE: Kassenbuch - cordula.p - 06.04.2016 Genau - wie Volkerchen sagt. Ich mache (jedenfalls versuche ich es) diesen ganzen Kram zwecks Übersichtlichkeit zu jedem Monatsbeginn für den vorherigen Monat durchzugehen. Dann hat man einfach noch mehr Übersicht für diese Welt der Finanzen ;-). Einmal im Jahr ist, auch wenn die Praxis erst in der entstehung ist, zu wenig. Lieben Gruß, Cordula RE: Kassenbuch - petrawi - 06.04.2016 Hi, es gibt auch ganz viele "Kassenbücher" zum downloden, zB: http://gws2.de/px/model_kassenbuch.pdf Das benutze ich und vermerke jede Einnahme/Ausgabe dort und spätestens am Ende des Monats, sonst geht doch wieder das ein oder andere Buch (Fachliteratur), Fortbildung, Flyerbestellung etc. verloren und natürlich werden da vor allem auch die Rechnungen der Patienten vermerkt. Und das dient nicht nur für das Finanzamt, sondern verschafft mir auch einen ganz guten Überblick ......... LG, Petra RE: Kassenbuch - Silke Uhlendahl - 07.04.2016 Kassenbücher werden in der Regel monatlich geführt und dienen als Beleg für die Barkasse. Überweisungen werden dort nicht vermerkt. Es ist aber sicher eine gute Idee, das für einen selbst dort auch mit Überweisung zu machen als Zweite Ausgabe um ein Gefühl für die Umsätze zu bekommen! Ansonsten kann ich euch ans Herz legen: lasst euch auch mal von einer Steuerberater/in dazu beraten und überlegt ob ihr nicht von Anfang an solche Sachen vom Profi machen lasst. Klar kostet das ein Honorar (sehr verschieden), aber das ist wiederum steuerlich absetzbar und bei etwaigen Steuerprüfungen habt ihr da in der Regel nichts zu befürchten. Es gibt durchaus auch Steuerberater, die Existenzgründern kostengünstige Buchhaltung anbieten und je besser vorbereitet ihr eure Unterlagen einrecht, desto günstiger im Idealfall. Ich habe von Anbeginn an einen Steuerberater in Anspruch genommen und für mich hat sich das in jedem Fall gelohnt! Nicht nur, dass alles immer in sauberen Mappen und top vorbereitet zum Einreichen auf dem Tisch lag (bzw. irgendwann ja auch elektronisch ging), sondern waren auch immer mal wieder Steuerberater und auch Mitarbeiter/innen als Patient/innen bei mir...darüber weitere Empfehlungen usw. Wenn man das mal ausrechnenden würde, hat sich das nahezu von selbst finanziert.... RE: Kassenbuch - Volkerchen - 07.04.2016 Gibt es da eine Spanne wieviel ein Steuerberater kostet pro Einkommens-Steuererklärung, also nur ungefähr mit was man rechnen sollte? RE: Kassenbuch - Silke Uhlendahl - 08.04.2016 (07.04.2016, 14:18)Volkerchen schrieb: Gibt es da eine Spanne wieviel ein Steuerberater kostet pro Einkommens-Steuererklärung, also nur ungefähr mit was man rechnen sollte? Das hängt vom Umsatz ab. Steuerberater haben auch ein Gebürenverzeichnis: https://www.google.de/webhp?gws_rd=ssl#q=gebührenverzeichnis+steuerberater oder man verhandelt frei einen Satz. Das ist sehr, sehr verschieden nach Region und Kanzlei! Am besten anrufen und nachfragen in deiner Region und Angebote einholen RE: Kassenbuch - Volkerchen - 12.05.2016 Hallo, noch eine etwas 'dümmere' Frage, aber zur Sicherheit stell ich sie doch. Im Grunde sind's zwei oder drei Fragen sogar: 1) Muss ich für jeden Arbeitstag eine Zeile eintragen (auch wenn Einnahme/Ausgabe 0 ist) oder nur wenn ich Termin(e) hatte? Mach ich z.B. für einen Monat eine Kassenbuchseite und trag dann jedes Datum ein (auch mit den 0-Einträgen) oder mach ich nur das Datum wenn Einnahmen und entsprechende Entnahmen entstanden sind (Belege sind ja die Quittungen für Einnahmen, aber muss ich die Entnahmen auch irgendwie 'quittieren/belegen'???)? 2) Auch noch gefragt: Brauch ich auch pro forma Rechnungen zum erstellen (auch wenn der Patient sie nicht bekommt) oder muss man keine Rechnungen machen wenn man nicht will (bei barkassieren)? Jemand der auch Therapeut (aber kein HP) ist sagte mir es kann bei Betriebsprüfungen Probleme geben vom Finanzamt wenn man KEINE Rechnungen pro Einnahme vorweist? Glaub ich aber nicht. Er hatte auch nicht so viel Ahnung von Freiberuflern (HP). Frage aber trotzdem mal hier nach... Danke. RE: Kassenbuch - Volkerchen - 14.05.2016 (12.05.2016, 13:28)Volkerchen schrieb: Hallo, Hallo. Liest hier wirklich niemand die/der schon als HP arbeitet und ein Kassenbuch führt? Danke für Antworten. RE: Kassenbuch - cordula.p - 14.05.2016 Lieber Volker, ... häufig mangelt es auch an der Zeit ... zu 1) nein, nur wenn Du tatsächliche Bareinnahmen hast. Einen Termin ohne Bareinnahme bedeutet: kein Eintrag ins Kassenbuch, denn Kassenbuch heisst: Bargeld (!, und somit das Ausstellen einer Quittung) und Rechnungsbeträge gehen ja auf Dein Geschäftskonto ein. Zudem Einträge ALLER Bareinnahmen und auch Ausgaben, für die Du keine praxisbezogene Quittungen ausgestellt hast. Wenn Du z.B. Veranstaltungen/Kurse anbietest, kannst Du eine Teilnehmerliste führen (zum Überprüfung Deiner eigenen Buchführung). Ja, jeder Monat hat seine eigene Kassenbuchseite. zu 2) Wenn der Patient eine Quittung bekommt, brauchst Du keine zusätzliche Rechnung ausstellen. Es sei denn, sein Steuerberater wünscht dieses am Jahresende - dann gibts obendrauf noch die Rechnung. Anhand Deiner Behandlungsterminnotizen kannst Du ja nachvollziehen, was gemacht worden ist und dann GebüH anwenden. Kann noch gerne ergänzt werden, wenn etwas fehlt ... lieben Gruß, Cordula RE: Kassenbuch - Ilona Estable - 09.06.2016 (04.04.2016, 11:23)iris maria schrieb: Hallo zusammen, Hallo Iris, da wir als Heilpraktiker zu den Freiberuflern gehören und nicht bilanzieren müssen, sondern lediglich eine EÜR aufstellen müssen, darfst Du natürlich ein Kassenbuch führen, bist aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet. LG Ilona |