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Nicht-bestehen der Überprüfung - Isolde Richter - 09.12.2009 Bei Nichtbestehen der Überprüfung haben Sie einen Monat lang ein Widerspruchsrecht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Überprüfung nach einem halben Jahr zu wiederholt. Die Anzahl dieser Wiederholungen ist nicht begrenzt. RE: Nicht-bestehen der Überprüfung - Broly - 25.10.2019 Inwieweit bringt denn so ein Widerspruch etwas? ![]() Ist nur reine Neugier. LG |