Heilpraktikerschule Isolde Richter
Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Druckversion

+- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum)
+-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html)
+--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html)
+--- Thema: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht (/thread-23360.html)



Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Isolde Richter - 09.08.2016

Im geschützten Bereich wurde dazu eine Frage eingestellt. Ich beantworte sie aber hier, da ich denke, dass das für andere Forumsteilnehmer auch interessant ist.

Ein „Geistiger Heiler“ muss sich (gewerbe-)beruflich hauptsächlich vor folgenden Gefahren hüten:

Seine Tätigkeit darf er nicht in die Nähe der „Ausübung der Heilkunde“ rücken, denn sonst bedarf er für diese Tätigkeit eine Zulassung als Heilpraktiker, Arzt oder Psychotherapeut. Tritt er daher ohne eine entsprechende Zulassung als „Ausübender der Heilkunde“ auf, macht er sich nicht nur nach dem Heilpraktikergesetz, sondern auch nach dem Strafgesetzbuch (wegen Betruges am Patienten) strafbar.

Zur Erinnerung: Heilkunde in diesem Sinne ist gem. § 1 HeilPrG „ jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“. Diese therapeutische Tätigkeit besteht grundsätzlich mit einer eigenen Diagnose des krankhaften Zustandes und der danach darauf gegründeten Behandlung.


Macht der Geistheiler hingegen schon vor Beginn seiner Tätigkeiten dem Patienten eindeutig klar, dass er weder Diagnosen erstelle, noch dessen Krankheit mittels Medikamenten oder medizinischer Geräte behandeln werde und auch keine Heilungsversprechen in Aussicht stellt und seinen Kunden ausdrücklich rät, zugelassene Therapeuten zu konsultieren, wobei er selbst sich darauf beschränke, „die Selbstheilungskräfte des Kunden zu aktivieren“ (so die Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zur Berufsfreiheit des Geistheilers), so begeht er weder einen Betrug an seinen Kunden, noch verstößt er gegen das Heilpraktikergesetz.

Deshalb ist es sinnvoll, wenn sich der Geistheiller das durch den Kunden bestätigen lässt:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich als Heilerin gesetzlich verpflichtet bin Ihnen mitzuteilen:
Geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte und ersetzt die Diagnose oder Behandlung eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten nicht.



RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Daniela Starke - 09.08.2016

Danke Isolde! Heart 


Und am besten solch ein Infoblatt unterschreiben lassen:

Info – Blatt für Klienten

Name Teilnehmer ______________________Name Heiler/in_________________________


Information
Schamanische Seelenheilung dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker.


Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt dieses Hinweises vor Beginn der Behandlung.




________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Klienten (bei Minderjährigen Unterschrift der Eltern)


Im zweifelsfall noch mal beim Dachverband geistiges Heilen nachfragen.
Hier mal noch einen Link für Patienteninformationen um seriöse Heiler zu erkennen:
http://dgh-ev.de/patienteninfo.html
Hauptseite: http://dgh-ev.de/

Das solltet ihr selber als Richtlinie für euer Tun haben Wink


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Volkerchen - 09.08.2016

Was mach ich wenn ich Heiler und Heilpraktiker bin. Also z.B. ein Heilpraktiker der Reiki oder so macht?


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Susanne Hottendorff - 11.08.2016

Dann darfst du heilen - hast ja eine Heilerlaubnis.   Heart

Es geht hier um Heiler - also z.B. Schamanen, die KEINE Heilerlaubnis haben.


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - yvonneer - 11.08.2016

Wo ihr auch aufpassen müsst, sind solche Dinge über die Ferne anzubieten.
Das kann euch unter umständen als Ferndiagnose ausgelegt werden. Ich hatte heute grade so jemandem am Telefon, die mir zwar sehr geholfen hat, sich aber durch unbedachtes diagnostizieren eigentlich in die Nesseln gesetzt hat.


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Daniela Starke - 11.08.2016

Ja genau, als Heilpraktiker dürft ihr natürlich diagnostizieren und "heilen", bzw. besser ausgedrückt therapieren. 
Aber das alles natürlich auch immer Vorort. Haltet euch da also an das Heilpraktikergesetzt!!
Es ist keine Fernbehandlungen im Sinne von Therapie als Heilpraktiker erlaubt, bzw. da könnt ihr dann schnell ins in die falsche Schiene kommen.

Falls ihr also Heilpraktiker seid, dann macht alles so wie ihr es gelernt habt und nutzt z.B. das Schamanische oder das Reiki zusätzlich! Meines Erachtens sind das tolle Tools um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und die Seele in die Heilung zu bringen. (also letztendlich dass der Patient wirklich in das Gefühl kommt sich selber heilen zu wollen). 
Unterstützend zu euren sonstigen Therapien (z.B. Homöopathie oder TCM ...) könnt ihr dann auch per Fernbehandlung zusätzlich noch die Selbstheilungskräfte weiter aktivieren.

Da also wirklich bitte aufpassen!

Allein z.B. mit Reiki zu therapieren, das überlasse ich eurer Sorgfaltspflicht! Wird das ausreichen? Könntest Du noch eine andere Therapieform anbieten? Bekommt der Patient noch Therapien vom Arzt ect.? Möchte der Patient ausschließlich mit Reiki behandelt werden?

Wie Yvonne sagt, Diagnosen dürfen niemals auf die Ferne gestellt werden! Das steht ja auch im Heilpraktikergesetzt!


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - yvonneer - 13.08.2016

Ja Daniela,
leider wird das grade auf Esoterikportalen oft gemacht. Meist auch noch von Leuten die keine HP Ausbildung haben. Ich selbst muss da auch immer aufpassen und habe mir angewöhnt den Leuten einfach zu empfehlen zum Arzt zu gehen und sich von dort ggf. zum Facharzt weiter überweisen zu lassen.
Da hat man keine Diagnose gestellt und es wird ordentlich abgeklärt.


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Brigitte Hogger - 31.08.2016

Hallo an Alle Wink ,

Im Moment mach ich grad die Ausbildung zur Entspannungspädagogin. Damit möchte ich mich später auch selbsständig machen. Ich bin Reiki-Meisterin und biete das aber im Moment nicht "offiziell" an.

Ich hab mir das in meiner (zukünfitigen) Praxis so vorgestellt:
  • Entspannungskurse für verschiedene Gruppen (Senioren z.B.) 
  • Einzelkurse
  • Beratung (Coach)
  • und als Unterstützung zur Selbstheilung Reiki (Reiki als Kurs anbieten darf ich nicht, da ich "nur" Meister bin)
Reiki entspannt auch sehr und passt sozusagen ins Thema.  Blush Andererseits kann Reiki (oder jede andere Energiearbeit) auch einiges "zu Tage bringen".  So fließen einfach mal Tränen.... scheinbar ohne Grund, auch haben Manche im Anschluss einfach Gesprächsbedarf. Um dafür gewappnet zu sein, habe ich damals den PB-Kurs gemacht. 

Meine eigentliche Frage hat sich erledigt... ich hab gerade den Beitrag von Daniela gelesen. Danke!

Ich fasse also mal zusammen:
  • Heiler dürfen, wie auch Berater (Coaches), weder Diagnosen erstellen noch Medikamente verschreiben. Gegen eine Empfehlung von Bachblüten, Heilsteine etc. spricht nichts. Wir dürfen aber nichts selber mixen.  Unbedingt den Hinweis von Daniela unterschreiben lassen. Selbstverständlich empfehlen wir kein Absetzen von Medikamenten oder Therapien. Falls mir etwas auffällt, empfehle ich einen HP oder Arzt aufzusuchen, um sich mal durchchecken zu lassen  Smile 
  • HPP dürfen "aufdeckend" arbeiten, und auch Diagnosen erstellen und bestimmte Art von Medikamenten verschreiben (alles was den seelischen Bereich betrifft). HPP dürfen auch z.B. Reiki anbieten, dann aber nicht als Therapie sondern auch als Hilfe zur Selbsthilfte. In Sachen Bachblüten etc. ändert sich auch nichts zum Coach. Undecided 
  • HP dürfen die körperlichen Symptone diagnostizieren und behandeln. Ansonsten auch wie beim HPP
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass es "kritisch" ist, wenn man als HPP (gilt das evtl auch für den PB?) den Patienten berührt. Was aber beim Handauflegen (in meinem Fall Reiki) ja auch passiert. Habt ihr da Erfahrungen?


Liebe Grüße


Brigitte


RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - Chania - 31.08.2016

(31.08.2016, 14:18)Brigitte Hogger schrieb:
  • HPP dürfen "aufdeckend" arbeiten, und auch Diagnosen erstellen und bestimmte Art von Medikamenten verschreiben (alles was den seelischen Bereich betrifft). HPP dürfen auch z.B. Reiki anbieten, dann aber nicht als Therapie sondern auch als Hilfe zur Selbsthilfte. In Sachen Bachblüten etc. ändert sich auch nichts zum Coach. Undecided 

Hallo Brigitte,
kurzer Einwand: ob HPP etwas für den seelischen Bereich verschreiben dürfen ist in jedem Bundesland anders geregelt. In NRW darf ich so was nämlich nicht machen, während ich in Hessen oder anderen Bundesländern mit Homöopathie für psych. Bereich arbeiten dürfte.