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Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - yvonneschäfer - 16.12.2009 Hallo meine Lieben, ich hab eine Frage, die mich gerade schon wieder ziemlich beschäftigt und auf die ich mal wieder keine Antwort finde (was bestimmt auch daran liegt, daß ich mich gerade tierisch aufgeregt habe...). Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Thema hierrein gehört...falls nicht, bitte verschiebt es dann. Und zwar gehts darum, daß mir jemand (mal wieder) gesagt hat, wie sinnlos es doch wäre, daß ich meine Ausbildung zum HP mache und mich da auch noch anstrenge , weil (jetzt kommts) der Beruf des HP nicht staatlich geschützt wäre und sich jeder so nennen kann...seufz... . Kann mir vielleicht jemand dabei helfen? Wie ist das denn genau mit dem HP? Nur wenn jemand die Prüfung bestanden hat, dann darf er sich HP nennen (oder hab ich das falsch verstanden?)? Und ist der Beruf an sich geschützt? Oder "nur" staatlich genehmigt etc.? Ganz viele liebe Grüße an euch alle Eure Yvo (die grad mal wieder sinnlos gegen Windmühlen kämpft ) RE: Eine Frage - Janine - 16.12.2009 Hallo Yvonne, man darf sich erst Heilpraktiker nennen wenn man die Prüfung erfolgreich bestanden hat. Vorher darf man die Heilkunde nicht ausüben und macht sich sogar strafbar (wird auch nicht als Kavaliersdelikt gesehen) Ich denke die Person die Dir das gesagt hat, ist da leider nicht richtig informiert. Natürlich ist es sinnvoll das Du diese Ausbildung machst denn ich denke es ist Dein Ziel anderen mit Deinem Wissen dann später zu helfen. Mach Dir einen Tee, beruhig Dich und lass Dich nicht ärgern ;-) Manche Leute nehmen das Beufsbild als HP einfach nicht ernst und betiteln einen als "Quacksalber" Hier werden sich aber sicher noch andere Schüler zu Wort melden. liebe Grüße Janine RE: Eine Frage - Kathinka - 16.12.2009 Hallo liebe Yvo, Du brauchst Dich nicht kirre machen zu lassen. In Deutschland heilend tätig werden dürfen nur Ärzte, oder Heilpraktiker mit Zulassung vom Gesundheitsamt (also mit bestandener Prüfung, die ja Voraussetzung für die Zulassung ist). Es darf sich also nicht einfach jeder, der da gerade Lust drauf hat, als HP niederlassen, obwohl er gar keine Zulassung hat, das ist Quatsch! Und was den Schutz des Berufs angeht... es wird oft als Horrornachricht erzählt und manche versuchen einen damit verrückt zu machen, aber so einfach wird der Beruf nicht plötzlich gestrichen. Das geht schon gar nicht wegen Art. 12 unseres schönen Grundgesetzes... Aber schau mal im Forum unter "Aktuelles/Aktuelle Meldungen zum Heilpraktiker/Wird der Beruf des HP abgeschafft?" da hat auch Frau Richter schonmal was sehr beruhigendes zu geschrieben! Und jetzt lass Dich nicht entmutigen, oder verunsichern! Wie Du an den HP rangehst ist völlig richtig und wichtig und niemand kann Dir diesen Beruf "wegnehmen", lass ihn Dir nicht vermiesen, das ist - Entschuldigung - immer nur dummes Gerede von Leuten, die es gar nicht richtig wissen... :p Liebe Grüsse und eine dicke liebe Seelen-Stärkung! Deine Kathinka RE: Eine Frage - Daniela Starke - 16.12.2009 Hallo Yvo!! Im Heilpraktikergesetz steht: "Wer die Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis" Und dazu musst Du eben die Prüfung machen! Schriftlich und mündliche mit dem Amtsarzt!! Und wenn Du nicht HP bist und trotzdem Diagnosen stellst dann macht man sich strafbar! (Hat Janine ja schon geschrieben!) Und wenn diese Person nochmal so was sagen sollte, dann sage ihr, dass Du Deinen Patienten gegenüber verantworlich bist eine gute Ausbildung gemacht zu haben! Das es echt noch jemanden gibt, der so was sagt, macht mich ganz wütend ! Diese Person wusste doch gar nicht von was sie da redet!! Wir haben die Verantwortung damit der Patient die richtige Diagnose erhält und dann entsprechend behandelt wird! Das was wir machen ist ein kleines Medizinstudium und da kann sich nicht "einfach jeder" so nennen!! Also Kopf hoch Yvo! Du machst das schon richtig!!! Liebe Grüße Daniela RE: Eine Frage - Rahjaha - 16.12.2009 Hallo Yvo, Vielleicht hat Dein Bekannter ja mal das mit dem Tierhilpraktiker aufgeschnappt. Leider ist es dort so, dass sich jeder so nennen darf und ein Schild vor die Tür hängen kann auf dem steht, dass er jetzt Tierheilpraktiker ist. Man kann dann nur hoffen, dass er aus seiner Sorgfaltspflicht ( Zauberwort für die Prüfung) heraus handelt und eine Ausbildung gemacht hat. Lass Dich nicht verunsichern, es gibt in meinem Bekanntenkreis die mich mit einem mitleidigen Grinsen ansehen und sagen, "so, Du willst also Heilpraktikerin werden..." RE: Eine Frage - Steffi M. - 16.12.2009 Hallo Yvo, Nicht geschützt ist die Berufsbezeichnung Heilpraktiker! Theoretisch könnte sich jedermann Heilpraktiker nennen. Die Ausübung der Heilkunde ist damit allerdings nicht erlaubt, sondern an die im HPG formulierten Voraussetzungen geknüpft Wie bereits gesagt HPG § 1. Sag deinem Bekannten schöne Grüße, wenn er will kann er seinen Nachnamen auf Herr Heilpraktiker umändern, aber als Heilpraktiker behandeln darf er damit leider nicht, dazu brauch er eine Erlaubnis. Finde ich auch wichtig für den Patienten und für alle HPs. Liebe Grüße Steffi Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung - Isolde Richter - 16.12.2009 Liebe Steffi, wie kommst Du darauf, dass die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" nicht geschützt ist?? Im Heilpraktikergesetz steht ausdrücklich: Nur wer einen Erlaubnisschein hat, darf (außer dem Arzt) die Heilkunde ausüben. Er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker". Damit ist die Berufsbzeichnung Heilpraktiker geschützt, denn es darf nur der diese Berufsbezeichnung führen, der die staatliche Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde hat. LG Isolde Richter RE: Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung - Steffi M. - 16.12.2009 Liebe Isolde, jetzt schmeiß ich das Buch von der Frau Bierbach weg. Da steht es nämlich genauso drin wie ich es geschrieben habe. Entschuldige bitte, wenn ich was falsches geschrieben habe. Liebe Grüße Steffi RE: Eine Frage - Gini - 16.12.2009 Wiki sagt dazu: Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.[1] Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz. Nicht ärgern lassen liebe Yvo, vermutlich ist es nur der Neid dieses Menschen. Liebe Grüße Gini RE: Eine Frage - *Bianca* - 16.12.2009 Hallo Steffi, verrätst du mir mal auf welcher Seite im BB diese Textstelle steht?? Will mal nachlesen, beim drüberlesen hab ich grad nichts dazu gefunden. RE: Eine Frage - Steffi M. - 16.12.2009 Hallo Bianca, Es steht au der S. 35 2.2.7 Führung von Titeln und Berufsbezeichnungen am Ende nicht geschützt. Steffi RE: Eine Frage - *Bianca* - 16.12.2009 Hall Steffi, hab grad gleich mal nachgeschlagen und *jaaaa*, so hatte ich es auch verstanden und anderorts ebenso gelesen. Mal ganz fluffig formuliert: Oskar Tumirnichtweh darf in seinem Dörchen rumerzählen er sei Heilpraktiker, da diese Bezeichnung als solches allein stehend nicht geschützt ist. Hält der Gute seine Finger still (übt also keine Heilkunde aus) und verbreitet nur (verbal) seine Neuigkeit ist alles noch im (Dunkel-)Grünen Bereich. Wenn Oskar allerdings in diesem Zusammenhang, also quasi sich selbst als Heilpraktiker bezeichnet und bei Oma Else einen Schnupfen diagnostiziert und Heilkunde ausübt, dann verstößt er gegen das HPG. Da er jetzt Heilkunde ausübt und die Berufsbezeichnung trägt ohne sich einer entsprechenden Überprüfung unterzogen zu haben (also die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde). Zumindest war mir das so immer geläufig - als Entschuldigung bringe ich hervor noch nicht bei den Gesetzen zu sein geschützter Begriff "Heilpraktiker" - Isolde Richter - 17.12.2009 Hallo Ihr Lieben, wenn Oskar nur im privaten Bereich rumerzählt (vielleicht um anzugeben), dass er Heilpraktiker sei, dann lügt er einfach nur. Eine solche Lüge ist nicht strafbar. Er könnte auch rumerzählen, dass er Bundeskanzler oder Uniprof sei. Aber man kann auch nicht sagen, dass man so etwas "darf", denn immerhin ist es eine Irreführung. Anders verhält es sich, wenn sich Oskar durch diese Lüge einen Wettbewerbsvorteil verschafft und am Geschäftsverkehr teilnimmt. Angenommen, Oskar erzählt er sei HP und verkauft einen Gesundheitsartikel. Nun möchte er eine "Autorität" ausstrahlen, dass die Kunden eher sein Produkt kaufen. Nun kann diese Lüge bestraft werden, denn er hat damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. LG Isolde Richter PS. Liebe Steffi wirf das Bierbach-Buch keinesfalls weg. Es ist einfach nur super. Wenn Du Deine Bücher wegwerfen möchtest, in denen Fehler sind, hast Du mit Sicherheit kein einziges Buch mehr im Regal (auch nicht mehr das LB für HP!). Der Mensch, der keine Fehler macht, ist noch nicht geboren - und falls er geboren wird - ich weiß nicht, ob ich ihm begegnen möchte! RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - yvonneschäfer - 17.12.2009 Hallo meine Lieben , vielen Dank für Eure Antworten...mir gehts wieder besser (allerdings war der Tag gestern dann für mich gelaufen...leider...ich steiger mich da immer noch viel zu arg rein)...und noch mehr leider...dieser besagte Jemand ist mein Nachbar...und das macht die ganze Sache noch ein bissl schwieriger...weil ich dem doch öfter mal begegne . Aber selbst in meiner Familie bzw. in meinem Verwandten-/Bekanntenkreis gibt es einige, die noch so denken (und mich auch immer ziemlich halbherzig fragen, wie es denn mit meiner HP-Ausbildung läuft...und ob es mir das immer noch wert ist (da frag ich mich schon immer, was sie damit wohl meinen? Aber dem Gesichtsausdruck dann nach zu folgen ist es nichts nettes )...und da dann drüberstehen erfordert schon sehr viel Kraft...naja...ich sags ja...ist ein Kampf gegen Windmühlen ). Zum Glück ist mein Mann auf meiner Seite, puh...und ihr seid Gott sei Dank auch da . Danke nochmal für Eure Hilfe und Eure lieben Worte (euch-mal-alle-ganz-lieb-drück ). Ganz viele liebe Grüße an Euch alle Eure Yvo RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Andrea L. Rapp - 17.12.2009 Hallo Yvonne, ich hab da mal dir was kopiert das du den Skeptikern um die Ohren hauen kannst, mach ich auch ab und an bei Leuten die meinen Heilpraktiker sei mal so ganz neben als kleiner Kurs zu machen ohne viel Anstrengung. Zur Zeit hat die Überprüfung ein hohes Niveau und orientiert sich am zweiten Staatsexamen für Medizinstudenten. Bei diesem Standard ist daher eine gezielte, qualifizierte Vorbereitung unerläßlich, um die Überprüfung beim Amtsarzt erfolgreich zu bestehen. Quelle: http://www.dr-gabriele-lampert.de/Quelltext/Info1.html Was übrigens auch ne ganz toll Webside ist. RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - werner - 17.12.2009 Hallo Andrea, ich danke für die informative Adressenangabe und hau nicht so feste auf die Skeptiker. Der zweifelnden Yvonne wünsche ich schon einmal eine wunderschöne Hochzeit. RE: geschützter Begriff "Heilpraktiker" - Steffi M. - 17.12.2009 Hallo Isolde, war natürlich nur eine Hyperbel. Werde das Buch nicht wegwerfen. Brauch zur Zeit so viel Input wie möglich und da gehört das Buch von der Frau Bierbach auch dazu. Liebe Yvonne, für Dich: Von Manfred Bieschke-Behm Ärger (Der Ärger ärgert mich) Wieder ärgert mich der Ärger er lässt mich einfach nicht mehr los will ständig mit mir diskutieren will unbeherrscht mich machen will meinen Kopf mit Schmerzen plagen und das an viel zu vielen Tagen. Du Ärger bist ein schlechter Gast macht?s schlechte Laune wütend mich und aggressiv lässt überreagieren mich und oft gar falsch mich denken in falsche Bahnen Gefühle lenken Dich Ärger brauch ich nicht weil Kummer du mir ständig machst Wut und Hass schleichen sich bei mir ein genauso wie Einsamkeit und bittre Tränen durch die viele Geschwister die Du hast bist Du und deinesgleichen mir eine große Last Ärger du große Plage machst weiter nichts als Kummer mir mir geht’s durch Dir mehr schlecht als recht lässt glanzlos scheinen mir die Welt nicht selten ich mich durch Dich vergräme. und ich für dich, und auch für mich, mich schäme. Geh weg, Du Ärger ich will Dich nicht zu lange habe ich dich ertragen deshalb nehme ich Dir die Macht mich ärgerlich zu machen. mir lieber wär’s dich auszulachen Den Laufpass geb’ ich dir Du ärgerlicher Ärger will mich über dich Ärger nicht weiter plagen will lieber lernen zu verzeihen den Anderen nehmen wie er ist so lange üben bis Du Ärger mir eines Tages schnuppe bist. Grüße Steffi RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - Antje - 17.12.2009 Huhu, hab jetzt auch mal im Bierbach nachglesen. Ich kann da nichts falsches entdecken. Da wird doch ganz klar zwischen Berufsbezeichnung und Ausübung der Heilkunde am Menschen getrennt. LG Antje RE: Eine Frage: Ist "HP" ein geschützter Begriff? - yvonneschäfer - 18.12.2009 Ihr Lieben , ihr seid echt super ...danke für eure Hilfe, Ratschläge, den Link und das Gedicht (find ich so super...danke euch allen ). Das Gedicht hab ich mir gleich mal kopiert, ausgedruckt und an meine Wand geheftet . @Werner: dank dir ...ich hoff ja, daß das alles gut klappt am 30. (aber meine Knie ähneln im Moment mehr Wackelpudding wenn ich dran denke...bin schon sowas von nervös , seufz). Ganz viele liebe Grüße an euch alle eure Yvo RE: Eine Frage - Nicci - 07.01.2010 (16.12.2009, 14:02)Rahjaha schrieb: Hallo Yvo, Das Posting ist zwar schon älter, aber ich hätte da mal ne ganz brennede Frage unter en Nägeln. Wenn dem so ist, dass sich jeder Hans und Franz Tierheilpraktiker nennen darf OHNE eine Amtsprüfung gemacht zu haben, da frage ich mich.... "Wie kommt er an die Medikamente?" die bekommt man doch nicht einfach so, ohne Nachweis. Oder verstehe ich hier grade alles irgendwei falsch *unsicher schaut* |