Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Erfahrungsaustausch, Smalltalk, Therapien, Existenzgründungen, Tagungen und Kongresse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-433.html) +--- Forum: Small Talk (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-40.html) +--- Thema: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen (/thread-24503.html) |
Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - berndh - 01.12.2016 Hallo ihr Lieben, ich habe heute eine ungewöhnliche Frage. Was ist wichtig, um die Testierfähigkeit zu bezeugen? Es handelt sich um eine Aussage, die vor Gericht verwendet werden soll. Es soll bezeugt werden, dass der Verstorbene zwei Tage vor seinem Tod keine Anzeichen von Geisterschwäche aufwies und auch keine Bewusstseinsstörung erkennbar war. Meine Frage ist jetzt die folgende: Der Verstorbene war beim Besuch ansprechbar, ein Dialog war problemlos möglich, auch sonst war er klar bei Bewusstsein und konnte dem Gespräch mühelos folgen. Ich kannte den Verstorbenen schon seit langem und bis auf die körperliche Schwäche war keine Veränderung feststellbar. Wie drückt man das am besten aus, so dass es auch vor Gericht Bestand hat? Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. Liebe Grüße Bernd RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - Simone K. Ammann - 01.12.2016 Lieber Bernd, diese Frage ist in der Tat wirklich ungewöhnlich, sowas habe ich noch nie gehört Leider kann ich dir da keine passende Antwort geben, bin aber gespannt was andere dazu meinen und ob es hier schon mal jemand erlebt hat oder damit sogar beruflich zu tun hat. Spontan würde mir ein Rechtsanwalt einfallen oder evtl. kannst du deinen Hausarzt mal um Rat fragen. Ich wünsche dir eine passende Antwort zu bekommen Alles Gute RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - alexandrama - 01.12.2016 Hallo Bernd, das hört sich für mich ziemlich kniffelig an. Ich weiß, dass solche Dinge (ich nehme an, es geht um Erbschaft oder so) nicht ganz unproblematisch sein können. Daher würde ich Dir raten, Dich an einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet "Erbrecht" zu wenden. LG, Alexandra RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - berndh - 01.12.2016 Liebe Alexandra, vielen lieben Dank für Deine Nachricht. Es geht um eine Erbschaftsangelegenheit. Ich bin allerdings keiner der Erben, sondern muss eine Zeugenaussage machen. Viele liebe Grüße Bernd RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - martinaschaef - 02.12.2016 Lieber Bernd, ich glaube, ich würde es ganz genau so formulieren, wie es war.. vielleicht könnten Dir die formalen Denkstörungen eine Hilfestellung geben, dass er zusammenhängend, logisch strukturiert, in angemessener Geschwindigkeit etc. mit Dir kommuniziert hat. Vielleicht kannst Du ja Beispiele nennen, worüber Ihr gesprochen habt. Dass die Orientierung (Zeitlich, Örtlich und zur eigenen Person und situativ angepasst) vorhanden war.. und das Bewusstsein nicht eingetrübt war... ich denke, das Psyche-Lehrheft der Schule könnte Anregungen geben.. Aber selbstverständlich bin ich auch kein Jurist und habe auch keine mustergültige Lösung.. Viele Grüße Martina RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - Antje - 02.12.2016 Hallo Bernd, die fragen doch normalerweise genau, was sie wissen wollen. Zumindest kenne ich das so von Aussagen für Gerichte, egal ob schriftlich oder mündlich. Ich finde, du hast das in deinem ersten Beitrag doch ganz genau geschildert. Ob jemand eine Bewusstseinsstörung aufweist, das würde ich denen selbst überlassen, zu beurteilen. Würde ganz einfach schreiben oder sagen, was ich beobachtet habe. LG Antje RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - stefaniemar - 02.12.2016 Ich nehme an, dass der Verstorbene kurz vor seinem Tod noch ein Testament aufgesetzt hat und dieses nun von etwaigen Erben bzw. Nichterben angefechtet werden soll? Da Du nur Zeuge bist und kein "Betroffener" brauchst Du sicherlich keinen Anwalt, denn das würde für Dich nun unnötige Kosten bedeuten. Mach Dir vorab nicht soviele Gedanken, vom Nachlassgericht werden Dir entsprechende Fragen gestellt werden, die Du lediglich wahrheitsgemäß beantworten musst. Sagst Du als Betreuer aus oder lediglich als "normaler Zeuge"? Ich gehe davon aus, dass das Testament nicht von einem Notar beurkundet würde.... Letztlich wird es im Ermessen des Nachlassgerichtes sein, ob eine Testierunfähigkeit besteht oder nicht. Aber wie gesagt, sie werden Dir entsprechende Fragen stellen, auf die Du wahrheitsgemäß antworten musst....insofern mach Dir vorab keine Gedanken über die Formulierung, denn "auswendig" gelernt wird sicherlich nicht besonders glaubwürdig sein.... ....toi, toi, toi also! RE: Frage zur Testierfähigkeit bezeugen - berndh - 02.12.2016 Hallo ihr Lieben, vielen lieben Dank für Eure Hilfe. Ihr habt mir gute Denkanstösse gegeben. Euch allen einen schönen Tag. Viele liebe Grüße Bernd |