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Heilpraktikerpflichten - violine64 - 28.03.2017 Hallo, Ihr Lieben, heute in unserer mündlich. Prüfungsvorbereitung kam eine Eselsbrücke zum Thema gesetzliche Pflichten des HP, aus der ich dann eine kurze "Merkhilfe" gebastelt habe. Falls das noch jemand braucht, kann es genutzt werden: Pflicht des Heilpraktikers ist, D A S S der HP FOtos Do nnerstag M a cht. D - Datenschutz A - Aufklärungspflicht S - Schweigepflicht S - Sorgfaltspflicht HP - Berufsbezeichnung Heilpraktiker Fo - Fortbildungspflicht Do - Dokumentationspflicht M - Meldepflicht ( Gesundheitsamt, Finanzamt) A - Abstinenzpflicht von Alkohol u. Drogen während der Praxistätigkeit Viele Grüße Christiane RE: Heilpraktikerpflichten - stephanme - 29.03.2017 ich fürchte die werd ich jetzt schon nie mehr vergessen ;-) RE: Heilpraktikerpflichten - Volkerchen - 29.03.2017 (28.03.2017, 20:13)violine64 schrieb: A - Abstinenzpflicht von Alkohol u. Drogen während der Praxistätigkeit ... wie ? ... nich mal 'n Schnäpschen vorher zum Mut antrinken, wenn ich Angst vor schwierigen Patienten habe? RE: Heilpraktikerpflichten - martinaschaef - 30.03.2017 Volkerchen, vielleicht tut es auch ein Mon Cherie oder ein Edler Tropfen in Nuss Liebe Grüße Martina RE: Heilpraktikerpflichten - Simone K. Ammann - 30.03.2017 Liebe Christiane, Danke das du deinen Merkspruch mit uns hier teilst. Ich find den klasse RE: Heilpraktikerpflichten - Simone K. Ammann - 30.03.2017 (29.03.2017, 19:26)Volkerchen schrieb:(28.03.2017, 20:13)violine64 schrieb: A - Abstinenzpflicht von Alkohol u. Drogen während der Praxistätigkeit Oder ne Tüte Rauchen zur Beruhigung? Als ich noch an der anderen Schule war, hatten wir immer sonntags Vorlesungen in München für mich waren es immer 180 km einfach zu fahren. Unser Dozent damals kam auch einmal total angetrunken zur Vorlesung, das fand ich nicht lustig und ich habe bei ihm auch nie einen Praxiskurs besucht. Er hatte dann aber die Zusammenarbeit mit der Schule beendet!!! Er hatte ein super Fachwissen, aber als Patient hätte er mich nicht gesehen. |