Heilpraktikerschule Isolde Richter
Betäubungsmittelgesetz - Druckversion

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Betäubungsmittelgesetz - Antje - 08.02.2010

Liebe Isolde,

gibt es einen Grund, warum Opium und Schlafmohn da eine Ausnahme bilden bei der Verordnung in homöopathischer Form?
Ist ein bisschen seltsam, dass die ab D4 und D6 nicht mehr unter das BtMG fallen.
Vom Stoff her müssten doch eher Cannabis und Cocain die Ausnahme sein.

LG
Antje


RE: Betäubungsmittelgesetz - Isolde Richter - 08.02.2010

Liebe Antje,
soweit ich weiß, geht das nicht nach den Gesetzen der Logik, sondern hängt davon ab, was die Homöopathen gesetzlich durchsetzen konnten. Soweit ich weiß, gibt es aber weitere Bestrebungen, dass man auch andere homöopathisch aufbereitete Btm verordnen kann.

LG Isolde


RE: Betäubungsmittelgesetz - Antje - 08.02.2010

Vielen Dank.Smile

LG
Antje