Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis (/thread-27275.html) |
Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis - Jove1992 - 06.12.2017 Hallo, ich würde gern, falls ich die Prüfung nächstes Jahr bestehe, im eigenen Haus einen Praxisraum einrichten ( ca. 20 qm2) Deckenhöhe 2,30m. Ich stelle mir vor, ca 3 Nachmittage dort Patienten einzubestellen, wo ich u.a. auch invasiv arbeiten möchte. Das Gesundheitsamt sieht da keine Probleme und hat mir einen Hygieneplan von 53 Seiten gemailt, ebenso eine Checkliste für die Begehung des Raumes durchs Gesundheitsamt. Nun muss ich ja eine Nutzungsänderungsgenehmigung bekommen. Diese ist ja beim Bauamt/Baurechtsbehörde zu beantragen. Im Netz las ich, dass wenn es um sehr wenig Quadratmeter Praxisraum im Bezug zur Wohnfläche geht und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, ich lediglich die Nutzungsänderung ANZEIGEN muss.(Also nicht genehmigen lassen) Stimmt das? Nun meine weiteren Fragen: 1.wisst Ihr, ob es Anforderungen an die Raumhöhe gibt? Wenn ja, wer fordert das ? Mein Gesundheitsamt sagte, sie hätten keine Forderungen an den Raum bezgl. Größe..., Kann das Bauamt eine bestimmte Raumhöhe verlangen ? 2.muss eine separate Patiententoilette vorhanden sein ?Wenn ja welche Größe? 3.wie kann ich ohne schon Kosten zu produzieren zuverlässig erfahren was nötig ist, ohne beim Bauamt schon alles anzustoßen, bzw. diese auf dumme Ideen zu bringen? Auch hinsichtlich Parkplätzen etc. Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine ? Bin sehr gespannt RE: Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis - petraha - 06.12.2017 Ja, das würde mich auch interessieren. Ich bekomme total widersprüchliche Angaben vom Bauamt meiner Gemeinde und vom Landratsamt. RE: Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis - stefaniemar - 06.12.2017 Ich könnte mir vorstellen, dass das von Bundesland zu Bundesland variiert. Kannst Du Dich nicht einfach allgemein bei Eurer Stadtverwaltung (Bauamt, Ordnungsamt) erkundigen. Musst ja keine Konfekten Vorhaben offenbaren....einfach nur mal generell. Das habe ich auch schon einmal gemacht. RE: Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis - Simone K. Ammann - 07.12.2017 Liebe Verena, ich denke das du mit der Raumhöhe keine Probleme hast. Soweit ich das noch in Erinnerung habe, machen die Kassen es zur Auflage, wenn man eine Kassenzulassung beantragt gerade bei den Physios. Patiententoilette wird sicherlich eine Auflage sein, da wäre es zum Überlegen, ob die schon so groß ist das man sie mit Rollstuhl und/oder Rollator betreten kann, darüber mach ich mir nämlich gerade Gedanken. Das mit den Auflagen, denke ich wird von Stadt/Gemeinde unterschiedlich sein, warum rufst du nicht einfach dort mal an, du kannst ja sagen das du dich vorab mal ganz unverbindlich erkundigen möchtest, aber konkret noch nix vorliegt. Du bekommst sicher Auskunft. Viel Erfolg für die Prüfung und deinen Vorhaben ❤️ RE: Praxisraum im eigenen Haus für Bestellpraxis - eva-e - 07.12.2017 also ich weiss von einem Ergotherapeuten, dass eine Deckenhöhe in Behandlungsraeumen von 2,40 Meter vorgeschrieben ist, also das sind alle Räume, die der Patient dann nutzen kann, das wäre auch die Toilette. Vor 3 Jahren war das noch eine Zulassungsempfehlung, jetzt ist es Vorschrift, so dass er einen Raum, der wegen einer Garage nicht so hoch war nicht als Behandlungsraum nutzen kann, sondern als Lagerraum. Wegen Behinderung müssen Toiletten "nur" behindertenfreundlich sein, nicht Rollstuhl gerecht.......das is zwar Quatsch, aber derzeit ist es so......... Aber wie gesagt, das war vor ca. 1 1/2 Jahren und halt bei Ergotherapeuten. |