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§9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Gini - 22.01.2018 Ihr Lieben per PN kam eine Frage zum Thema: wo wir melden müssen? Ich bin nicht mehr sicher, wie wir es in der Schulung gesagt haben. Wir merken uns ja vereinfacht:" melden an mein Gesundheitsamt". Es gibt aber ja eine Ausnahme. Damit also kein Missverständnis aufkommt, hier nochmal: Wir melden lt. §9 an das Gesundheitsamt in dem der Betroffene sich aufhält. Da wir nicht im Umherziehen behandeln dürfen, ist es im Normalfall fast immer unsere Praxis und somit melden wir an unser Gesundheitsamt. Natürlich gibt es aber die Ausnahme, das ihr Patienten vielleicht zu Hause besucht, aufgrund einer Terminabsprache. Liegt nun dieses zu Hause unseres Patienten in einem anderen Bezirk, müsst ihr an dieses Gesundheitsamt melden. Alles weitere unternimmt dann das Gesundheitsamt. Also wenn ihr jemanden in eurer Praxis behandelt, der nicht in eurer Region wohnt, müsst ihr trotzdem an euer Gesundheitsamt melden und nicht an das des Betroffenen. Ich hoffe jetzt hab ich es klarer formuliert. Bitte nochmal nachfragen sonst. LG Gini RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - silkeschuber - 22.01.2018 Danke Gini für Deine schnelle Antwort! In dem etwas konstruierten Fall (wobei es durchaus sein kann, dass man in einem 'Grenzgebiet' arbeitet), dass ein Patient, wohnhaft oder zur Zeit im Urlaub in einem anderen Zuständigkeitsbereich, bei uns vorstellig wird - dann würde ich an das Gesundheitsamt melden, in dem er sich aufhält, also nicht an meins? Liebe Grüße Silke RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Priska - 22.01.2018 Wäre in meinem Fall durchaus denkbar, ich liege ganz nah an der Grenze von NRW und RP - Danke, Gini, das hab ich jetzt klar! RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - eva-e - 22.01.2018 (22.01.2018, 16:37)Priska schrieb: Wäre in meinem Fall durchaus denkbar, ich liege ganz nah an der Grenze von NRW und RP - Danke, Gini, das hab ich jetzt klar! Liebe Priska, da hab ich heute morgen auch gleich dran gedacht, ich wohn genau an der Grenze zu Hessen und Rheinland-Pfalz. Danke Gini !!! RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Gini - 22.01.2018 Ähm, das für euch zuständige Gesundheitsamt muss nicht unbedingt das sein, wo ihr zur Prüfung geht. Nicht das das jetzt falsch verstanden wird. Passt mal auf, ich schreibe morgen mal an Horst, ob er uns das Beamtendeutsch in klare Kurzform bringen kann. Dann sind wir auf der absolut sicheren Seite. Wäre das ok? LG Gini RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Ilona-P - 22.01.2018 Danke Gini! Das Beamtendeutsch in klare Kurzform zu bringen ist eine tolle Idee! RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Claudia Scholz - 22.01.2018 Ja super, danke Gini LG Claudia RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - silkeschuber - 22.01.2018 Danke Gini, dass Du Dich uns kleinen Nervensägen annimmst. Liebe Grüße Silke RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Isolde Richter - 24.01.2018 Ich mische mich hier kurz ein: zuständig ist das GA, wo sich der Kranke aufhält. Und das macht Sinn: Ihr seht jemanden, der vermutlich an einer schweren, übertragbaren Erkrankung leidet und nun soll schnellstens das GA kommen, wo sich der Erkrankte aufhält, denn hier ist ja die Gefahrenquelle für die anderen Menschen. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Krankheit, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden kann, dann müsste sich das GA gleich auch um die Personen kümmern, die mit dem Kranken Kontakt hatten. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. RE: §9 IfSG - wohin mit unserer Meldung - Priska - 17.02.2018 Ich schubs das noch mal hoch, weil ich das heute in der AHA Schulung doch wieder falsch herum wieder gegeben habe. So ist es richtig *merk |