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Health Claim Verordnung - Block D - Druckversion

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Health Claim Verordnung - Block D - evaevaehe - 19.02.2018

Liebe Gudrun,

ich habe noch eine Frage zu der Health Claim Verordnung. Gilt diese nur, wenn man Lebensmittel oder Vitalstoffe verkaufen will, oder muss man sich da auch als Ernährungsberater bei seinen Aussagen daran halten - egal ob im persönlichen Gespräch oder z.B. bei einer Präsentation?

Danke im Voraus für Deine Hilfe!

Eva


RE: Health Claim Verordnung - Block D - Gudrun Nebel - 20.02.2018

Hallo liebe Eva,

die Health-Claim-VO  regelt, unter welchen Voraussetzungen Hersteller und Händler mit 
gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen über Lebensmittel werben dürfen.

So lautet die offizielle Erklärung über Health-Claims:
Für gesundheitsbezogene Angaben wird häufig der englische Begriff „Health Claims“ gebraucht. Health Claims sind Angaben auf Lebensmittelverpackungen oder -etiketten, in der Regel zu Werbezwecken. Sie weisen auf Beziehungen zwischen einem Lebensmittel bzw. einem seiner Bestandteile und der Gesundheit hin. Bereits jetzt findet man auf Lebensmitteln Angaben wie „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers“. Künftig dürfen Lebensmittelhersteller Health Claims nur verwenden, wenn sie auf einer EU-Positivliste aufgeführt sind und das Lebensmittel einem bestimmten Nährwertprofil entspricht. In dieser „Liste“ werden zwei Arten von Health Claims aufgeführt: Es wird zum einen Aussagen zur physiologischen Funktion eines Nährstoffs geben, zum Beispiel „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“. Zum zweiten wird es künftig Aussagen geben, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen, wie „Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“. Für die Zulassung von Health Claims ist die europäische Kommission zuständig.

Hier ist die Verordnung in voller Länge mit der Positivliste:
Health-Claim-VO

In einer Beratung oder in einem Seminar musst Du Dich nicht an diese Verordnung halten.
Denke aber an all`  die anderen Gesetze und Verordnungen, an die Du Dich halten musst.


RE: Health Claim Verordnung - Block D - evaevaehe - 20.02.2018

(20.02.2018, 08:11)Gudrun Nebel schrieb: Hallo liebe Eva,

die Health-Claim-VO  regelt, unter welchen Voraussetzungen Hersteller und Händler mit 
gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen über Lebensmittel werben dürfen.

So lautet die offizielle Erklärung über Health-Claims:
Für gesundheitsbezogene Angaben wird häufig der englische Begriff „Health Claims“ gebraucht. Health Claims sind Angaben auf Lebensmittelverpackungen oder -etiketten, in der Regel zu Werbezwecken. Sie weisen auf Beziehungen zwischen einem Lebensmittel bzw. einem seiner Bestandteile und der Gesundheit hin. Bereits jetzt findet man auf Lebensmitteln Angaben wie „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers“. Künftig dürfen Lebensmittelhersteller Health Claims nur verwenden, wenn sie auf einer EU-Positivliste aufgeführt sind und das Lebensmittel einem bestimmten Nährwertprofil entspricht. In dieser „Liste“ werden zwei Arten von Health Claims aufgeführt: Es wird zum einen Aussagen zur physiologischen Funktion eines Nährstoffs geben, zum Beispiel „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“. Zum zweiten wird es künftig Aussagen geben, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen, wie „Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“. Für die Zulassung von Health Claims ist die europäische Kommission zuständig.

Hier ist die Verordnung in voller Länge mit der Positivliste:
Health-Claim-VO

In einer Beratung oder in einem Seminar musst Du Dich nicht an diese Verordnung halten.
Denke aber an all`  die anderen Gesetze und Verordnungen, an die Du Dich halten musst.

Liebe Gudrun, 
vielen Dank für die ausführliche Antwort! 
Dir einen schönen Tag und viele Grüße
Eva