Blutentnahme im Familienkreis - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Blutentnahme im Familienkreis (/thread-28402.html) |
Blutentnahme im Familienkreis - Gini - 08.05.2018 Hallo lieber Horst, ich kopiere mal einen Beitrag aus der Online Abendschule hier herein, da es sicherlich auch für andere interessant ist. Zitat:Guten Morgen liebe Gini, liebe Mitschüler, Kannst Du uns helfen und eine rechtlich klare Hilfe für uns erläutern? Ich sage schon mal im Voraus dankeschön und hinterlasse liebe Grüsse Gini RE: Blutentnahme im Familienkreis - Horst - 08.05.2018 Hallo Gini, hallo miteinander, ich denke, dass eine Blutentnahme (in gemäßigter Proportion ) an einem erwachsenen nahen Familienmitglied zum Einüben dieser invasiven Tätigkeit zulässig ist, wenn die Blutentnahme von einer Person durchgeführt wird, die weiß was sie tut und wie sie es tut und die die erforderlichen Hygienemaßnahmen hierbei beachtet. Ausgangspunkt dieser Einschätzung ist § 1 HeilprG: Danach bedürfe, wer die Heilkunde ausüben wolle, ohne als Arzt bestallt zu sein, der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist nach § 1 Abs. 2 HeilprG jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Das Anzapfen sollte daher übungshalber und nicht in der Absicht der regelmäßigen Krankheitsbehandlung von Familienangehörigen geschehen und ist somit keine "Ausübung der Heilkunde" i.S.d HeilprG. Trotzdem stellt das Anzapfen rechtlich eine Körperverletzung dar, die nur mit wirksamer Einwilligung des Angezapften, der weiß in was er einwilligt, rechtmäßig ist (daher nicht an Kindern üben). Ich weiß, ein klares "Ja" oder "Nein" auf so eine Frage wäre willkommener; aber dann fragt halt keinen Juristen . GlG Horst RE: Blutentnahme im Familienkreis - Melanie78 - 08.05.2018 Guten Abend Horst, vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr weitergeholfen Auf Deine Antwort mit dem Vermerk „Übungshalber“ kommt bei mir natürlich doch noch die Frage auf ob ich das Blut auch in ein Labor schicken darf/kann um Werte zu bestimmen? Nimmt ein Labor Blutproben zur Auswertung von XY überhaupt an wenn man kein Arzt oder „fertiger“ Heilpraktiker ist? Kann man dann auch hier noch von „Übungshalber“ sprechen ? Natürlich sind die Kosten selber zu tragen. Liebe Grüße Melanie RE: Blutentnahme im Familienkreis - Silke Uhlendahl - 09.05.2018 Liebe Melanie, da ich das grade lese: die Labore werden in den meisten Fällen eine "Einsender-Praxis" für Blutproben benötigen ( Speichel Stuhl , Urin ( alles was die Patienten auch selbst "entnehmen" geht meist ohne Praxis). Es wäre gut, ggf. bei deiner HP oder Ärztin anzufragen ob diese mit dem Labor, an das DU senden möchtest kooperieren und du dort das Blut abgeben kannst oder von dort die Materialien zur Verfügung gestellt bekommen kannst. An welches Labor würdest du einsenden wollen? Die "Übung" ist die Venenpunktion an sich - die Befunde des Labors auszuwerten bewegt sich in die Heilbehandlung, da darüber auch Diagnosen gestellt werden. RE: Blutentnahme im Familienkreis - corneliagrae - 09.05.2018 Ha, total super Frage, die mir auch im Kopf rumspukt. Wenn auch nicht im Sinne von "üben", sondern später als HP. Ich möchte in meiner Praxis keinesfalls invasiv arbeiten, da ich da einfach zu grobmotorisch bin und ich glaube, meine Stärken in anderen Bereichen liegen. Hatte mir neulich aber dennoch überlegt, ob ich privat bspw. meinem Partner Blut abnehmen und zu einem Labor schicken kann. RE: Blutentnahme im Familienkreis - Melanie78 - 09.05.2018 Liebe Silke, auch Dir vielen Dank für Deine Antwort Das mit der Absenderpraxis hab ich mir schon gedacht. Im Auge hatte ich das Labor Schubach bei uns in Passau. Dort schickten wir unsere Blutproben immer hin. Das ist aber schon 20 Jahre her als ich das gemacht habe . und bin in der Arztpraxis nicht mehr tätig. Es leuchtet mir auch ein, dass ein Laborwert zu erstellen schon mit Diagnosestellung verknüpft wird. Liebe Grüße Melanie RE: Blutentnahme im Familienkreis - Horst - 09.05.2018 Hallo miteinander, die Frage, ob Du dein ozapftes Blut auch von einem Labor untersuchen lassen kannst, ist weniger ein Rechtsproblem, als eher ein praktisches Problem. Rechtlich kann ich das Einschicken des Blutes Auch noch unter “Üben“ einstufen, zumal die neue Richtlinie des Bundes für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter Punkt 1.6.1 als Überprüfungsanforderung festgelegt: „die antragstellenden Person ist in der Lage, ärztliche Befunde und Befunde anderer Berufsgruppen einschließlich der in den Befunden enthaltenen Laborwerte zu verstehen, zu bewerten und diese Bewertung im Rahmen der eigenen Berufsausübung angemessen zu berücksichtigen“. Da auch die neuen Richtlinien des Bundes keine „schulische“ Ausbildung vorschreibt ist auch die eigenverantwortliche und selbstständige Vorbereitung für die Heilpraktikerüberprüfung nach wie vor möglich. Das Lesen, Auswerten und Bewerten von Laborberichte gehört jedoch auch zu den geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten, die gelernt und praktisch geübt werden müssen. Wie weit die zu konsultieren Labore spezielle Anforderungen stellen (siehe Beitrag von Silke), kann ich nicht beurteilen, da ich hier keine praktischen Kenntnisse habe. Vorschlag: einfach mal bei einem Labor anfragen oder (Vorschlag Silke) das Blut über einen Heilpraktiker oder Arzt an das Labor übermitteln. GlG Horst |