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Transfusionsgesetz - TFG) § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Druckversion

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Transfusionsgesetz - TFG) § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Silke Uhlendahl - 17.07.2018

Zitat:Aus dem Gesetz:


Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG)
§ 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich


Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Blut zu diagnostischen Zwecken, auf homöopathische Eigenblutprodukte, autologes Blut zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten und auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Eigenblut zur Herstellung von Produkten für die zahnärztliche Behandlung, sofern diese Produkte in der Zahnarztpraxis auf der Grundlage des von der Bundeszahnärztekammer festgestellten und in den Zahnärztlichen Mitteilungen veröffentlichten Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik hergestellt und angewendet werden.

Quelle: Gesetze im Netz




Zitat:Heilpraktiker dürfen bei Strafe keine Eigenbluttherapie mehr anwenden. Die wenigen Ärzte, die Eigenblutverfahren anbieten, können die Lücke nicht annähernd schließen, die durch die Entscheidung des BMG und des Gesundheitsministers Jens Spahn gerissen wird. 


Quelle:

http://www.freieheilpraktiker.com/content.php?str_css=&CO_ID=&l0_ID=105&l1_ID=3&l2_ID=22&l3_ID=3955




Zitat:(...) Ansicht der Bundesoberbehörden nur Eigenblutzubereitungen, die nach dem amtlichen Homöopathischen Arzneibuch (HAB) hergestellt worden sind, unter die Ausnahme nach § 28 TFG fallen.




Zitat:Somit fallen alle anderen Eigenblutzubereitungen (unverändert reininjiziertes Eigenblut, Eigenblut gemischt mit homöopathischen Arzneimitteln oder anderen Injektionspräparaten, hämolysiertes Eigenblut, Eigenblut mit Ozon oder plättchenreiches Plasma) unter den Arztvorbehalt des Transfusionsgesetzes.


Quelle:

http://amk-heilpraktiker.info/?p=530


Das bedeutet für uns aktuell:

bisher erfolgreich durchgeführte Eigenblutinjektionen ( beispielsweise bei Heuschnupfen, Infektneigung und und und) dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden.

Ich weise daraufhin, das somit alle Behandlungskonzepte/Beispiele die noch diese Therapieansätze beinhalten für HP aktuell nicht mehr zur Verfügung stehen!


RE: Transfusionsgesetz - TFG) § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - FräuleinKarde - 17.07.2018

Das ist soooo schade Sad


RE: Transfusionsgesetz - TFG) § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Silke Uhlendahl - 18.07.2018

Ja...ist es in der Tat....


RE: Transfusionsgesetz - TFG) § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - dat_manu - 29.07.2018

Also kann ich mir die FoBi zur PRP/Mesotherapie schenken?
Eigentlich wollte ich die noch machen, da ich schon einige hätte, bei denen ich es hätte gut einsetzen können


RE: Transfusionsgesetz - TFG) § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Silke Uhlendahl - 02.09.2018

Liebe Manu,

aktuell würde ich darauf nicht setzen....