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Arzneimittel mischen als HP - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Arzneimittel mischen als HP (/thread-29168.html) |
Arzneimittel mischen als HP - Yvonne S. - 30.08.2018 Hallo zusammen, da ich nach einem Gespräch mit einer anderen Heilpraktikerin verunsichert bin, möchte ich gerne wissen, ob es mir erlaubt ist verschiedene Arzneimittel für eine Infusion oder Injektion mischen darf? Beispiele: -Hepa loges + uro loges + cor loges -Vitamin C 1000 + NaCL+ Vitamin B12 -Renes Gl D6 Wala + Renes Equisetum comp. Wala + Renes/Cuprum Wala (Dies sind Beispiele die von einer Heilpraktikerin in einem Kurs zur Verfügung gestellt wurden, also ihre "Rezepte" die sie in ihrer Praxis anwendet) Vielen Dank für die Rückmeldung und liebe Grüße Yvonne RE: Arzneimittel mischen als HP - Silke Uhlendahl - 31.08.2018 Liebe Yvonne, anwenden darfst du das, jedoch muss es gemeldet werden nach AMG! RE: Arzneimittel mischen als HP - Isolde Richter - 31.08.2018 Eine kleine Erinnerung: wenn ihr Arzneimittel in der Praxis gezielt für den Patienten herstellt, dann müsst ihr das der Gesundheitsbehörde melden. Im Skript Gesetzeskunde habt ihr dazu alles Wichtige erfahren. Hier ein Auszug aus der entsprechenden Stelle: Melden von selbst hergestellten Arzneimitteln Wenn man als Heilpraktiker Arzneimittel selbst herstellen möchte, weil man z. B. Eigenblut- oder Eigenurintherapie durchführen möchte, so muss man das bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Dabei sind der verantwortliche Hersteller (in diesem Fall der Heilpraktiker), was hergestellt wird, z. B. Eigenblut) und die evtl. Zusammensetzung (wenn evtl. dem Eigenblut noch etwas zugesetzt wird) anzuzeigen. Es genügt ein formloses Schreiben.
Beispiel einer Meldung:
An die Gesundheitsbehörde
Straße und Ort
Hiermit setze ich Sie in Kenntnis, dass ich in meiner Praxis, die ich am … eröffnen werde (bzw. eröffnet habe), die Eigenbluttherapie durchführe.
Dabei werden 2 ml Blut aus der Vene des Patienten entnommen, homöopathisch aufbereitet (hier schildern, wie Sie das machen). Dieses so aufbereitete Blut wird dem Patienten sofort i.m. injiziert.
Falls Sie dem Blut ein Fertigpräparat beimischen möchten oder es z. B. homöopathisch verdünnen und potenzieren, so muss geschildert werden, wie Sie das machen: z. B. ich entnehme dem Patienten 2 ml Blut aus der Vene, mische das Fertigpräparat (Name) der Fa. (Name) bei. Diese Mischung wird dem Patienten unverzüglich i.m. injiziert.
Verantwortlich für diese Herstellung ist: Angabe Ihres Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und die Anschrift des Praxissitzes. Außerdem müssen Sie diesem Schreiben eine (ggfls. beglaubigte) Kopie der Zulassung Ihrer Heilpraktikererlaubnis beilegen.
Hochachtungsvoll (Unterschrift) RE: Arzneimittel mischen als HP - Horst - 31.08.2018 Hallo miteinander, zu der gestellten Frage hat Isolde ja schon umfassend geantwortet. Nur das angeführte Beispiel mit der "Eigenbluttherapie" ist aktuell mit Vorsicht nach außen darzustellen, da z.Zt. noch eine heiße Diskussion über die formale Geltung des Transfusionsgesetzes (Herstellung von Blutpräparaten nur durch Ärzte) geführt wird. GlG Horst RE: Arzneimittel mischen als HP - Schlumpf - 01.09.2018 (30.08.2018, 10:30)Yvonne S. schrieb: -Vitamin C 1000 + NaCL+ Vitamin B12 Diese Mischung sollte NIEMAND herstellen und das aus gutem Grund. Ascorbinsäure zerstört das Cobalamin (McEvoy 2007). RE: Arzneimittel mischen als HP - Silke Uhlendahl - 01.09.2018 Zitat:-Vitamin C 1000 + NaCL+ Vitamin B12 Zitat:Diese Mischung sollte NIEMAND herstellen und das aus gutem Grund. Ascorbinsäure zerstört das Cobalamin (McEvoy 2007).
Eine Zusammenfassung findet man hier: https://www.vitaminb12.de/vitamin-b12-vitamin-c/ |