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Private Krankenkasse - Mohnblume - 01.02.2019 Hallo ihr Lieben, ich bräuchte dringend mal euren Rat. Ich bin HPP und habe fast ausschließlich Selbstzahler. Jetzt habe ich eine Patientin, die privat versichert ist und deren Kasse 20 Stunden genehmigt hat. Diese sind nun aufgebraucht und sie meint, ich könne ja einen Antrag auf Verlängerung stellen. Würde ich auch gerne, aber ich habe nicht die blasseste Ahnung, was ich da schreiben soll Bisher habe ich die Diagnose 43.0 gestellt. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke schon mal RE: Private Krankenkasse - Savina Tilmann - 03.02.2019 Hallo Mohnblume, hast du denn diese 20 Stunden bisher mit besonderen Rechnungen geschrieben? Also nach GeBüH? Oder hast du immer Rechnungen über deinen Stundensatz gestellt? Oder wie habt Ihr das bisher gemacht? Ein Antrag auf Verlängerung bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss sehr bestimmte Infos enthalten. Möchte die private KK so einen klassischen Antrag? Fragen über Fragen, ehe ich eine sinnvolle Antwort geben kann :-) Liebe Grüße, Savina RE: Private Krankenkasse - Savina Tilmann - 03.02.2019 PS: Mir fällt gerade noch ein, dass es eigentlich nicht typisch ist, dass private KK eine Therapie verlängern. Im Vertrag steht drin, wie viel sie bezahlen. Eben z.B. 20 Stunden voller Satz. Oder 80% des GeBüH-Satzes, insgesamt aber nicht mehr als 1000.- Euro. Oder aber alle HP-Leistungen, aber keine HPP-Leistungen. Oder alle Ziffern außer 19-er-Ziffern. Oder oder oder. Wie gesagt, das ist in der Regel vertraglich geregelt. Wenn man mehr an Leistung haben möchte, muss man einen anderen Vertrag haben bzw. monatlich etwas anderes bezahlen. So im klassischen Sinne eine Verlängerung wie bei den gesetzlichen KK - das habe ich bei einer privaten KK noch nie gehört. Liebe Grüße, Savina RE: Private Krankenkasse - Mohnblume - 03.02.2019 (03.02.2019, 12:51)Savina Tilmann schrieb: Hallo Mohnblume,[quote pid='332750' dateline='1549194680'] Ich habe nach GebüH abgerechnet und auch eine Diagnose gestellt (43.0). Ich weiß nicht, was die Privatkasse für einen Antrag möchte. Die Klientin bezahlt bei mir bar und wie sie zu ihrem Geld dann kommt, ist ihre Sache. Ich habe mit der Kasse direkt nie was zu tun. Auch bei meinen anderen Privatkassenpatienten - die hatten auch bisher keine Zusage über ein gewisses Kontingent, sondern haben eben die Rechnungen, die die von mir bekommen, eingereicht und kriegen dann i.d.R. einen bestimmten Prozentsatz erstattet. Aber -wie gesagt- damit/mit der Kasse hab ich nichts zu tun. Diese neue Klientin hat eben diese 20 Stunden im Voraus genehmigt bekommen und sagte so beiläufig:"Wenn die Stunden aufgebraucht sind, können Sie mir ja was für die Kasse schreiben, damit die das evtl. verlängern." Liebe Grüße Mohnblume :-)) [/quote] RE: Private Krankenkasse - Savina Tilmann - 04.02.2019 Liebe Mohnblume, Zitat:Diese neue Klientin hat eben diese 20 Stunden im Voraus genehmigt bekommenDas ist eine Aussage, die ich nicht verstehe - tut mir leid :-( . Es ist in der Regel, wie gesagt, im Vertrag festgelegt, wie viel von was bezahlt wird. Das muss nicht genehmigt werden, sondern das steht qua Vertrag fest. Da ich nicht weiß, wie genau die Formulierung der Kasse zu diesem Sachverhalt ist, kann ich leider auch nichts zu einem etwaigen Verlängerungsantrag sagen - denn der muss ja den Bedingungen der Kasse angepasst sein. Wenn du nicht weißt, was die Kasse will (entweder weil du selbst mit ihr Verbindung aufgenommen hast oder weil du deine Klientin bittest, das genau zu erfragen), wie sollst du dann einen für die Kasse stimmigen Antrag schreiben? Liebe Grüße, Savina RE: Private Krankenkasse - Mohnblume - 04.02.2019 (04.02.2019, 05:37)Savina Tilmann schrieb: Liebe Mohnblume, RE: Private Krankenkasse - Mohnblume - 04.02.2019 P.S. Die Privatkassenpatientin muss einen Vertrag (den sie bei ihrem Eintritt in die Kasse abgeschlossen hat) haben, wo das drinsteht (?) RE: Private Krankenkasse - Savina Tilmann - 04.02.2019 Liebe Mohnblume, korrekt. Bei den gesetzlichen Kassen gibt es die Verpflichtung, dass sie mit Therapeuten mit Kassenzulassung zusammenarbeiten müssen und Therapie bereitstellen müssen. Diese Verpflichtung haben die privaten KKs nicht grundsätzlich - da steht es in jedem Vertrag eben drin, was an wen und in welcher Höhe bezahlt wird. Und das ist dann Fakt. Man kann natürlich die Police verändern und den Bedürfnissen anpassen. Das geht dann aber auch mit einer Veränderung der Beiträge einher. Nur das machst ja nicht du als Behandlerin, sondern da muss sich der jeweils Versicherte drum kümmern, wenn er oder sie da eine Veränderung der Vertragsbedingungen und somit eine neue Police haben möchte. Es wäre mir wie gesagt komplett neu, dass man bei einer solchen Grundvoraussetzung einen Verlängerungsantrag stellen könnte. Der gründet ja auf nichts so wirklich. Wenn du im Antrag die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung belegst, dann kann die private KK sagen "ok, sehen wir ein, dann können wir ja die Police ändern" - und die Versicherte zahlt dann mehr. Aber das ist ja im Grunde kein wirklicher Verlängerungsantrag wie bei gesetzlichen KKs. Also das zumindest meine Erfahrung der letzten 10 Jahre. Sollte jemand etwas anderes zu Ohren gekommen sein, bin ich natürlich neugierig :-) Liebe Grüße, Savina RE: Private Krankenkasse - Natalie - 07.02.2019 Hallo zusammen, ich hab mal in meinem Bekanntenkreis unter den privat Versicherten gefragt, weil ich die Frage auch interessant finde. Also die Verlängerungsmöglichkeit gibt's wohl auch bei (einzelnen?) PKVs, zumindest war das noch vor einigen Jahren so. Den Antrag auf Verlängerung der Therapie stellt dann – ebenso wie den ursprünglichen Antrag auf Kostenübernahme – der Therapeut für die versicherte Person. Ich habe eben auch mal in meinem Vertrag geschaut (bin zufällig auch privat versichert). Da steht nichts von einer festen Stundenzahl für psychotherapeutische Behandlungen drin. Es gibt da also keine Begrenzung. Ich habe diesen Vertrag allerdings auch schon ewig. Mag sein, dass neuere Verträge (eventuell auch je nach Tarif) da anderes beinhalten. Fazit: Ist wohl so, dass auch dieses Thema mal wieder von PKV zu PKV unterschiedlich gehandhabt wird. Im Zweifelsfall die Patientin vorschicken, damit sie bei ihrer PKV nachfragt, was die genau benötigen, um den Antrag zügig bearbeiten zu können. Liebe Grüße Natalie RE: Private Krankenkasse - Savina Tilmann - 08.02.2019 Liebe Natalie, danke für deine Nachricht :-) Und danke, dass du auch in deinem Vertrag nachgeschaut hast. Wenn du keine Begrenzung für Psychotherapie darin stehen hast, dann gibt es keine. Aber dann ist auch keine Verlängerung nötig, da es ja ohnehin nicht begrenzt ist. Insofern hast du Recht: Es ist sehr individuell, und man muss einzeln bei der betreffenden Versicherung nachfragen. Deshalb hatte ich am Anfang gefragt, was denn die bisherigen Bedingungen waren, zu denen die Therapie bezahlt wird, weil man nur hieraus plus aus der Einsicht in den individuellen Vertrag schließen kann, ob und wie es weitergehen kann. Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es nicht. - leider. :-( Liebe Grüße, Savina |