Heilpraktikerschule Isolde Richter
vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - Druckversion

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vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - Nina Rüsing - 09.04.2019

Ihr Lieben, 

ich bin seit dem 01.03. in eigener Praxis tätig und überlege nun, einen Tag der offenen Tür zu machen? 

Ist es eigentlich erlaubt, an diesem Tag Gutscheine für vergünstigte Kennlernangebote "zu verkaufen" oder überhaupt in der Anfangszeit vergünstigte Kennlernangebote anzubieten?

Ich freue mich auf euren Input und vielen Dank fürs Mitdenken ... 

liebe Grüße Nina


RE: vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - Silke Uhlendahl - 10.04.2019

Liebe Nina,

schau mal hier:



https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/Thread-Gutscheine_bei_Heilpraktikern


Forumsjurist Horst ha da schon was geschrieben.


Ich persönlich würde es nicht machen. Was ist genau das Ziel?
Menschen anzusprechen, die dann kommen weil es "billiger" ist?

Eine gute Heilbehandlung hat ihren Preis und sollte diesen auch behalten. Du ziehst doch sonst Leute an die "Schnäppchenjäger" sind.

Es ist ein absoluter Irrglaube, dass es was bringt....ich habe früher auch mal gedacht das könne helfen - tut es aber nicht.

Ein Tag der offenen Tür, kann toll sein und je nach Angebot kannst du natürlich da auch mal etwas demonstrieren, einen Tee ausschenken, kleine Aromaöle schnuppern lassen oder auch verschenken, Werbe-Streuartikel herstellen lassen und verschenken ( Kuli, Block usw.) Vorträge planen zu den Angeboten deiner Praxis...usw. usw.

Aber deine Behandlung sollte deine Behandlung bleiben...meine Meinung ;-)


RE: vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - Nina Rüsing - 10.04.2019

(10.04.2019, 05:49)Silke Uhlendahl schrieb: Liebe Nina,

schau mal hier:



https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/Thread-Gutscheine_bei_Heilpraktikern


Forumsjurist Horst ha da schon was geschrieben.


Ich persönlich würde es nicht machen. Was ist genau das Ziel?
Menschen anzusprechen, die dann kommen weil es "billiger" ist?

Eine gute Heilbehandlung hat ihren Preis und sollte diesen auch behalten. Du ziehst doch sonst Leute an die "Schnäppchenjäger" sind.

Es ist ein absoluter Irrglaube, dass es was bringt....ich habe früher auch mal gedacht das könne helfen - tut es aber nicht.

Ein Tag der offenen Tür, kann toll sein und je nach Angebot kannst du natürlich da auch mal etwas demonstrieren, einen Tee ausschenken, kleine Aromaöle schnuppern lassen oder auch verschenken, Werbe-Streuartikel herstellen lassen und verschenken ( Kuli, Block usw.) Vorträge planen zu den Angeboten deiner Praxis...usw. usw.

Aber deine Behandlung sollte deine Behandlung bleiben...meine Meinung ;-)
Liebe Silke, herzlichen Dank für Deine ehrliche Einschätzung. Das hat mir sehr geholfen. Stimmt, die Schnäppchenjäger möchte ich eigentlich nicht, denn die kommen sicher nur 1 x und dann ist es denen zu teuer. 

Ganz lieben Dank und bis gleich im WebinarSmile
Nina


RE: vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - Silke Uhlendahl - 10.04.2019

Ja - ich habe es ja auch in der Facebookgruppe fit für die HP Praxis schon geschrieben in Sachen "großes Herz" 



Zitat:Ihr Lieben - ein großes Herz ist sicher nie ein Fehler - ebensowenig der Spaß und die Freude an unserem schönen Beruf! Ich kann euch nur ans Herz legen so früh wie möglich mit euer Selbstfürsorge und EIGENWERTSCHÄTZUNG vertraut zu sein und euch nicht zu sehr auch "ausnutzen" zu lassen. Je früher klare Grenzen da sind, desto besser! Ich weiß wovon ich spreche nach fast 20 Jahren...zu Anfang gibt man ja gern einfach mal viel mehr...2 Stunden Anamnese...ach komm ich berechne nur 1 Stunde....die Patientin ist ja so nett....hat so wenig Geld....usw. usw.....kennt ihr das? Hand mal aufs ....wo verschenkt ihr Leistungen? Nicht, das es "falsch rüber kommt - ich tue das auch immer noch - aber ich bin mir völlig klar - welche Summe ich VERSCHENKE und ich kommuniziere das auch! Macht euch mal täglich eine Liste und schreibt auf, was ihr kostenfrei gemacht habt und wie viel Minuten/Stunden das waren ( Arbeit für Patienten). Macht euch dann Jede Woche und Jeden Monat die Summe klar, die ihr VERSCHENKT! Wenn ihr genau verdient - kein Problem, wenn ihr aber selber kaum eure Betriebskosten stemmen könnt, geht das so nicht und es sollte etwas verändert werden! Wie viel man nehmen muss kann man sich ja ausrechnen über die Betriebskosten, die man hat (plus private Kosten).


Man darf auch gerne was verschenken - gar keine Frage aber man kann nur etwas abgeben, wenn man etwas hat ;-) 


Viel Erfolg für deine Praxis!