Abrechnung und GeBüH - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Webinare, Seminare, Kurse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-192.html) +--- Forum: Praxisgründung / Praxisorganisation / Abrechnung nach GebüH (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-201.html) +--- Thema: Abrechnung und GeBüH (/thread-32797.html) |
Abrechnung und GeBüH - Gitti - 25.11.2019 Hallo Silke, mein Name ist Gitti und ich habe deine Aufzeichnungen vom oben genannten Kurs bekauft. Ich höre mir gerade die erste Aufzeichnung an und bin begeistert wie ausführlich und verständlich du das Thema rüber bringst. Ich bin seit Mai 2019 in eigener Praxis tätig und arbeite mit Barzahlung. Ich habe in meiner Unwissenheit meinen Patienten die Quittungen mit folgendem Text ausgestellt: "Stundensatz....€. Abrechnung nach Zeitaufwand" und bei Privatversicherten zusätzlich Liquidation folgt. " Ich wusste nicht das die Diagnose zwingend auf die Quittung muss. Ich habe jetzt den 2. Privatpatienen und komme evtl. in sie Situation eine Rechnung schreiben zu müssen. Habe allerdings schon eine Quittung rausgegeben. Hast du vielleicht Lösungen wie ich damit umgehen kann? Ganz liebe Grüße Gitti RE: Abrechnung und GeBüH - Silke Uhlendahl - 26.11.2019 Liebe Gitti, du kannst auch "für medizinische Heilbehandlung" schreiben. Du kannst deinen Patienten bitten die Quittung noch mal mitzubringen - Original und Kopie kannst du stornieren und mit neuer Rechnungsnummer noch mal ausstellen. RE: Abrechnung und GeBüH - Gitti - 03.12.2019 Hallo Silke, danke für deine Antwort. Also wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich die geschriebenen Quittungen stornieren und neueQuittungen schreiben. Muss ich die alten Quittungen dann aufbewahren? Für die Quittung brauche ich doch keine Rechnungsnummer oder? Diagnosen brauchen ich nicht angeben wenn ich " für medizinische Heilbehandlung schreibe"? Mein Ausbilder hatte mir geraten bei Privatpatienten vorsichtshalber "Liquidation folgt " auf die Quittung zu schreiben, für den Fall das eine Rechnung gewünscht wird. Ich hoffe das ich diesem Patienten keine Rechnung schreiben muss und bin Dank deines Webinares beim nächsten Mal schlauer. RE: Abrechnung und GeBüH - Silke Uhlendahl - 04.12.2019 Auch Quittungen als Barzahlungsbelege sind in der Regel seit einigen Jahren vorzugsweise nummeriert. Ich würde auch entweder eine "Rechnung" ausstellen ODER eine quittierte Rechnung quasi als Quittung. Mit den alten Quittungsblöcken arbeite ich nicht mehr - ich mache alles aus Lemniscus heraus mit einem Knopfdruck. |