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Y - wie Yersinia pestis - Gini - 11.05.2020 Wie schon an anderer Stelle angemerkt, gibt es mit dem Buchstaben Y nicht so viel, jedoch sollten wir den Erreger Yersinia pestis gut kennen, da er die Erkrankung Pest auslöst. Schauen wir uns daher mal die Pest genauer an: YERSINIA PESTIS Def.: Erreger der Pest Info: - Stäbchenbakterium - Familie der Enterobakterien - Verursacher der Pest - Vorkommen: Südamerika, Zentral- und Südafrika, Zentral- und Südostasien, bei uns seit Jahren keine Fälle bekannt PEST Def.: Zooanthropoonose, die als Beulen-, Lungen oder Pestsepsis verlaufen kann Ink.-Zeit: - Beulenpest 2-5 Tage - Lungenpest wenige Std bis 2 Tage Ansteckung: * per Flohbiss => Beulenpest => Lungenpest * per Staub => aerogen => Lungenpest * vom infizierten Menschen per Tröpfcheninfektion => Lungenpest Symptome: * Bubonenpest...
- Multiorganversagen - Herz-Kreislauf-Versagen - Schock - Herzinsuffizienz DD: - Beulenpest: Lymphknoten-TB, Toxoplasmose, Tulärmie, Lymphogranulomatose, Brucellose, grippaler Infekt - Lungenpest: Pneumonie anderer Ursache Diagnose: - Beulenpest im Lymphknotenpunktat - Lungenpest im Sputum - Sepsis im Blut Prophylaxe: - lang andauernde Immunität nach durchstandener Erkrankung - Hygiene - Chemophropylaxe bei Reisen in Endemiegebiete Therapie: - Arzt -> Antibiotikum Behandlungsverbot: * bei VET gemäß §§ 8 und 6 IfSG Behandlungsverbot: * lt. §§ 24, 6, 7 und 34 IfSG Alle Krankheiten, die wir als Heilpraktiker auch melden müssen, sollten wir sehr gut kennen. Man kann sich dabei daran orientieren welche im §6 des Infektionsschutzgesetz stehen. Es ist egal, ob sie bei uns ewig nicht vorgekommen sind, solange sie vorkommen könnten, sollten wir in der Lage sein sie frühzeitig zu erkennen. Denkt daran das wir die Pest schon bei Verdacht melden müssten. So nun einen guten Start in die neue Woche, motivierende Grüße Gini |