HP übernimmt Arztpraxis - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: HP übernimmt Arztpraxis (/thread-34093.html) |
HP übernimmt Arztpraxis - Clouchen - 26.05.2020 Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich einer angestrebten Praxisübernahme. Ein mir bekannter Arzt (Naturheilverfahren) mit einer Privatpraxis möchte seine Praxis weitergeben und ich hätte die Möglichkeit dazu. Nun ergeben sich viele Fragen für mich. 1. Ist dies überhaupt möglich? 2. Der Ablauf ist so gedacht, dass ich an eigenen Tagen in dieser Praxis meine Patienten behandle und mich nach und nach die Patienten des Arztes kennenlernen, zum Beispiel durch mich als Urlaubsvertretung. Damit dies geht, bekomme ich natürlich auch Einblicke in die Akten der Patienten. Doch wie sieht es der Datenschutz? Und sind wir dann noch eine Organisationsgemeinschaft? 3. An wen kann ich mich wenden, um genaue rechtliche Auskunft zu erhalten? Die Praxis befindet sich in Schleswig-Holstein. Vielen lieben Dank für hilfreiche Informationen Katherín RE: HP übernimmt Arztpraxis - Britta Mann - 26.05.2020 Ich habe starke Bedenken möchte mich aber auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Diese Fragen gehören mE in die Hände eines erfahrenen Fachanwaltes. RE: HP übernimmt Arztpraxis - Horst - 31.05.2020 Hallo Katherin, hallo miteinander, Die von dir angedachte "Praxisübernahme" erscheint mir mit dem geschilderten "Ablauf" so nicht möglich. Möglich ist hingegen, dass du in den Praxisräumen des Arztes zeitweilig deine Patienten behandelst (Praxisgemeinschaft). Eine Urlaubsvertretungdes Arztes dürfte hingegen - wie schon von dir angedeutet, an der erforderlichen Einsichtnahme- und Fortführungsmöglichkeit in die und der Patientenakte zu scheitern, sofern nicht jeder betroffene Patient ausdrücklich in die Weitergabe seiner Patientendaten eingewilligt hat. Dies schon deshalb, weil ein Arzt eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht auch gegenüber staatlichen Institutionen hat, was für Heilpraktiker nicht gilt. Auch ist einem Arzt eine Gemeinschaftspraxis mit Nichtärzten nach dessen zwingender Berufsordnung untersagt. Um in der von dir geschilderten Konstellation einen praktisch gangbaren Lösungsweg zu finden, kann ich mich nur dem schon angedeuteten Hinweis auf die Beratung durch einen Fachanwalt anschließen, denn nur dieser kann vor Ort die jeweiligen Einzelumstände deiner Problemstellung abwägen. Ich hoffe, dass du einen zufriedenstellenden Weg für deine weitere Berufsplanung findest. Ganz liebe Grüße Horst |