Einschränkungen für den THP ? - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Einschränkungen für den THP ? (/thread-37145.html) |
Einschränkungen für den THP ? - chiri70 - 25.07.2021 Hallo zusammen, anscheinend ist am 24.6. stillshweigend das Tierarzneimittelgesetz geändert worden, welches in Zukunft die Tätigkeit des THP massiv einschränkt ?! Weiß jemand mehr dazu ?? LG chiri70 RE: Einschränkungen für den THP ? - SabineMaR - 31.07.2021 Ja, das stimmt wohl - stillschweigend ja aber nicht - und es tritt dann ab 28.01.2022 in Kraft. Vorabfassung des Gesetzestextes beim deutschen Bundestag / in der Tabelle die Veränderungen sichtbar: https://dserver.bundestag.de/btd/19/310/1931069.pdf (Wird durch die lektorierte Fassung ersetzt, die ist wohl noch nicht zu finden.) RE: Einschränkungen für den THP ? - Gini - 02.08.2021 Bin zwar kein THP, aber als Hundehalterin verfolge ich das Ganze natürlich auch mit sehr gemischten Gefühlen. Hier kann man dazu auch Info finden: https://www.freie-tierheilpraktiker.de/ Einerseits ist sicherlich klar, das man nicht einfach selbst an seinen Tieren praktizieren soll, wenn man sich nicht auskennt - was als Begründung mit aufgeführt wird, von den Befürwortern, anderseits möchte ich doch schon selber entscheiden, was und wen ich zur Behandlung an meinen Tieren hinzu ziehen kann. Für mich sind THPs und die Nutzung homöopathischer Komplexmittel, sowie hilfreicher Phyto nicht wegzudenken und darum schockt mich das Ganze doch schon sehr. Als HP sehr ich das auch noch weiter mit gemischten Gefühlen, denn wenn es im tierischen Bereich so gehandhabt wird, dürfte der Humanbereich mit Einschränkungen nicht weit sein. LG Gini RE: Einschränkungen für den THP ? - Horst - 04.08.2021 Hallo miteinander, hinsichtlich der bevorstehenden neuen Regelungen des Tierarzneimittelgesetzes vorerst nur eine kurze Anmerkung: Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28.01.2022 in Kraft tritt, bringt eine wichtige Neuerung: Ab dem 28.01.2022 werden die Rechtsbereiche der HUMAN-Arzneimittel und der Tierarzneimittel in getrennten Gesetzen geregelt. Das Arzneimittelgesetz (AMG) gilt danach nur noch für die Humanarzneimittel und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt für die bei Tieren angewandten und für Tiere zugelassene oder registrierte Arzneimittel. Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren ist dann in § 50 TAMG geregelt: Für Tierheilpraktiker und für Tierhalter sind hierbei wichtig: § 50 Absatz 2 bestimmt, dass - Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und - alle Humanarzneimittel (gleich ob verschreibungspflichtig oder nicht) nur auf Verschreibung/Verordnung eines Tierarztes (oder Tierärztin – im Folgenden stets hinzuzudenken) für ein von diesem behandeltes Tier und entsprechend dieser Verschreibung/Verordnung angewendet werden dürfen. § 50 Absatz 4 bestimmt, dass apothekenpflichtige Tierarzneimittel bei Tieren nur angewendet dürfen, wenn - sie entweder von einem Tierarzt verordnet wurden oder - als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert (z.B. Homöopathika) sind und die Anwendung den Vorgaben der Packungsbeilage (Tierart, Dosierung, Anwendungsgebiete, und Anwendungsdauer) entspricht.* Die sich dadurch ergebenden Anwendungsbeschränkung trifft alle Nicht-Tierärzte, d.h. auch Tierheilpraktiker und Tierhalter und betrifft Tiere aller Art, ob lebensmittelliefernd oder nicht. Verstöße gegen die Anwendungsregelungen sind Bußgeldbewehrt. *Hinweis: Medikamente für Tiere müssen laut europäischem Arzneimittegesetz auch als solche gekennzeichnet sein. Viele Tierarzneimittel sind deshalb mit dem Zusatz „Ad us. vet.“ versehen. Diese Abkürzung steht für „ad usum veterinarium“ und bedeutet „zum tierarzneilichen Gebrauch“. Dies gilt auch für Homöopathika. Leider gibt es aktuell noch recht wenige Tier-Einzel-Homöopathika, was sich aber in Folge des neuen TAMG wahrscheinlich recht bald ändern wird (Eigeninteresse der anbietenden Pharmazie). Ich gehe daher davon aus, dass die Tierheilpraktikerschaft auch mit dieser Neuregelung gut zurecht kommen wird. Ganz liebe Grüße Horst RE: Einschränkungen für den THP ? - Isolde Richter - 05.08.2021 Ganz herzlichen Dank für die Infos, lieber Horst. Damit auch wirklich jeder diese wichtige Neuerung finden kann, habe ich sie zusammengefasst in einem neuen Beitrag geschrieben, sodass ich es in die Newsbox des Forums setzen kann. Die Zusammenfassung findet ihr hier: Klick zur Zusammenfassung. RE: Einschränkungen für den THP ? - chiri70 - 05.08.2021 Ganz lieben Dank liebe Isolde und Horst :-) LG chiri70 |