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Vorauszahlungen - minastevan - 29.12.2021 Hallo ihr Lieben, nächsten Monat werden ein paar Kunden aus dem Ausland zu mir in die Praxis kommen. Jetzt habe ich mir gedacht, es wäre einfacher, dass sie vor dem Termin das Geld überweisen. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass man dann nicht vom Umsatzsteuer befreit ist? Die Patienten haben alle ihre Diagnose (vom Arzt) und ich würde nach der Behandlung eine Rechnung mit der entsprechende Diagnose schreiben. Ich würde gerne ihre Meinung bzw. Erfahrung dazu hören. ![]() RE: Vorauszahlungen - Silke Uhlendahl - 29.01.2022 Die Umsatzsteuer wird fällig, wenn es keine Heilbehandlungen sind und du ein zusätzliches Gewerbe hast und mit Einkünften oberhalb der Grenze für die Kleinunternehmerregelung kommst. "Kunden" klingt nicht nach Heilbehandlung. Darüber haben wir im Kurs ja auch gesprochen auch schon bei der Praxisgründung. Sich eine Heilbehandlung "vorab" bezahlen zu lassen ist in so fern kritisch, weil du ja noch nicht wissen kannst, was exakt erforderlich sein wird. |