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Recht, Gewerbe ... - Druckversion

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Recht, Gewerbe ... - Bunte - 26.03.2022

Liebe Gudrun, das sind meine Fragen:

1.   Muss der Fastenteilnehmer vor dem Buchinger Fastenkurs unterschreiben ?
bin gesund, nicht chronisch krank, nehme keine Tabl.
und Datenschutz

Gibt es dazu eine Textvorlage ?

2.   Müssen wir ein Gewerbe anmelden für unsere Fastenkurse ?

  blume

Es grüsst freundlich
Luise


RE: Recht, Gewerbe ... - Gudrun Nebel - 28.03.2022

Liebe Luise  Heart

du solltest dir in jedem Fall eine Klientenvereinbarung unterschreiben lassen.
Da schreibst du alles hinein, was du ausschließen möchtest und auch was dir besonders wichtig ist.

Die Dastenschutzverordung gehört ebenfalls dazu.
Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Wenn du für bestimmte Einrichtungen arbeitest, übernehmen diese aber auch für dich.

Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, hängt von vielen verschiedenen Dingen ab.
Z.B. wieviel du verdienst oder für welche Einrichtungen du tätig bist.
Da nimmst du am besten Kontakt zu einem Steuerberater auf oder fragst direkt im Finanzamt nach., ob das für dein Vorhaben notwendig ist oder nicht.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinen Kursen  Smile