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Ich hätte da mal ne Frage zum Behandlungsverbot - Patrizia - 17.08.2010 Hallo ihr Lieben ich hätte da mal ne Frage, bzw meine Lerngruppe hat da mal ne Frage. Also angenommen jemand kommt zu mir in die Praxis, er hat eine Infektionskrankheit, diese finden wir aber nicht auf anhieb raus, die Symptome die normaler weise typisch für diese Infektionskrankeit sind treten nicht auf etc. Wir behandeln also und später stellt sich heraus das es ne Infektionskrankheit war/ist. Mach ich mich damit Strafbar? RE: Ich hätte da mal ne Frage zum Behandlungsverbot - Isolde Richter - 18.08.2010 Selbstverständlich macht man sich dann nicht strafbar! ![]() Etwas anderes wäre es, wenn die Symptome so sind, dass man die Erkrankung hätte erkennen müssen. Dann würde die Frage auftauchen, ob der HP vielleicht doch eine "Gefahr für die Volksgesundheit" ist und die Angelegenheit würde vor den Gutachterausschuss gehen, damit geprüft wird, ob evtl. der Erlaubnisschein zur Ausübung der Heilkunde wieder entzogen wird. Und noch mal etwas anderes wäre es, wenn die Symptome so waren, dass man die Erkrankung hätte leicht erkennen können, der HP hat aber trotzdem behandelt und der Patient ist gestorben, weil er verschreibungspflichtige Medikamende, die hätten eingenommen werden müssen, nicht bekommen hat. In diesem Fall wird nicht nur der Erlaubnisschein entzogen, sondern der HP wird auch schadensersatzpflichtig. |