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Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 06.09.2010 Gesetzeskunde auf die Schnelle… ![]() HPG = Heilpraktikergesetz …sagt wer und wie die Heilkunde ausüben darf §1 Auswendig lernen: Absatz 1 wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis Absatz 2 Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede beruf- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Absatz 3 wer die Heilkunde…ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbe- stimmungen, er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker. §2 sagt ich habe einen Rechtsanspruch auf die Erlaubniserteilung §3 ich darf nicht umherziehen, sondern brauche eine feste Praxis §5 übe ich Heilkunde aus ohne Erlaubnis, ist das ein Strafbestand = Knast oder Kohle 5a übe ich die Heilkunde im Umherziehen aus, ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit §6 an die Zähne darf nur der Zahnarzt 1.DVO = erste Durchführungsverordnung …sagt wie es zu handhaben ist, will ich eine Erlaubnis haben §2 ich brauche: mind. 25 Jahre Erdenerfahrung, abgeschlossene Schulbildung, sittliche Reife, gesundheitliche Höhe und darf die Volksgesundheit nicht gefährden §3 sagt wer über den Antrag entscheidet, wohin der Bescheid geht und wenn sie ihn ablehnen warum und an wen ich mich wenden kann zwecks Einspruch §4 benennt 2 Ärzte, 2HP und 1Vorsitzenden als Gutachterausschuss, die entweder meinen Einspruch bearbeiten oder aber dann auftauchen, sollte ich die Erlaubnis nachträglich abgeben müssen §7 mach ich Dummheiten, bin also eine Gefahr, kann man mir meine Erlaubnis wieder abnehmen Ausnahmen der Heilkunde: Geistheilung…keine Zulassung nötig, darf aber keine Diagnosen erstellen und keine Medikamente verordnen Tierheilkunde…keine staatliche Erlaubnis, darf jeder machen, allerdings muss er dann auf das AM- und BTMgesetz achten, das Tierseuchengesetz und das Tierschutzgesetz Heilkundliche Psychotherapie…kann man als kleiner HP machen, muss geprüft werden wie der große genau nach 1.DVO Physiotherapeuten…gibt eine eingeschränkte HPerlaubnis, die ausgebildetet Physiotherapeuten erlangen können IFSG = Infektionsschutzgesetz: ...regelt alles rund um übertragbare Erkrankungen §1 Zweck des Gesetz => vorbeugen, frühzeitig erkennen und weiter Verbreitern verhindern §2 Begriffsbestimmung => was ist eine Infektion, wer erregt da Aufsehen, wer überträgt an wen und wie sehen die Verdächtigen und die Täter aus, was ist eine Schutzimpfung und was ein Impfschaden §6 listet alle bösen, meldepflichtigen Erkrankungen auf §7 alle Erreger, die der Arzt melden muss, ich nicht weil ich keine Erreger nachweisen darf §8 ich muss auch was melden und zwar die Krankheiten, die in §6 zu finden sind bei Verdacht (ausser TB), Erkrankung, Tod §9 sagt wie so eine namentliche Meldung aussehen muss, gibt aber Meldebögen für §24 spricht für mich Behandlungsverbot aus, wenn es Krankheiten aus §6 sind, wenn es Krankheiten aufgrund der Erreger aus §7 sind, wenn es Krankheiten sind, mit denen man nicht in öffentliche Gebäude darf laut §34 und wenn es sich um sexuell übertragbare Krankheiten handelt §34 darf man eben nicht in Gemeinschaftseinrichtungen, wenn man die hat §44 ich darf keine Erreger nachweisen, aber ich muss sie trotzdem kennen RE: Gesetzeskunde ala Gini - Katrin - 06.09.2010 Hallo Gini, danke für die Zusammenfassung! Super Wiederholung ![]() LG Katrin RE: Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 06.09.2010 und weiter gehts... AMG = Arzneimittelgesetz + BTM = Betäubungsmittelgesetz - ich darf keine verschreibungspflichtigen AM aufschreiben - ich darf freiverkäufliche oder apothekenpflichtige AM verordnen - ich darf AM selber herstellen aber nur zum unmittelbaren Gebrauch am Patienten nutzen - ich darf Bachblüten als Unterstützung einsetzen, nicht als Therapie - ich darf verschreibungspflichtige AM in homöopathischer Dosierung ab D4 verordnen - ich darf auch zwei BTM als Ausnahme aufschreiben Opium ab D6 und Schlafmohn ab D4...sonst sind BTMs verboten für HP - schreib ich doch BTMs auf, gehts in den Knast oder kostet Geld Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde: - ich darf nicht die Zähne, den Mund und den Kiefer untersuchen. Hebammengesetz: - ich darf keine Mama während des Wochenbetts behandeln - ich darf keine Geburtshilfe leisten Leichen- und Bestattungswesen: - ich darf keine Leiche für tot erklären ![]() - ich darf keine Leichenschau durchführen dann kommen nur noch die Richtlinien für die Hygiene, die spar ich mir heut mal ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Germantom - 06.09.2010 (06.09.2010, 08:19)Gini schrieb: und weiter gehts... Nicht nachlassen ![]() Zunächst schmeist Du mir den Knochen zu. ![]() ...dann gibt´s noch einen Nachschlag ![]() ...und dann setzte mich beim 3-Gang-Menue auf Diät??? ![]() Nicht schlapp machen liebe Gini ![]() Ich schicke Dir auch etwas positive Energie. ![]() ![]() ![]() SUPER-Zusammenfassung, so macht lernen Spass. ![]() Saludos y paz; Tom RE: Gesetzeskunde ala Gini - Nicci - 06.10.2010 *schubs* zu Gini schiel RE: Gesetzeskunde ala Gini - Alexandra Maria - 06.10.2010 Mensch Gini, wie schaffst Du das bloß, Dich mit so vielen Themen gleichzeitig zu beschäftigen ![]() ![]() Auf jeden Fall siehts in Deiner Zusammenstellung irgendwie ganz überschaubar aus. Bin mal gespannt auf Isoldes Schulung zum Gesetz, angekündigt so: "Gesetz ist eines der spannendsten Themen überhaupt" - da bin ich ja echt mal gespannt, Isolde!!! Dank Dir Gini auf jeden Fall für Deinen unermüdlichen Einsatz ![]() ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 06.10.2010 Hihi, ich werd mich hüten Isolde zu widersprechen...pfeifunschuldigeinliedchen. Aber....flüster, aber es ist auch nicht so schlimm wie ich gedacht hatte. RE: Gesetzeskunde ala Gini - Andrea - 06.10.2010 Du bist ein Schatz ![]() Klasse Zusammenfassung - Danke.... Du schaffst das noch am 13. mit der Prüfung ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 06.10.2010 Hallooooo? Ich war doch schon bei der Prüfung. ![]() ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Andrea - 06.10.2010 Ich habe die noch nie gesehen. Die hast du heimlich eingestellt. Jetzt habe ich kontrolliert. Du hast gewartet bis ich gerade im urlaub bin, damit ich es nicht mitbekomme!!!! ***einbißchentraurigweinendimBettlieg*** RE: Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 06.10.2010 Ja genau, die hab ich eingestellt weil ich mich so allein gefühlt hab, als Du ohne mich in Urlaub gefahren bist. ![]() Auweiha irgendwann kriegen wir aber noch die rote Karte wegen dummer Offtopic-Posts. ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Andrea - 06.10.2010 Das muss auch mal sein ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Manuela Wohlfahrt - 06.10.2010 Ach Quatsch Gini, ist doch schön so. Das ist auch etwas was ich hier sehr mag, wir gehen alle locker, lustig und fröhlich miteinander um. So macht es doch Spaß die Beiträge zu lesen und es ist ja nicht so, dass es immer und überall der Fall ist. Also weiter machen!!! ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Andrea - 07.10.2010 Super Manuela ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 19.12.2010 Ich hab noch was vergessen: Röntgenverordnung: ich darf nicht röntgen, schade wo doch Andrea ein Röntgengerät verschenken wollte ![]() ok, weiter gehts mit den allgemeinen Regeln der Berufsausübung: Heilmittelwerbegesetz: - ich darf keine Werbung machen, das ich wen auf jeden Fall heilen kann, wenn ich es nicht kann und auch nicht das ich per Fernheilung was erreichen kann - ich darf mich nicht im Kittel zeigen, wenn ich für meine Praxis werben will - ich darf auch nicht für mein tolles Medikament werben, wenn ich damit Heilversprechen mach, die irreführend sind... also schade, hatte doch ein Medi erfunden, welches beim Lernen zum einfachen Abnehmen von mindestens fünf Kleidergrössen führt... - Homöopathie hat keine Anwendung, wenn wer fragt Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: - auch hier darf man nicht irreführen und na klar nicht gegen gute Sitten verstossen, also bitte niemals in Strapsen zum Altenheim fahren Hygienerichtlinien: Händehygiene: - waschen vorher, nachher, egal ob Arbeit, Essen, Toilette oder anderer Art von Körperausscheidungen - Schmuck nur da wo man ihn nicht sieht ![]() -- grobe Verschmutzung durch Eiter und Co: erst mit Papiertuch entfernen, dann erst desinfizieren, danach waschen -- hygienische Händedesinfektion - immer in der Praxis bei jedem Patienten und bei und nach jeder Tätigkeit am Patienten - nach Anleitungszeit auffer Flasche mit ca. 3ml Desinfektionsmittel für die Hände (nicht das für den Fussboden nehmen) vornehmen, dazu mit dem Arm den Spender betätigen und nicht die Nagelfalz und die Schwimmhäute zwischen den Fingern vergessen -- chirurgische Händedesinfektion - machst Du, wenn Du ne OP durchführen willst, aber vorher das Röntgen nicht vergessen. Nein klar, machen wir als HP höchstens wenn wir eine Gelenkpunktion vornehmen wollen. - hier muss zusätzlich vorher noch mit einer Bürste geschrubbt werden, dann mit Handwaschzeug gewaschen, mit Papiertuch abgetrocknet und dann werden Hände und Unterarme nach Herstellerangaben des Mittels desinfiziert Hautpflege muss sein, denkt dran jede kleinste Verletzung ist eine Einladung für Erreger einzutreten und sichs gemütlich zu machen. Injektionslösungen: - Eindosis ohne Konservierung maximal 24 Stunden verwenden - Lokalanaesthetika sogar kürzer, also am besten sofort weg - gucken das ne klare Lösung ist, nix an drin rumschwebt - bei der Entnahme nicht mit den Fingern reinpulen = aseptisch arbeiten Geräte reinigen: - direkt nach Gebrauch immer alle Sekrete sofort entfernen, nix antrocknen lassen - Gerät desinfizieren, dann zerlegen (vorsicht nur soweit zerlegen, damit ihr es auch anschliessend wieder zusammen setzen könnt) - zerlegtes Gerät in den Sterilisator geben - nicht reinlegen lassen bei der Prüfung, sondern auch an Aufwärmzeit und Sicherheitsfaktor denken, ergo: 90min bei 180Grad - was vergessen? ok, nochmal aufmachen und das Vergessene mit reinlegen, aber dann wieder 90min bei 180Grad - danach rausnehmen und keimfrei einschweissen - das Ganze dokumentieren - alle halbe Jahre den Heissluftsteri überprüfen und auch das dokumentieren ![]() ![]() - wir ziehen aus dem reinen Wohngebiet raus ins allgemeine Wohngebiet - wir kloppen uns mit den dortigen neuen Nachbarn um mindestens vier Stellplätze für die Autos unserer Patienten - wir verhandeln mit unserem zuständigen Gesundheitsamt um die hygienischen Anforderungen - wir gehen einkaufen: Waschbecken, Seifenspender, Desinfektionsspender, Einhebelmischer, Einmalhandtücher, Hautpflegemittel, Auflagen für die Liege, Plastiksäcke (reissfest, flüssigkeitsdicht, undurchsichtig...nein nicht für die Leichen, sondern für den normalen Müll), Medibox (für abgeschnittene Körperteile, Blut etc.), Schutzkleidung und Kittel für uns und unser Personal, Verbandkasten - wir legen im Labor und im Behandlungsraum Fliesen, verzichten auf Teppiche (lässt sich Blut nur schlecht draus entfernen) - wir sorgen für Auffenthaltsräume von Personal inkl. WC und Übernachtungsmöglichkeiten - wir basteln einen Plan zur Hygiene, hängen den auf und erklären unserem Personal was wir damit meinen (Reinigung der Privaträume inkl.) - wir üben bei unserem Personal das Impfen mit Hepatitis B - wir besuchen vor Eröffung noch diverse Seminare: Ersthelfer, Benutzung eines Feuerlöschers, Befüllen eines Verbandkastens, Telefonieren leicht gemacht - zu guter Letzt melden wir uns zum Speeddating mit einem Betriebsarzt, einem Sicherheitsingenieur und der Berufsgenossenschaft an Unsere Pflichten als HP: - Sorgfaltspflicht (sehr schön, damit haben wir ein Leben lang einen Grund bei Isolde ständige Fortbildungen zu machen) - Aufklärungspflicht (hier reicht es nicht dem Patienten die Bravo in die Hand zu drücken) - Dokumentationspflicht (vergesst nicht die Telefonnummer des leckeren Patienten zu notieren) - Schweigepflicht (gebt die Daten von dem leckeren Kerl ja keinem anderen, die gehören nur euch) - Behandlungspflicht = NÖÖ, wen Du nicht magst, musst Du auch nicht behandeln RE: Gesetzeskunde ala Gini - PetraR - 19.12.2010 ![]() ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Meike - 19.12.2010 *tränenlach* Super Gini! Langweiliges kurzweilig erklärt! Viiiieeelen Dank! Kannst du vielleicht nochmal eine Einkaufsliste schreiben für HPs, die eine Praxis einrichten wollen ohne Personal und invasive Maßnahmen? Wahrscheinlich fangen die meisten von uns erstmal so an... ![]() RE: Gesetzeskunde ala Gini - Katrin - 19.12.2010 Super Personal, dass auch nachts da ist, aber da die dann auch die ganze Nacht arbeiten, könnte man sich die Übernachtungsmöglichkeit doch sparen ![]() So habe ich die Schweigepflicht noch nie gesehen, interessanter Aspekt (bitte nicht meinem Mann erzählen) RE: Gesetzeskunde ala Gini - Andrea - 19.12.2010 Du bist ein Schatz Gini, das war mal wieder eine super Wiederholung. Obwohl ich das Gesetz schon einige Male wiederholt habe, kann ich mir so manches nicht merken. Aber einiges ist jetzt besser hängengeblieben. DANKE RE: Gesetzeskunde ala Gini - Gini - 19.12.2010 (19.12.2010, 12:11)Meike schrieb: Kannst du vielleicht nochmal eine Einkaufsliste schreiben für HPs, die eine Praxis einrichten wollen ohne Personal und invasive Maßnahmen? Wahrscheinlich fangen die meisten von uns erstmal so an... OK, Kurzform: 1. Praxisräume entweder anmieten, aber nie in einem reinen Wohngebiet 2. eigene Raum in der Wohnung nutzen?...nicht gut, sollte räumlich getrennt sein, also nicht einen Eckbereich in der Küche umfunktionieren, obwohl sicherlich sehr praktisch, da schon alles praktisch abwischbar und man hier auch gleich das vorgeschriebene Handwaschbecken hätte 3. wenn Privatraum, dann nicht vergessen beim Amt eine Nutzungsänderung zu beantragen 4. auch hier Parkplätze sichern 5. eine Toilette pro Patienten bereitstellen...quatsch für die Patienten 6. Einkaufsliste für mich alleine: - Abfallsäcke (reissfest, undurchsichtig, flüssigkeitsdicht, ich kann auch alleine für Müll sorgen) - Kanülensammler, Medibox, Verbandskasten, alle Mediprodukte nach CE (Brille beim Einkaufen nicht vergessen) - Kittel, Schutzkleidung, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Co. - Teppich (darf ich nämlich, wenn ich nicht invasiv rumdoktere) - Telefon mit Anrufbeantworter (hab ja nu kein Personal was ran gehen könnte) - Feuerlöscher - Papier (lacht nicht, wenn ihr das vergesst, könnt ihr eurer Dokupflicht nicht nachkommen) 7. Gesundheitsamt wegen Hygiene nachfragen, Speeddating mit den Anderen kann ich mir sparen, hab ja keine Mitarbeiter was vergessen? |