Heilpraktikerschule Isolde Richter
Arzneimittelgesetz - Druckversion

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Arzneimittelgesetz - carmenkrei - 24.04.2023

Was muss ich anmelden bzgl Mischinfusion?
Auch das Mischen von 1 Medikament mit einer Trägerlösung?


Vielen Dank vorab


RE: Arzneimittelgesetz - Isolde Richter - 25.04.2023

Ja, liebe Carmen,
du musst dem Gesundheitsamt detailliert melden, was du mischst und in welcher Forum du es am Patienten anwendest (z.B. intrakutan, intramuskulär).
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es genau zu prüfen, ob von solchen Mischungen eine "Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung" ausgeht.

Hier eine Mustermeldung:

An die Gesundheitsbehörde
Straße und Ort

Hiermit setze ich Sie in Kenntnis, dass ich in meiner Praxis, die ich am … eröffnen werde (bzw. eröffnet habe), die Eigenurintherapie durchführe.

Dabei gehe ich folgendermaßen vor ....  (Genau beschreiben, was gemacht wird)

Verantwortlich für diese Herstellung ist:
Angabe Ihres Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und die Anschrift des Praxissitzes.
Außerdem müssen Sie diesem Schreiben eine (ggfls. beglaubigte) Kopie der Zulassung Ihrer Heilpraktikererlaubnis beilegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)


Wenn noch Fragen sind, bitte nachfragen.


RE: Arzneimittelgesetz - Checkerlein - 09.05.2023

Ich gebe Isolde recht. Und außerdem ist es so, dass das Mischen von Medikamenten mit einer Trägerlösung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Apotheken fällt und nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden darf.