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Eigenblutbehandlung bleibt Heilpraktikern verboten! - Druckversion

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Eigenblutbehandlung bleibt Heilpraktikern verboten! - Isolde Richter - 21.06.2023

Eigenblutbehandlung bleibt Heilpraktikern verboten!

Am 15. Juni 2023 fällte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil, dass Heilpraktikern die Eigenblutbehandlung verboten bleibt, da diese gegen das Transfusionsgesetz (TFG) verstoße. Da das Urteil gerade erst gefällt wurde, dauert es erfahrungsgemäß noch ein paar Wochen, bis die Urteilsbegründung vorliegt.

Die Heilpraktiker wollen aber den Kampf weiterführen und es soll Beschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Allerdings sind die Aussichten auf Erfolg eher gering.