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Coaching Gewerbe und Aromapraxis - Druckversion

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Coaching Gewerbe und Aromapraxis - utenphhuat - 30.08.2023

Ich hab noch eine rechtliche Frage... Ich habe ja bereits ein Kleingewerbe als Coach (Blockaden lösen, energiearbeit, kinesiologische Muskelbalance etc.)... Darf ich da zusätzlich auch aromapraktik/-beratung anbieten oder muß ich diese beiden Bereiche voneinander trennen? Also quasi ein zweites Gewebe anmelden? Oder reicht es, auf der Rechnung dies zu vermerken??? 
Das hat mir nämlich letztens jemand gesagt, der aber ehrlich gesagt (wahrscheinlich) selbst nicht viel Ahnung hat, da sie berufsfremd ist... 
Wäre sehr dankbar für eine Antwort

LG Ute Laux


RE: Coaching Gewerbe und Aromapraxis - Melanie Gerlings - 30.08.2023

Klar kannst du das auch anbieten. Wieso willst dafür den ein neues Gewerbe anmelden.
Ich hab es bei mir in der Gewerbeanmeldung im Coaching mit drin. So spar ich mir dann auch jedes Mal, wenn sich mein Gebiet an Themen erweitert, dass ich die Anmeldung umschreiben muss.
Zudem kannst das ja auch noch so als Tool in dem Coaching nutzen.
Und wie du da das dann für dich definierst, ist dein Problem. Solange die Rechnung stimmt. Ich schreib es mir da dann zur Rechnung dazu, damit ich für mich differenzieren kann, was der Kunde hatte.

Liebe Grüße
Melanie


RE: Coaching Gewerbe und Aromapraxis - utenphhuat - 31.08.2023

Vielen Dank, so hatte ich mir das auch gedacht. Aber ich ließ mich mal wieder von aussen verunsichern Angel


RE: Coaching Gewerbe und Aromapraxis - Gudrun Nebel - 10.02.2024

Liebe Melanie  Heart

Dankeschön!