Blutentahme - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Webinare, Seminare, Kurse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-192.html) +--- Forum: Praxisgründung / Praxisorganisation / Abrechnung nach GebüH (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-201.html) +--- Thema: Blutentahme (/thread-43367.html) |
Blutentahme - Simone83 - 07.05.2024 Guten Morgen ich wollte fragen wenn ich eine Blutentnahme abrechen möchte geht das nach GebüH PKV 1 kann ich für die Blutennahme 3,60 abrechnen. Jetzt erstelle ich aber bei meinem Labor ein Mikronährstoffprofil. Kann ich dieses für meine Patientin irgendwie berechnen das sie einen Teil sonder PKV zurück bekommt oder muss sie dann die Rechnung des Labors einreichen oder ist das dann immer Eigenleistung? Danke für die Antworten im Voraus? Liebe Grüße RE: Blutentahme - Silke Schröder - 07.05.2024 Hallo Simone, Meine Patienten bezahlen meine Leistung in meiner Praxis. Das wäre in deinem Fall also eine Rechnungserstellung mit der Position und dem Preis der Blutentnahme. Du rechnest den Betrag ab, der in Deinem Behandlungsvertrag geregelt ist. Diese Rechnung wird von Deinem Pat. bei seiner Versicherung eingereicht und ggf. erstattet. Laborleistungen rechne ich nicht ab, da es mir zu umständlich ist und das dann über meine Kasse laufen müsste. Ich lasse das Labor abrechnen. Auch diese Rechnung kann durch den Versicherer grundsätzlich erstattet werden. Hier kommt es auch wieder auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Manche Versicherer ersttatten alles, andere nur medizinisch notwendige Untersuchungen. Dein Patient reicht dann ebenfalls die Rechnung des Labors ein. Viele Grüße Silke RE: Blutentahme - Simone83 - 07.05.2024 Liebe Silke, lieben Dank! Ok so mach ich das auch mit dem Labor das geht direkt an die Patienten, aber wie hoch sind die Chancen der Pat. dass sie das erstattet bekommen? LG RE: Blutentahme - Silke Schröder - 07.05.2024 Hallo Simone, das kann ich Dir beim besten Willen nicht sagen, da es in der Hand der Versicherung liegt. Deine Patientin könnte bei Ablehnung in Widerspruch gehen und Du eine Erklärung zur Sinnhaftigkeit Deiner veranlassten Untersuchung abgeben. Tut mir Leid, dass ich da keine genaue Aussage treffen kann...... Viele Grüße Silke RE: Blutentahme - Silke Uhlendahl - 08.05.2024 Die Kosten werden immer nach der Leistungszusage im Versicherungsvertrag erstattet. Das heißt: die Patientin muss nachsehen was sie sich versichert hat. Die Abrechnung der Laborleistungen erfolgt über das Labor oder über den HP ( bei Laborgemeinschaft zum Beispiel). Gerne können wir im internen Kursbereich das genauer beleuchten. Hier ist der öffentliche Gästebereich. Du kannst in den internen Kursbereich deine Rechnung anonymisierten auch einstellen als Anhang. RE: Blutentahme - Silke Uhlendahl - 08.05.2024 Siehe hier zu deiner Frage im internen Bereich: https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-435.html RE: Blutentahme - Simone83 - 08.05.2024 Danke voll lieb von Dir! Ist ja auch eigentlich Patientensache... |